Aktuelles zur Lohnabrechnung 2012
- Lange andauernde Erkrankung und Urlaubsanspruch:
Urlaubsansprüche langzeiterkrankter Arbeitnehmer können nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs auf 15 Monate begrenzt werden
(Urteil vom 22. November 2011). Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat am 21.12.2011 mit dem
Urteil 10 Sa 19/11 weitere Klarheit geschaffen. Nach Ansicht der Richter gehen Urlaubsansprüche bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit
spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter und sind bei einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht
abzugelten.
- Wer den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wagt, trifft häufig eine folgenschwere Entscheidung. Die
Aufnahme in eine Private Krankenversicherung erfolgt abhängig vom jeweiligen Gesundheitszustand und eventueller Vorerkrankungen.
Problematisch ist auch die Versicherung der Familienmitglieder. Die Privatversicherer erheben für jedes Familienmitglied einen
eigenen Beitrag. Durch billige Lockangebote aus der Vergangenheit
haben einige Privatversicherer große Probleme.
- Der Gerichtshof der Europäischen Union hat ein Urteil in der Rechtssache C-586/10 (Bianca Kücük gegen Nordrhein-Westfalen)
erlassen. Danach kann die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge auch dann durch einen Vertretungsbedarf gerechtfertigt sein,
wenn sich dieser Bedarf als wiederkehrend oder sogar ständig erweist (Kettenbefristung).
- Die Entschließung des Bundesrates - Faire und sichere Arbeitsbedingungen durch Implementierung eines
flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes steht wieder auf der Tagesordnung des Bundesrates
(892. Sitzung am 10. Februar 2012). Das Thema wurde auf der 891. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2011 in die Ausschüsse
verwiesen.
- Union und FDP haben sich auf eine Anhebung der Verdienstgrenzen für Minijobber und Beschäftigte in der Gleitzone geeinigt.
Der Zeitpunkt der Einführung steht noch nicht fest.
Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (sog. 400-Euro-Jobs) soll es eine neue Grenze von 450 Euro
geben.
Für Beschäftigte in der Gleitzone (Midijobber) soll die Verdienstgrenze um den gleichen Betrag steigen.
Die Gleitzone geht dann von 450,01 bis 850,00 Euro.
Eine Bundesratsinitiative aus Nordrhein-Westfalen will im Gegensatz zum Beschluss der Regierungsfraktionen die Minijobs
zurückdrängen. Die Grenze von 400 Euro soll beibehalten werden und eine Begrenzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit auf zwölf
Stunden erfolgen. Bei Überschreiten dieser zeitlichen Begrenzung soll eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen.
Neue Studien der Hans-Böckler-Stiftung sagen eindeutig: Minijob-Beschäftigte werden vielfach geringer bezahlt als
andere Beschäftigte - obwohl das verboten ist. Offenbar nutzen Unternehmen Minijobs gezielt, um Personalkosten zu drücken. Eine
Brücke in stabile Beschäftigung bilden sie nur selten.
- Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 18. Januar 2012 (10 AZR 667/10) entschieden, dass
der Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation vom ungekündigten Bestehen des
Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt abhängig gemacht werden kann.
- Kontoguthaben sind ab 01.01.2012 nur noch auf einem Pfändungsschutzkonto
vor dem Zugriff von Gläubigern sicher. Den Weg über das Vollstreckungsgericht gibt es nicht mehr.
Pfändungsrechner gültig ab 01.07.2011
Pfändungsrechner Alterssicherung
- Der Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber ist ab 2012 nach einer Änderung
des § 42b EStG an folgende Grundvoraussetzung gebunden:
Der betreffende Arbeitnehmer muss während des abgelaufenen Kalenderjahres (Ausgleichsjahr) ständig in einem Dienstverhältnis zu
demselben Arbeitgeber gestanden haben.
- Aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage ist die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld für
ab 01. Januar 2012 beginnende Kurzarbeit auf die gesetzliche Bezugsfrist (§ 177 Abs. 1 Satz 3 SGB III) von 6 Monaten
begrenzt.
Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sollten ursprünglich bis 31. März 2012 gelten. Aufgrund der guten wirtschaftlichen
Entwicklung und Prognosen sind die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld (§ 421t SGB III) nach Ansicht der Bundesregierung
über das Jahr 2011 hinaus nicht mehr notwendig (Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt). Damit gilt ab
2012 wieder die alte Rechtslage beim Kurzarbeitergeld (keine pauschalierte Erstattung der
Sozialversicherungsbeiträge mehr).
- Berechnung des Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Pflegeversicherung des Arbeitnehmers in Sachsen
Die in vielen Lohnprogrammen eingearbeitete und auch auf meiner Seite dargestellte Besonderheit in Sachsen bei der Berechnung
der Hälfte des Beitrags wurde im ITSG Pflichtenheft beanstandet. Die Programmanbieter haben die Änderung schon eingearbeitet.
Damit ist auch in Sachsen die Hälfte des tatsächlichen Beitrags anzusetzen. Ich habe meine
Beispiele entsprechend angepasst.
- Woran erkennen Sie, dass ein Jobwechsel notwendig ist?
- Eingetragene Lebenspartner haben vorläufig Anspruch auf Eintragung der Lohnsteuerklassenkombination III/V.
- Ein geldwerter Vorteil für die private Nutzung ist nicht anzusetzen, wenn dem
Arbeitnehmer die Nutzung eines Dienstwagens lediglich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gestattet ist (Urteil des
Bundesfinanzhofs vom 06.10.2011).
- Die Minijob-Zentrale hat ab 01.01.2012 den Umlagesatz U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) von 0,6% auf 0,7% angehoben.
Die Umlage für das Umlageverfahren bei Mutterschaft (U2) beträgt unverändert 0,14 Prozent
(Umlageverfahren für geringfügige Beschäftigungen).
Minijob-Rechner
- Das Rentenalter steigt ab 2012 für alle, die nicht 45 Jahre Beiträge gezahlt haben, schrittweise auf 67 Jahre. Für die
Geburtsjahrgänge von 1947 bis 1958 wird die Regelaltersgrenze jedes Jahr um einen Monat angehoben. Für die Geburtsjahrgänge von
1959 bis 1964 sind es dann pro Jahr 2 Monate. Sind Sie nach dem 31.12.1963 geboren, erreichen Sie die Regelaltersgrenze mit 67
Jahren. Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Dazu zählen auch Zeiten der
Erziehung von Kindern bis zu deren zehnten Lebensjahr. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen aber nicht dazu.
Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Die deutschen Industrie- und Handelskammern haben sich darauf geeinigt, eine zentrale Stelle (IHK-FOSA) zur Anerkennung von
ausländischen Berufsabschlüssen einzurichten. Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, können ab dem 01.04.2012
erstmals ihren Abschluss auf Gleichwertigkeit mit einem entsprechenden deutschen Abschluss überprüfen lassen.
- Erweiterte Nachweispflichten für Zahlstellen ab 01.01.2012
(Aufteilung der Versorgungsleistungen aus einer Direktversicherung in einen betrieblichen und einen privaten Teil.)
- Beispiel zum Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze für den Jahreswechsel 2011/2012
- Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Änderung der Aufteilung der beitragspflichtigen Einnahmen bei Mehrfachbeschäftigten.
Mit Wirkung ab 01.01.2012 werden die beitragspflichtigen Einnahmen vor der Verhältnisrechnung auf die jeweilige
Beitragsbemessungsgrenze gekürzt.
- Die Versicherungspflicht von Teilnehmern an dualen Studiengängen wird ab 2012 einheitlich in der Kranken-, Pflege-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung für die gesamte Dauer des Studiengangs geregelt. Die Teilnehmer werden den zur Berufsausbildung
Beschäftigten gleichgestellt
(Regelung der Versicherungspflicht für Studenten dualer Studiengänge).
