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Abrechnung von Lohn- und Gehaltsempfängern mit einem Lohnprogramm - Lohnbelege

Abrechnung eines Arbeitnehmers in der Gleitzone mit Verzicht auf die Reduzierung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts in der Rentenversicherung

Hier wurde nur eine Lohnart (121 - Stundenlohn mit Entgelt-Kennzeichen Bruttoentgelt) abgerechnet.

Es wurden 80 Stunden mit einem Stundenlohn von 7,50 € abgerechnet. LS1 in der Lohnart steht für Lohnsatz 1. Dieser ist im Personalstamm hinterlegt.

Am Abrechnungskennzeichen (00 - Allgemeine Lohnsteuertabelle), Personengruppenschlüssel (101 - Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale) und am SV-Schlüssel (1111) sind keine Besonderheiten zu erkennen.

Bei den Monatswerten erkennt man, dass der Mitarbeiter nach der Gleitzonenregelung abgerechnet wird.

Die Einstellung erfolgt im Personalstamm - Register SV Gleitzone anwenden Ja.

In allen SV-Zweigen außer der Rentenversicherung stehen 495,75 € als Beitragsbrutto. Die Berechnung erfolgt 2008 nach folgender Formel:

0,7435 * 400 + (2 - 0,7435) *(Arbeitsentgelt - 400)
für unser Beispiel ergibt sich:
0,7435 * 400 + (2 - 0,7435) * (600 - 400) = 548,70 €

Von dieser fiktiven Einnahme berechnet man die Gesamtbeiträge zur Sozialversicherung. Dann bestimmt man die AG-Beitragsanteile vom realen Arbeitsentgelt. Die Differenz ergibt die AN-Beitragsanteile. Die genauen Rechenschritte finden sie unter Gleitzone.

In der Rentenversicherung hat der Arbeitnehmer den Verzicht auf die Reduzierung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts gewählt. Die Einstellung erfolgt im Personalstamm - Register SV - Gleitzonenverzicht RV Ja. Aus diesem Grund steht bei der Rentenversicherung 600,00 € (volles Brutto) als Beitragsbrutto.

Der Arbeitnehmer zahlt also die Hälfte vom Rentenversicherungsbeitrag wie bei Beschäftigungen oberhalb der Gleitzone.

9,95% (halber RV-Satz) * 600,00 € = 59,70 €

Abrechnung eines Arbeitnehmers in der Gleitzone mit Verzicht auf die Reduzierung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts in der Rentenversicherung

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