Beispiel zum Lohnsteuerjahresausgleich für 2011

Wegen der verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen ab 2010 müssen beim Steuerabzug Angaben zu Vorsorgeaufwendungen gemacht werden.

  • Ein Arbeitnehmer hat von Januar bis Dezember 2011 bei einem Arbeitgeber ein Gehalt von 2.500 € bezogen (siehe Tabelle).
  • Im Monat Mai hat er ein zusätzliches Urlaubsgeld von 1.000,00 € bezogen.
    Im Monat November hat er ein zusätzliches Weihnachtsgeld von 1.000,00 € bezogen.
    Für diese beiden sonstigen Bezüge erfolgte die Ermittlung der Lohnsteuer nach einem besonderen Berechnungsschema und unter Anwendung der Jahrestabelle.
  • Auf der Steuerkarte des Arbeitnehmers steht die Steuerklasse IV, 2 Kinderfreibeträge und das Kirchensteuermerkmal ev.
  • Der Arbeitnehmer hat keine weiteren Freibeträge und ist noch nicht 64 (kein Altersentlastungsbetrag).
  • Die Betriebsstätte befindet sich in Hessen. Der Kirchensteuersatz beträgt 9%.
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Kein Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung.
Monat Verdienst Steuer­brutto Lohn­steuer Soli­daritäts­zuschlag Kirchen­steuer
Januar Gehalt 2.500 € 343,83 € 10,01 € 16,39 €
Februar Gehalt 2.500 € 343,83 € 10,01 € 16,39 €
März Gehalt 2.500 € 343,83 € 10,01 € 16,39 €
April Gehalt 2.500 € 343,83 € 10,01 € 16,39 €
Mai Gehalt
Urlaubs­geld
2.500 €
1.000 €
343,83 €
255,00 €
10,01 €
14,02 €
16,39 €
22,95 €
Juni Gehalt 2.500 € 343,83 € 10,01 € 16,39 €
Juli Gehalt 2.500 € 343,83 € 10,01 € 16,39 €
August Gehalt 2.500 € 343,83 € 10,01 € 16,39 €
September Gehalt 2.500 € 343,83 € 10,01 € 16,39 €
Oktober Gehalt 2.500 € 343,83 € 10,01 € 16,39 €
November Gehalt
Weih­nachts­geld
2.500 €
1.000 €
343,83 €
259,00 €
10,01 €
14,24 €
16,39 €
23,31 €
Dezember Gehalt 2.500 € 320,58 € 8,88 € 14,53 €
Summe für 2011   32.000 € 4.616,71 € 147,25 € 241,08 €

Besonderheit Dezember 2011:
Der Werbungskosten-Pauschbetrag wurde schon im Jahr 2011 von 920 auf 1.000 Euro angehoben. Der Steuervorteil ist mit der Lohnabrechnung im Dezember an die Arbeitnehmer weitergeleitet worden (Steuervereinfachungsgesetz). Das führt trotz gleichem Gehalt zu einer niedrigeren Lohnsteuer.

Mit dem ermittelten maßgebenden Jahresarbeitslohn geht es nun in die Jahreslohnsteuertabelle für 2011.

Schritt Lohn­steuer Solidaritäts­zuschlag Kirchen­steuer
Nach der zuletzt eingetragenen Steuerklasse und Zahl der Kinderfreibeträge, sind aus der Jahreslohn­steuertabelle für den maßgebenden Jahresarbeitslohn die Steuerbeträge abzulesen: 4.616,00 € 144,32 € 236,16 €
Von diesen Beträgen, sind die beim laufenden Lohnsteuerabzug einbehaltenen Beträge abzuziehen: 4.616,71 € 147,25 € 241,08 €
Es ergeben sich Differenzbeträge die zu erstatten sind. 0,71 € 2,93 € 4,92 €

Die gegenüber der Lohnsteuer höheren Erstattungsbeträge beim Solidaritätszuschlag und bei der Kirchensteuer sind auf die Besonderheiten bei sonstigen Bezügen zurückzuführen:

  • Der Solidaritätszuschlag wird nicht nach Verfahren über die Jahrestabelle ermittelt, sondern generell durch Anwendung des Prozentsatzes von 5,5% auf die Lohnsteuer für den sonstigen Bezug berechnet (Bruchteile eines Cents bleiben außer Betracht).
  • Die Kirchensteuer wird bei entsprechendem Merkmal auf der Lohnsteuerkarte ebenfalls durch Anwendung des Kirchensteuersatzes (8% oder 9%) auf die Lohnsteuer für den sonstigen Bezug berechnet (Bruchteile eines Cents bleiben außer Betracht).

Bei laufenden Bezügen ermäßigen sich die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag durch eine Berücksichtigung der Kinderfreibeträge und der Freibeträge für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Der Solidaritätszuschlag wird außerdem erst erhoben, wenn die Lohnsteuer einen bestimmten Betrag (Nullzone) übersteigt. An diese Nullzone schließt sich ein Übergangsbereich an. In diesem Bereich wird der Solidaritätszuschlag nicht sofort in voller Höhe erhoben.
Diese Besonderheiten werden bei der Abrechnung von sonstigen Bezügen nicht berücksichtigt. Bei der Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle werden die Nullzone und der Übergangsbereich sowie vorhandene Kinderfreibeträge wieder beachtet.

In der Praxis wird der Lohnsteuerjahresausgleich in der Regel nicht extra, sondern mit der Dezemberabrechnung zusammen durchgeführt (ist in Software zur Lohnabrechnung Standard). Es erfolgt hier automatisch eine Nachholung bzw. Erstattung von Steuerbeträgen im Monat Dezember. Auf dem Lohnbeleg kann man das an dem Hinweis: "Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt" erkennen.
Damit wären die oben im Monat Dezember angegebenen Werte um die zu erstattenden Beträge niedriger.


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