- Es gibt einmalig gezahlte Arbeitsentgelte, die lediglich in der Unfallversicherung beitrags- und meldepflichtig sind. Bis Ende
2011 lösten diese Sachverhalte aufgrund der nicht vorliegenden Meldepflicht in der übrigen Sozialversicherung in den systemgeprüften
Entgeltabrechnungsprogrammen keine Entgeltmeldungen aus. Um auch diese Entgelte über das DEÜV-Meldeverfahren in den maschinellen
Lohnnachweis einfließen zu lassen, wird
2012 der Abgabegrund (GD) 91 für die Unfallversicherung eingeführt.
- Übersicht der Änderungen im Beitrags- und Meldeverfahren zur Sozialversicherung
- Bei der Aufdeckung von illegaler Beschäftigung wird in Umsetzung der Sanktionsrichtlinie des Europäischen Parlamentes und des
Rates eine Beschäftigungsfiktion von drei Monaten eingeführt, soweit
keine anderen verwertbaren Dokumente über die tatsächliche Dauer der Beschäftigung vorliegen.
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Staffelbeträge der
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe ab dem Erhebungsjahr 2012 erhöht.
- Das Bundeskabinett hat für die Zeitarbeitsbranche einen Mindestlohn beschlossen.
- Das Bundesministerium der Finanzen hat eine
Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder zum 01.01.2012
herausgegeben.
- Mit dem am 07.12.2011 vom Kabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression wird der Beschluss des
Koalitionsausschusses vom 06.11.2011 umgesetzt. Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates die Änderung des
Einkommensteuergesetzes (Einkommensteuertarif) beschlossen. Der steuerliche Grundfreibetrag wird in zwei Stufen in den Jahren 2013
und 2014 um insgesamt 350 Euro (bzw. 4,4 Prozent) angehoben. Er würde 2014 dann bei 8.354 Euro liegen
(Zahlen zur Lohnsteuer). Der Tarifverlauf wird bis 2014 ebenfalls um insgesamt 4,4 Prozent
angepasst. Jedes Einkommen soll genau um den Betrag entlastet werden, um den es durch die kalte Progression belastet wird.
- Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird sich auf Grund
von Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens auf 2013 verschieben. Das Jahr 2011 und nach der Verzögerung der
Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) auch das Jahr 2012 stellen einen Übergangszeitraum dar.
- Am 02.12.2011 wurde das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) im
Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit am 03.12.2011 in Kraft getreten (ELENA-Verfahren).
- Sozialversicherungsbeiträge 2012 und Sozialversicherungswerte für 2012
(Der Bundesrat hat in seiner 890. Sitzung am 25.11.2011 der Verordnung zugestimmt.)
- Sachbezugswerte für 2012 (Der Bundesrat hat in seiner 890. Sitzung am 25.11.2011 der
Verordnung zugestimmt.)
- Die Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Festsetzung
des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2012
(Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2012) enthält den Wert von 0,04%. Der Bundesrat hat in seiner 890. Sitzung am 25.11.2011 der
Verordnung zugestimmt.
- Höchstzuschüsse des Arbeitgebers für Mitglieder der privaten Krankenversicherung im Jahr 2012
stehen fest.
Rechner Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung
- Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt ab 01.01.2012 nach einem Beschluss des
Bundeskabinetts von 19,9% auf 19,6%.
Der Beitragssatz in der knappschaftlichen Rentenversicherung
sinkt ab 01.01.2012 von 26,4% auf 26,0%.
- Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium können auch in Zukunft nicht
als steuerliche Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
Mit der gesetzlichen Klarstellung wird die für den Steuerpflichtigen günstige Rechtsprechung ausgehebelt. Die BFH-Rechtsprechung
darf damit per Gesetz nicht angewendet werden. Der Bundesrat hat in seiner 890. Sitzung am 25.11.2011 dem Gesetz zugestimmt.
- Das Familienpflegezeitgesetz ist am 01.01.2012 in Kraft getreten.
Der Bundesrat hatte am 25.11.2011 das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gebilligt.
- Änderungen zum Elterngeld durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011
- Zur Prüfung und Durchführung des Sozialausgleichs müssen Arbeitgeber eine monatliche Meldung
(GKV-Monatsmeldung) in bestimmten Fällen an
die zuständige Einzugsstelle senden. Das Bundesministerium für Gesundheit hat klargestellt, dass die GKV-Monatsmeldung in Jahren mit
einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag gleich Null nur bei Mehrfachbeschäftigungen (unabhängig von der Entgelthöhe) abzugeben ist.
