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Das Integrationsamt (Amt für die Sicherung der Integration Schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben) ist eine Behörde, die Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 des Sozialgesetzbuch IX) erfüllt. Diese Aufgaben wurden bis 2001 von den Hauptfürsorgestellen wahrgenommen.
Aufgaben der Integrationsämter:
Die Integrationsämter sind in den einzelnen Bundesländern kommunal oder staatlich organisiert.
Die Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen haben sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zusammengeschlossen.
Weitere Informationen zur Beschäftigung von Schwerbehinderten
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
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