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Hier werden Sie mit den Rechtsgrundlagen und den Aufgaben im Lohnsteuerabzugsverfahren vertraut gemacht.
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Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Damit ist die Lohnsteuer eine Einkommensteuervorauszahlung der Arbeitnehmer und das Einkommensteuergesetz (EStG) die Rechtsgrundlage für die Lohnsteuer. Erst bei der Einkommensteuererklärung (= Veranlagung zur Einkommensteuer) wird die tatsächliche Einkommensteuer ermittelt. Auf der Seite Lohnarten finden Sie in alphabetischer Reihenfolge die Lohnarten mit ihrer Behandlung in der Lohnsteuer und Sozialversicherung. |
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