- Die Koalitionsspitzen der Regierung haben sich am 06.11.2011 auf eine Beitragssatzerhöhung
der Pflegeversicherung um 0,1 Punkte auf 2,05 Prozent zum 1. Januar 2013 geeinigt.
- Der durchschnittliche Zusatzbeitrag nach § 242a Absatz 1 SGB V für das Jahr 2012 beträgt 0,00 €. Damit findet
auch 2012 kein Sozialausgleich statt.
Das Bundesministerium für Gesundheit legte schon den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2011 auf 0,00 € fest.
- Die betriebliche Krankenversicherung stellt
eine sinnvolle Alternative zur privaten Zusatzkrankenversicherung dar. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urteil
vom 14.4.2011, VI R 24/10) können die Beiträge des Arbeitgebers zur betrieblichen Krankenversicherung seiner Mitarbeiter wie
Sachzuwendungen behandelt werden.
- Bei altersbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben gilt im Regelfall das 60. Lebensjahr als Untergrenze für
betriebliche Altersversorgungsleistungen. Für Versorgungszusagen, die nach dem 31.12.2011
erteilt werden, tritt an die Stelle des 60. Lebensjahres regelmäßig das 62. Lebensjahr.
- Zuwendungen für eine Altersversorgung sind erstattungsfähig durch die Entgeltfortzahlungsversicherung (U1 und U2), wenn für den
Arbeitnehmer ein unentziehbarer Rechtsanspruch gegen die Versorgungseinrichtung entsteht (Erläuterung auf der
Seite Umlageverfahren.
- Der Werbungskosten-Pauschbetrag ist im Jahr 2011 von 920 auf 1.000 Euro gestiegen. Bundestag und Bundesrat stimmten am 23.09.2011
dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Steuervereinfachungsgesetz zu. Der Steuervorteil wurde mit der Lohnabrechnung im
Dezember an die Arbeitnehmer weitergeleitet (Zahlen zur Lohnsteuer).
- Ab 2012 entfällt die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Bisher
gab es eine Einkommensgrenze die nicht überschritten werden durfte (2011 waren das 8.004 €).
- Die BKK für Heilberufe schließt am 01.01.2012. Damit wird seit der Einführung des
Gesundheitsfonds nach der City-BKK bereits die zweite gesetzliche Krankenkasse geschlossen. Die CITY BKK wurde zum 01.07.2011
geschlossen - die Krankenkasse war pleite.
- Der Bundesfinanzhof hat in drei Urteilen vom 09.06.2011 entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige
Arbeitsstätte innehaben kann. Beim Bundesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde zur Höhe des pauschalen Kilometersatzes
bei Dienstreisen mit dem eigenen Pkw anhängig (Reisekosten).
- Erstattungsanträge zu den Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung bei
Krankheit (U1) oder Mutterschaft (U2) dürfen jetzt auch für zukünftige Zeiträume gestellt werden.
- Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt auch im Jahr 2012 stabil
bei 3,9% (seit 2010).
- Für Meldezeiträume ab dem 01.01.2012 gibt es die neuen Personengruppenschlüssel
121, 122, 123 und 144. Für Ausbildungsverhältnisse von Bedeutung sind die Personengruppenschlüssel 121
und 144 (Verdienst in der Geringverdienergrenze) und 122 (Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung).
- Solidaritätszuschlag war bis zum Jahr 2007 nicht verfassungswidrig (Auffassung des
Bundesfinanzhofs)
- Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (VI R 12/09) ist eine nachträglich eingebaute Sonderausstattung nicht mehr in die
Bemessungsgrundlage der 1%-Regelung einzubeziehen
(Dienstwagen zur privaten Nutzung - Listenpreismethode).
- Änderung der maßgebenden Beträge für
umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. August 2011.
- Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts können Ehepaare ihre Kinder auch künftig nicht beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichern lassen, wenn der Elternteil mit dem höheren Einkommen privat versichert ist.
