Startseite > Sozialversicherung > Private Krankenversicherung > Beitragszuschuss des Arbeitgebers für 2011
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung sind für die Berechnung des Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung des Arbeitnehmers notwendig. Im Jahr 2011 sinkt erstmals seit 1949 die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Der Höchstzuschuss für 2011 beträgt: 271,01 € monatlich (alle Bundesländer). Beispiele zur Berechnung folgen weiter unten. |
In Sachsen bestehen bei der Beitragsverteilung auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer Unterschiede zu den anderen Bundesländern. Die Arbeitnehmer zahlen in Sachsen einen höheren Anteil als die Arbeitgeber. Aus diesem Grund ist der Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Pflegeversicherung des Arbeitnehmers in Sachsen niedriger.
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Der AG zahlt einen Höchstzuschuss in der Höhe, der als AG-Anteil bei Versicherungspflicht in
der Pflegeversicherung zu zahlen wäre. Höchstens erhält der AN als Zuschuss jedoch die Hälfte des Betrags, den er für seine private Pflegeversicherung tatsächlich aufwendet. |
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