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Sozialversicherungsbeiträge 2013 - Ausblick

Krankenversicherung

Der Beitragssatz ist ab 2011 per Gesetz festgeschrieben.
§ 241 SGB V:

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 15,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder.

§ 243 SGB V:

Für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz. Dies gilt nicht für die Beitragsbemessung nach § 240 Absatz 4a. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,9 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder.

Die Klausel des § 220 Abs. 2 SGB V, wonach der Beitragssatz im Fall einer Deckungslücke von mehr als 5% zu erhöhen ist, wurde gestrichen. Künftige Ausgabensteigerungen sollen nur noch durch Zusatzbeiträge der Versicherten finanziert werden. Die Höhe des Zusatzbeitrags ist ab 2011 nicht mehr auf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens begrenzt. Die Kassen können den Zusatzbeitrag künftig völlig frei wählen. Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, erhält der Versicherte einen steuerfinanzierten Sozialausgleich.
Für die Berechnung des Sozialausgleichs spielt es also keine Rolle, wie hoch der tatsächliche Zusatzbeitrag einer Krankenkasse ist. Ausgeglichen wird immer der Betrag, um den der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Krankenkassen zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Versicherten übersteigt.
Damit soll der Anreiz bleiben, sich für eine wirtschaftliche Krankenkasse zu entscheiden.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2011 und 2012 wurde jeweils auf 0,00 € festgelegt. Damit findet in diesen Jahren kein Sozialausgleich statt.

Da sich im Jahr 2012 die Krankenkassenfusionen fortsetzen werden, wird es auch im Jahr 2013 wohl nur wenige Krankenkassen mit Zusatzbeiträgen geben.

Ein Automatismus zur Senkung der Beiträge bei Überschüssen (erreichen einer gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve) ist in der Krankenversicherung im Unterschied zur Rentenkasse nicht vorgesehen.

Angesichts hoher Überschüsse bei einigen Krankenkassen und der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds wird jetzt von vielen Stellen ein Modell wie bei der Rentenversicherung gefordert. Das Bundesversicherungsamt hat die Krankenkassen zudem aufgefordert, Überschüsse endlich als Prämien an die Versicherten zurückzugeben.

Angesichts der steigenden Gesundheitsausgaben und der Ankündigung der Regierung, den Bundeszuschuss zu kürzen, ist die Prämien-Zurückhaltung der Krankenkassen verständlich. Der allgemeine Beitragssatz wird wohl bei 15,5% und der ermäßigte Beitragssatz bei 14,9% bleiben.

Sollte die SPD im Jahr 2013 mit den Grünen die Regierung bilden, ist die Einführung der Bürgerversicherung geplant. Dabei soll jeder Bürger unabhängig von seinem Berufsstand einen bestimmten Prozentsatz seines Einkommens in die Bürgerversicherung einzahlen. Die Einzahlungen sind wie bisher nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu leisten.
Es soll eine einheitliche Vergütung für alle Patienten eingeführt werden. Damit wären die Tage von gesetzlicher und privater Krankenversicherung gezählt.

Pflegeversicherung

Die Koalitionsspitzen der Regierung haben sich am 06.11.2011 auf eine Beitragsanhebung um 0,1 Punkte auf 2,05 Prozent zum 1. Januar 2013 geeinigt.
Die Koalition will die freiwillige private Vorsorge im Pflegebereich ab dem 1. Januar 2013 steuerlich fördern (analog zur Riester-Rente).

Damit würde sich 2013 folgende Situation ergeben:

Beitragsverteilung Sachsen alle anderen Bundesländer
Beitragssatz Arbeitnehmer
ohne Beitragszuschlag
1,525% 1,025%
Beitragssatz Arbeitnehmer
mit Beitragszuschlag
1,525% + 0,25% = 1,775% 1,025% + 0,25% = 1,275%
Beitragssatz Arbeitgeber
(bleibt in beiden Fällen gleich)
0,525% 1,025%

Die Ausgaben für die Pflegeversicherung werden infolge steigender Leistungssätze deutlich schneller wachsen als die Einnahmen. Wegen der absehbaren demografischen Entwicklung ist eine weitere Anhebung des Beitragssatzes nicht zu vermeiden.

Rentenversicherung

Nach aktuellen vorläufigen Modellrechnungen könnte der Beitragssatz noch unter den bislang angenommen Wert von 19,2% sinken. Die tatsächlich mögliche Senkung des Beitragssatzes steht erst im Herbst auf Basis der dann vorliegenden Daten fest.

Der Rentenversicherungsbericht 2011 kommt für die weitere Beitragssatzentwicklung zu folgenden Ergebnissen:

Weitere Ergebnisse (Auszug):

Nach den Modellrechnungen steigen die Renten bis zum Jahr 2025 um insgesamt rund 35 % an. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von gut 2 % pro Jahr. Das Sicherungsniveau vor Steuern sinkt von 50,2 % im Jahr 2011 auf 47,8 % im Jahr 2020 und weiter auf 46,2 % im Jahr 2025 ab.
Beitragssatz wie auch Sicherungsniveau vor Steuern bewegen sich damit im Rahmen der im Gesetz vorgesehenen Grenzen von 20 % bzw. 46 % bis zum Jahr 2020 und von 22 % bzw. 43 % bis zum Jahr 2030.
Der Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern macht deutlich, dass die gesetzliche Rente zukünftig alleine nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen. In Zukunft wird der erworbene Lebensstandard nur erhalten bleiben, wenn die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung genutzt werden, um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen. Zentrale Säule der Altersversorgung wird aber auch weiterhin die gesetzliche Rente bleiben.