- Ab 01.07.2011 gelten neue Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen. Es kommt zu
einer spürbaren Erhöhung von rund 4,4%. Auf der Seite Lohnpfändung finden Sie die
neue Pfändungstabelle als PDF-Datei zum Ausdrucken und den
neuen Pfändungsrechner.
- Lohnsteuer-Außenprüfung: Zum 01.07.2011 wurde
die Digitale LohnSchnittstelle (DLS) als
Empfehlung der Finanzverwaltung veröffentlicht.
- Das Arbeitsgericht Berlin stellte am 30.05.2011 fest, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Zeitarbeitsgewerkschaften (CGZP)
auch in der Vergangenheit nicht tariffähig war. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit einem
Beschluss vom 14.12.2010 der Minigewerkschaft CGZP untersagt, Tarifverträge abzuschließen. Die
schriftliche Begründung des BAG-Beschlusses liegt jetzt vor. Danach sind Tarifverträge mit der Gewerkschaftsorganisation CGZP
bereits seit 2003 ungültig. Viele Leiharbeiter haben damit rückwirkend Anspruch auf gleiche Entlohnung wie die Stammbelegschaft.
- Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit dem Urteil vom 06.04.2011 (7 AZR 716/09) die sachgrundlose Befristung trotz
Vorbeschäftigung ermöglicht. Eine Befristung ist möglich, wenn das vorherige Arbeitsverhältnis länger
als 3 Jahre zurückliegt.
- Einführung des neuen Schlüsselverzeichnis 2010.
Der neue Tätigkeitsschlüssel wird 9-stellig sein und wird ab 01.12.2011 verbindlich eingeführt.
- Wahlmöglichkeit bei der Ermittlung des Zuschlags für die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und
regelmäßiger Arbeitsstätte (kalendermonatliche Ermittlung oder Tagespauschale).
- Die Bundesregierung will von der Einführung der zentralen Weiterleitungsstellen absehen.
- Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zu Warengutscheinen geändert.
Der Gutschein kann einen in Euro lautenden Höchstbetrag enthalten.
- Die Krankenkassen-Beiträge steigen im Jahr 2011 auf das Niveau
vom 1. Halbjahr 2009. Die Kassen können den Zusatzbeitrag künftig völlig frei wählen.
- Mit der Gesundheitsreform 2011 haben wir eine Dreiklassenmedizin in Deutschland etabliert.
- Neue steuerliche Behandlung von Unfallkosten bei einer Firmenwagengestellung ab 2011
- Das Bundesarbeitsgericht hat die sogenannte Tarifeinheit (Ein Betrieb - ein Tarifvertrag) gekippt.
- Ausführliche Informationen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
- Einführung eines Faktorverfahrens
(Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen)
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen
- Veränderungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung
Informationen zu den Sicherungssystemen in der betrieblichen Altersvorsorge
Geringfügig entlohnte Beschäftigung und betriebliche Altersversorgung
- Informationen zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge
Lohnabrechnung 2012 - Folgende Inhalte werden im Einzelnen behandelt
- Grundlagen der Lohn- und Gehaltsabrechnung
Hier werden Ihnen Begriffe (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Freibetrag, Freigrenze, Arbeitslohn, Arbeitsentgelt, Versorgungsbezüge,
Personalkosten, Kindergeld), Zusammenhänge und Abläufe (Abgabenfluss, Entgeltabrechnung, Personalarbeit, ELSTER-Projekt,
Elektronischer Einkommensnachweis, DEÜV, Lohnkonto, Renteneintritt), die für das weitere Verständnis wichtig sind, nahe gebracht.
Eine Seite stellt die verschiedenen Lohnformen vor. Außerdem finden sie einen Überblick über gesetzliche
Grundlagen und verwendete Quellen.
