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Die Sozialversicherung - Personengruppenschlüssel 190

Grundsätzliches

§ 28a Absatz 12 SGB IV:

Der Arbeitgeber hat auch für ausschließlich nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 des Siebten Buches versicherte Beschäftigte mit beitragspflichtigem Entgelt Meldungen nach den Absätzen 1 und 3 Satz 2 Nummer 2 abzugeben.

Das betrifft Personen, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungspflichtig sind.
Bis zum 31.12.2009 waren Beschäftigungsverhältnisse, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert sind, nicht meldepflichtig zur Sozialversicherung.
Seit dem 01.01.2010 sind auch für diese Beschäftigungsverhältnisse Meldungen zur Sozialversicherung zu erstatten.
In der Praxis betrifft das überwiegend Studenten in einem Zwischenpraktikum mit der Beitragsgruppe 0000 zur Sozialversicherung. Diese wurden bis Ende 2009 mit dem Personengruppenschlüssel 105 und Beitragsgruppe 0000 im Entgeltabrechnungssystem erfasst.
Für die unfallversicherungsrechtliche Beurteilung von Praktika ist es unerheblich, ob diese in der Studien- oder Prüfungsordnung zwingend vorgeschrieben sind oder freiwillig geleistet werden. Es besteht Versicherungsschutz über das Praktikumsunternehmen.

Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Durchführung des Meldeverfahrens ist die Anmeldung dieser sozialversicherungsfreien Arbeitnehmer mit Personengruppenschlüssel 190 und der Beitragsgruppe "0000" zur Sozialversicherung. Als zuständige Einzugsstelle gilt die Einzugsstelle, bei der zuletzt eine Versicherung bestanden hat. Bestand keine Versicherung, wählt der Arbeitgeber die Einzugsstelle aus. Für die Anmeldung sind die bestehenden Anmeldegründe zu verwenden.

Beispiele für ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungspflichtige Personen

Beispiele für diesen Personenkreis finden sich in folgendem Dokument:

Gemeinsames Rundschreiben
"Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung"
vom 15.07.1998 in der Fassung vom 15.03.2012

....
Hierzu gehören zum Beispiel:
....

Mögliche Beitragsgruppenschlüssel bei Angabe des Personengruppenschlüssel 190

Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Pflegeversicherung
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