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Sie finden hier nur die wichtigsten Grenzwerte zur Beurteilung von Arbeitsverhältnissen.
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| Arbeitnehmer zahlt | Job | Arbeitgeber zahlt |
|---|---|---|
| keine Steuern (in der Regel da Steuerklasse I, nur bei Steuerklasse V würden Steuern anfallen) und keine Sozialversicherungsbeiträge |
Geringverdiener (Zur Berufsausbildung Beschäftigte,
die nicht mehr als 325 € im Monat verdienen) 400-EURO-Grenze und Gleitzonenregelung ist für Auszubildende ausgeschlossen. |
Der AG hat die vollen SV-Beiträge zu übernehmen (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile) |
| keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge |
Minijob im Privathaushalt bis 400 € pro Monat |
Pauschalabgaben (siehe unter Geringfügige Beschäftigungen) diese sind niedriger als bei einer Beschäftigung im Unternehmen |
| keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge |
Minijob im Unternehmen bis 400 € pro Monat |
Pauschalabgaben (siehe unter Geringfügige Beschäftigungen) |
| normalen Steuersatz aber einen reduzierten Beitragsanteil in der Sozialversicherung |
Midijob Gleitzone 400 bis 800 € pro Monat |
normale Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung |
| normalen Steuersatz und normale Beitragsanteile zur Sozialversicherung |
Verdienst über der Gleitzone von 800 € | normale Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung |
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