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Die Sozialversicherung - Sozialgesetzgebung

Entwicklung

Im Rahmen der Sozialgesetzgebung Bismarcks entstand die deutsche Sozialversicherung. Hier hatte Deutschland eine Vorreiterrolle, denn diese Sozialversicherung war das erste umfassende Gesetzeswerk der Welt zur Absicherung der Arbeitnehmer.

Entscheidende Schritte:

Das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB)

Im SGB sind die wesentlichen Bereiche des Sozialrecht geregelt. Es gliedert sich in 12 Bücher, die als jeweils eigenständige Gesetze gelten.

SGB I Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil
SGB II Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB III Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung
SGB IV Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
SGB V Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung
SGB VI Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung
SGB VII Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung
SGB VIII Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
SGB IX Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
SGB X Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
SGB XI Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung
SGB XII Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe

Seit 1975 wird die Reichsversicherungsordnung schrittweise durch das Sozialgesetzbuch abgelöst.

Recht auf Zugang zur Sozialversicherung

§ 4 SGB I:

(1) Jeder hat im Rahmen dieses Gesetzbuchs ein Recht auf Zugang zur Sozialversicherung.
(2) Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat im Rahmen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ein Recht auf
  1. die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und
  2. wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit, Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit und Alter.
Ein Recht auf wirtschaftliche Sicherung haben auch die Hinterbliebenen eines Versicherten.

Das SGB I definiert im zweiten Abschnitt die einzelnen Sozialleistungen und die zuständigen Leistungsträger
Auszug:

Rechtsprechung

Für viele Sachverhalte im Zusammenhang mit der Beschäftigung und Entlohnung von Arbeitnehmern gibt es Urteile verschiedener Gerichte.

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