Arbeitslosenversicherung

Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen (Ist-Ergebnis der Ausgaben und Einnahmen des Bundes im Haushaltsjahr 2011) benötigte die Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2011 kein überjähriges Darlehen zur Deckung eines etwaigen Defizits. Damit kam die Bundesagentur für Arbeit nach drei Jahren mit einem Defizit im Jahr 2011 ohne ein Darlehen des Bundes aus. Die Bundesagentur für Arbeit erwartet für 2012 einen Überschuss von 550 Millionen Euro. Das Institut für Weltwirtschaft (IfW) rechnet für die Bundesagentur für Arbeit mit einem Überschuss von 2,9 Milliarden Euro.
Spielräume für Beitragssatzsenkungen wird es aber kaum geben. Der Beitragssatz wird wohl bei 3% bleiben.

Auszug aus dem Geschäftsbericht 2011 der Bundesagentur für Arbeit:

Obwohl sich zum Jahresende 2011 statt des ursprünglich befürchteten Haushaltsdefizits der BA ein geringer Überschuss ergeben hat, war es der BA nicht möglich, eine finanzielle Rücklage für eine spürbare Verschlechterung der konjunkturellen Verhältnisse anzulegen, geschweige denn, um einen erneuten Kriseneinbruch arbeitsmarktpolitisch flankieren zu können. Da der Haushalt der BA wie kein anderer öffentlicher Haushalt sehr konjunkturreagibel ist und nach Auffassung der großen Mehrheit des Verwaltungsrats durch die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher bzw. versicherungsfremder Aufgaben (insbesondere in Form des Eingliederungsbeitrags) belastet wird, könnte die BA schnell in eine finanzielle Schieflage geraten.

Insolvenzgeldumlage

Die Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2012 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2012) enthält den Wert von 0,04%. Der letzte Teil des Überschusses aus 2010 wird im Jahr 2012 aufgebraucht. Für die Neufestlegung der Insolvenzgeldumlage kann dann kein Überschuss aus Vorjahren mehr mildernd einwirken. Der Umlagesatz wird damit steigen.

Der Bundesrat hat das geltende Festsetzungsverfahren zur Insolvenzgeldumlage beanstandet. Durch das derzeitige prozyklische Verfahren werden die Unternehmen gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten mit höheren Umlagesätzen belastet. Das Verfahren zur Festsetzung des Umlagesatzes ist dahingehend zu ändern, dass erhebliche Schwankungen in der Höhe abgemildert werden können. Die Bundesregierung will einen entsprechenden Gesetzentwurf bis Mitte 2012 vorlegen.

Umlagen U1 und U2

Für alle Betriebe gilt seit dem 01.01.2006 die Pflicht zur Teilnahme am Umlageverfahren U2 (Mutterschaftsaufwendungen). Für Betriebe mit bis zu 30 Arbeitnehmern gibt es zusätzlich die Pflicht zur Teilnahme am Umlageverfahren U1 (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall).
Es handelt sich hierbei um die Entgeltfortzahlungsversicherung. Pflichtversicherung für den Arbeitgeber. Sind die Voraussetzungen erfüllt, muss der Arbeitgeber daran teilnehmen.

Die Höhe der Umlagesätze wird immer noch in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse festgelegt. Sie ist also nicht einheitlich. Hier soll sich aber ab 01.01.2013 einiges ändern. Die Umlagesätze sollen bundesweit vereinheitlicht werden. Eine zentrale Ausgleichskasse soll die Erstattung an die Arbeitgeber übernehmen.

Geringfügige Beschäftigungen und Beschäftigte in der Gleitzone

Union und FDP haben sich auf eine Anhebung der Verdienstgrenzen für Minijobber und Beschäftigte in der Gleitzone geeinigt.
Der Zeitpunkt der Einführung steht noch nicht fest.
Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (sog. 400-Euro-Jobs) soll es eine neue Grenze von 450 Euro geben.
Für Beschäftigte in der Gleitzone (Midijobber) soll die Verdienstgrenze um den gleichen Betrag steigen. Die Gleitzone geht dann von 450,01 bis 850,00 Euro.
Eine Bundesratsinitiative aus Nordrhein-Westfalen wollte im Gegensatz zum Beschluss der Regierungsfraktionen die Minijobs zurückdrängen. Die Grenze von 400 Euro sollte beibehalten werden und eine Begrenzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit auf zwölf Stunden erfolgen. Bei Überschreiten dieser zeitlichen Begrenzung soll eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen.
Der Antrag stand auf der Tagesordnung der 893. Sitzung des Bundesrates am 2. März 2012.
Der Bundesrat hat beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag nicht einzubringen.

Grundlegende Informationen zu den Sozialversicherungsbeiträgen
Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge 2009
Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge 2010
Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge 2011
Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge 2012


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