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Abrechnung von Lohn- und Gehaltsempfängern - Auszubildende

Aktuelles

Ab 2012 entfällt die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Ab 2012 wird das Kindergeld einkommensunabhängig gewährt.
Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weitergezahlt werden, solange es für einen Beruf ausgebildet wird.

Für Meldezeiträume ab dem 01.01.2012 gibt es die neuen Personengruppenschlüssel 121, 122, 123 und 144. Für Ausbildungsverhältnisse von Bedeutung sind die Personengruppenschlüssel 121, 122 und 144 (Erläuterung bei Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Auszubildenden).

Grundsätzliches

Auszubildende sind Arbeitnehmer im steuerrechtlichen und beitragsrechtlichen Sinn.

Wenn der Auszubildende ein Jugendlicher im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist (unter 18 Jahre; § 1 und § 2), gelten zusätzliche gesetzliche Bestimmungen.

Nach § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) beträgt der Urlaub für Jugendliche, wenn der Jugendliche

Es gelten Festlegungen zur Arbeitszeit und zur Freizeit (§ 8 bis § 21b JArbSchG). Außerdem existieren Beschäftigungsverbote und -beschränkungen (§ 22 bis § 27 JArbSchG) sowie Vorschriften zur Gesundheitlichen Betreuung (§ 32 bis § 46 JArbSchG).

Nach § 49 JArbSchG haben die Arbeitgeber Verzeichnisse der bei ihnen beschäftigten Jugendlichen zu führen. Mindestinhalt:

Die Rechtsverhältnisse zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden regelt das Berufsbildungsgesetz.

Für die Ausbildungsvergütung sind möglicherweise geltende Tarifverträge zu beachten.

Berechnung der Lohnsteuer für Auszubildende

Der Auszubildende ist zur Vorlage einer Lohnsteuerkarte verpflichtet. Eine Pauschalierung der Lohnsteuer wie bei 400-Euro-Jobs kommt bei Auszubildenden grundsätzlich nicht in Betracht. Das gilt auch dann, wenn die Ausbildungsvergütung 400 € nicht übersteigt. Die Ausbildungsvergütung wird also grundsätzlich als laufender Arbeitslohn nach Lohnsteuerkarte besteuert.

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Auszubildenden

Es besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in allen Versicherungszweigen. Das gilt auch dann, wenn die Ausbildungsvergütung 400 € nicht übersteigt. Das Ausbildungsverhältnis kann also nicht als geringfügige Beschäftigung abgerechnet werden. Die Gleitzone darf bei Auszubildenden auch nicht angewendet werden, auch wenn die Ausbildungsvergütung in diesem Bereich (400,01 bis 800 €) liegt.

Für Auszubildende gilt jedoch die Geringverdienergrenze von 325 €. Zur Berufsausbildung Beschäftigte, die nicht mehr als 325 € im Monat verdienen (Geringverdiener), müssen keine eigenen Beiträge zahlen. Der Arbeitgeber muss also neben seinen Arbeitgeberanteilen auch die Arbeitnehmeranteile übernehmen. Wird durch eine einmalige Zuwendung (Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld) die Geringverdienergrenze (325 €) überschritten, so tragen Arbeitgeber und Auszubildender die Beiträge aus dem die Grenze übersteigenden Betrag je zur Hälfte. Auf der Seite Geringverdiener finden sie Beispiele.

Übersteigt die Ausbildungsvergütung die Geringverdienergrenze, gelten die normalen Grundsätze der Beitragsberechnung (Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge 2012).

Für Auszubildende gilt die Personengruppe 102 in den Meldungen nach der DEÜV (für Meldezeiträume ab dem 01.01.2012 außer bei Verdienst in der Geringverdienergrenze). Für Auszubildende, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nicht übersteigt, gilt für Meldezeiträume ab dem 01.01.2012 die Personengruppe 121. Der Personengruppenschlüssel 121 ist selbst dann anzuwenden, wenn die Geringverdienergrenze infolge einmalig gezahlten Arbeitsentgelts überschritten wird.

Für Auszubildende in der Seefahrt, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nicht übersteigt, gilt für Meldezeiträume ab dem 01.01.2012 die Personengruppe 144.

Für Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung gilt für Meldezeiträume ab dem 01.01.2012 die Personengruppe 122. Eine außerbetriebliche Berufsausbildung liegt vor, wenn die Ausbildung von verselbstständigten, nicht einem Betrieb angegliederten Bildungseinrichtungen durchgeführt wird.

2012 entfällt die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern

Der Verdienst eines Auszubildenden konnte bis 2011 Auswirkungen auf das Kindergeld haben. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wurde Kindergeld auch ohne Anrechnung von Einkünften und Bezügen des Kindes gewährt. Bei Auszubildenden über 18 Jahre durften die Einkünfte und Bezüge des Auszubildenden im Jahr 2011 den Betrag von 8.004 € pro Kalenderjahr nicht überschreiten.
Der Anspruch ist dabei in voller Höhe und nicht nur in Höhe des übersteigenden Teils entfallen.
Ab 2012 entfällt die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Ab 2012 wird das Kindergeld einkommensunabhängig gewährt. Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weitergezahlt werden, solange es für einen Beruf ausgebildet wird.

Informationen für einen erfolgreichen Start in das Berufsleben

Die Messe für Ausbildung und Studium hat die Homepage AZUBITAGE mit folgenden Informationen im Netz:

Das Online-Bewerbertool messager - meet & speak lässt sich auch direkt aufrufen. Hier kann man konkreten und persönlichen Kontakt zu Unternehmen, Hochschulen, Verbänden und Institutionen aufnehmen.

Von der Bundesagentur für Arbeit gibt es im Internet unter www.berufe.tv Filme zu Ausbildungs- und Hochschulberufen zu sehen.

Checkliste zum Ausbildungsbeginn:

Informationen zu Arbeitspapieren

Ausbildungssituation

Die Ausbildungsbereitschaft ist in vielen Unternehmen vorhanden. Derzeit gibt es aber Probleme, die angebotenen Ausbildungsplätze auch zu besetzen. Als Gründe werden überwiegend genannt:

  1. Die Zahl der Bewerbungen geht auf Grund der demografischen Entwicklung zurück.
  2. Mangelnde Ausbildungsreife der Schulabgänger.
  3. Mangelnde Attraktivität der Ausbildungsstellen
  4. Geringe Mobilitätsbereitschaft vieler Jugendlicher.

Die mangelnde Ausbildungsreife der Schulabgänger wird dabei als größtes Ausbildungshemmnis angesehen. Die Bereiche mit den größten Mängeln sind folgende:


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