- Das Lohnsteuerabzugsverfahren
Hier werden Sie mit den Rechtsgrundlagen und den Aufgaben im Lohnsteuerabzugsverfahren vertraut
gemacht. Die steuerliche Behandlung von laufendem Arbeitslohn, sonstigen Bezügen sowie
Teillohnzahlungszeiträumen wird an Beispielen erläutert. Die Varianten der Lohnsteuerpauschalierung
sowie die Bewertung von Sachbezügen werden umfassend dargestellt. Die Begriffe Lohnsteueranmeldung, Werbungskosten,
Vorsorgepauschale, Lohnsteuerjahresausgleich, Lohnsteuerbescheinigung und Progressionsvorbehalt werden ausführlich
erläutert. Hier finden Sie auch einen Überblick zu Steuernummer, eTIN und Steueridentifikationsnummer (IdNr).
- Die Sozialversicherung
Vorstellung der gesetzlichen Sozialversicherung. Grundsätzliche Regelungen zur
Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Die sozialversicherungsrechtliche
Behandlung von einmaligen Zuwendungen und Teillohnzahlungszeiträumen wird an Beispielen erläutert.
Die Begriffe Beitragsbemessungsgrenze, Jahresarbeitsentgeltgrenze, Geringverdiener, Gleitzone und Mehrfachbeschäftigung werden
ausführlich erläutert. Die Themen private Krankenversicherung, Umlageverfahren (Entgeltfortzahlungsversicherung) sowie
Meldungen und Beitragsnachweise werden ebenfalls behandelt. Die Berechnung und der Einzug der Insolvenzgeldumlage werden erläutert.
Die Bedeutung von Tätigkeitsschlüssel, Personengruppenschlüssel und Beitragsgruppenschlüssel wird gezeigt. Die
Künstlersozialversicherung wird aus Gründen der Vollständigkeit ebenfalls behandelt.
- Arbeitsverhältnisse
Behandlung des Zustandekommens, der Ausgestaltung und der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
Grundlagen zu Teilzeitarbeit und befristeten Arbeitsverträgen. Überblick über das Arbeitsrecht und
die Arbeitspapiere. Behandlung der Auswirkungen des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes. Informationen zu
Scheinselbstständigen. Überblick über die Besonderheiten bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten.
Behandlung der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen. Informationen zu Mindestlöhnen
entsprechend dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie zu Durchschnittslöhnen in Deutschland.
Das Thema Schwarzarbeit wird im Zusammenhang mit der ab 2009 eingeführten Sofortmeldung für bestimmte Branchen behandelt.
- Überblick über beteiligte Institutionen
Hier werden Ihnen die bei der Lohnabrechnung beteiligten Institutionen (Krankenkassen,
Annahmestellen, ITSG, Finanzämter, Berufsgenossenschaften, Arbeitsagenturen, Rentenversicherungsträger,
Berufsständische Versorgungswerke, Knappschaft, Minijob-Zentrale, Versorgungseinrichtungen, Zahlstellen, Versicherungen und
Geldinstitute) vorgestellt. Die bei der Beschäftigung Schwerbehinderter Menschen
zuständigen Integrationsämter (frühere Zuständigkeit lag bei den Hauptfürsorgestellen) werden
ebenfalls vorgestellt. Die Künstlersozialkasse, die Arbeitnehmerkammer Bremen und die Arbeitskammer des Saarlandes runden die
Übersicht ab.
- Abrechnung von Lohn- und Gehaltsempfängern
Hauptteil der Web-Site mit konkreten Abrechnungsfällen und entsprechenden Beispielrechnungen. Vorstellung des grundsätzlichen
Abrechnungsschemas bei der Lohnabrechnung. Auf einer Seite werden in alphabetischer Reihenfolge die Lohnarten mit ihrer Behandlung
in der Lohnsteuer und Sozialversicherung aufgeführt.
- Lohnabrechnung mit einem Lohnprogramm
Hier werden die wichtigsten Schritte und Abläufe beim Einsatz eines Lohnprogramms erläutert.
Die Abrechnung wird am Beispiel der Classic Line von Sage vorgestellt.
- Betriebsprüfungen der Lohnabrechnung
Hier werden die Betriebsprüfungen der Lohnabrechnung vorgestellt. Behandelt werden die Lohnsteuer-Außenprüfung durch das
Betriebsstättenfinanzamt sowie die Sozialversicherungsprüfung durch den Rentenversicherungsträger.