Startseite > Sozialversicherung
Vorstellung der gesetzlichen Sozialversicherung. Grundsätzliche Regelungen zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
|
|
Die deutsche Sozialversicherung ist ein gesetzliches Versicherungssystem. Als Solidargemeinschaft bietet es wirksamen finanziellen Schutz vor den großen Lebensrisiken und deren Folgen (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter, Arbeitsunfälle und Pflegebedürftigkeit). Die Anfänge der gesetzlichen Sozialversicherung gehen auf den Reichskanzler Otto von Bismarck und Kaiser Wilhelm I zurück. Die Sozialversicherung umfasst folgende Zweige, die als Versicherungsträger oder Träger bezeichnet werden:
Auf der Seite Lohnarten finden Sie in alphabetischer Reihenfolge die Lohnarten mit ihrer Behandlung in der Lohnsteuer und Sozialversicherung. |
© 2007-2010 A.Liebig - Impressum - Kontakt - Datenschutz - Inhaltsverzeichnis (Sitemap)