Startseite > Arbeitsverhältnisse > Prekäre Arbeitsverhältnisse
Der Informationsdienst der Hans-Böckler-Stiftung hat in der Ausgabe Böckler Impuls 01/2012 folgendes festgestellt:
In Deutschland existieren zwei Arbeitsmärkte nebeneinander: einer mit geregelten und sozial abgesicherten Arbeitsverhältnissen für Qualifizierte und einer mit unsicheren, schlecht bezahlten Jobs. Wissenschaftler prognostizieren, dass sich diese Spaltung noch vertiefen wird.
In den vergangenen 20 Jahren hat sich der deutsche Arbeitsmarkt stark verändert. Betriebe sind von einer internen zu einer externen Personalpolitik übergegangen: An die Stelle von Umbesetzungen als Reaktion auf veränderte Marktbedingungen traten zunehmend Neueinstellungen und Kündigungen. Zugleich ist der Niedriglohnsektor erheblich gewachsen.
Der Arbeitsmarkt unterlag in den letzten Jahren auch im Hinblick auf die Beschäftigungsverhältnisse einem grundlegenden Wandel. Berufstätigkeit ist längst nicht mehr mit "Normalarbeitsverhältnissen" gleichzusetzen. Ein Normalarbeitsverhältnis hat folgende Eigenschaften:
Atypisch Beschäftigte sind abhängig Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweist:
Bei den Minijob-Beschäftigten (Geringfügige Beschäftigung) kam der Informationsdienst der Hans-Böckler-Stiftung in der Ausgabe Böckler Impuls 01/2012 zu folgendem Ergebnis:
Minijob-Beschäftigte werden vielfach systematisch geringer bezahlt als andere Beschäftigte - obwohl das verboten ist. Offenbar nutzen Unternehmen Minijobs gezielt, um Personalkosten zu drücken. Eine Brücke in stabile Beschäftigung bilden sie nur selten.
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz verbietet Lohnabschläge aufgrund kürzerer Arbeitszeiten. Damit haben Minijob-Beschäftigte Anspruch auf die gleichen Bruttostundenlöhne wie in einer vergleichbaren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. In der Praxis verdienen sie aber häufig weniger. Für die große Mehrheit der geringfügig Beschäftigten wird der Minijob damit zur Niedriglohnfalle.
Zu dem deutlichen Anstieg der Erwerbstätigenzahl vor der Finanzkrise hat vor allem die deutliche Zunahme der Zahl atypischer Beschäftigungsverhältnisse beigetragen.
Atypische Beschäftigung ist mit prekärer Beschäftigung nicht gleichzusetzen. Als prekär gelten Arbeitsverhältnisse, wenn der Lohn die Existenz nicht sichern kann.
Prekär bedeutet widerruflich, unsicher aber auch schwierig. Als prekäre Arbeitsverhältnisse, gelten alle die Arbeitsverhältnisse, die mit einem höheren Unsicherheitspotenzial einhergehen, als das klassische Normalarbeitsverhältnis (die soziale Absicherung und die üblichen Arbeitnehmerrechte wie Kündigungsschutz oder Betriebsratswahlrecht sind eingeschränkt beziehungsweise gar nicht vorhanden).
Da viele atypische Beschäftigungsverhältnisse gleichzeitig prekäre Beschäftigungsverhältnisse sind, werden die Begriffe häufig gleichgesetzt.
Im Jahr 2008 gab es nach Angaben des statistischen Bundesamtes 34,7 Millionen Erwerbstätige.
22,9 Millionen befanden sich in einem Normalarbeitsverhältnis und 7,7 Millionen in atypischer Beschäftigung.
3,8 Millionen arbeiteten als Selbstständige (2,1 Millionen davon waren ohne Beschäftigte).
Die Erwerbsformen kann man in folgende Risikoskala einreihen:
| Integration | Normalarbeitsverhältnis |
|---|---|
| Gefährdung | Vollzeitarbeit (nicht Existenzsichernd) Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit oder Personalleasing) Geringfügige Beschäftigung Teilzeitarbeit (nicht Existenzsichernd) Scheinselbständigkeit Befristete Beschäftigung |
| Ausgrenzung | Arbeitslosigkeit (ALG I) Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV bzw. ALG II) |
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