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Die Sozialversicherung - Schlüsselverzeichnis für die Angaben zur Tätigkeit in den Meldungen zur Sozialversicherung

Grundlagen

Die Arbeitgeber müssen für ihre versicherungspflichtig Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung erstatten. Diese Meldungen enthalten für jeden Arbeitnehmer auch Angaben über seine Tätigkeit im Betrieb. Diese Angaben sind im Tätigkeitsschlüssel (§ 28a Abs. 3 Nr. 5 SGB IV) verschlüsselt.

Die Meldungen zur Sozialversicherung mit diesen Angaben dienen der Bundesagentur für Arbeit als Grundlage zur Erstellung einer Statistik über die Beschäftigung.

Die Angaben zur Tätigkeit richten sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung. Zur Erfassung und Übertragung werden die Angaben in Zahlen verschlüsselt.

Diese Schlüsselzahlen sind in die Personalstammdaten der Lohnabrechnungs-Software einzutragen.

Am 01.01.1999 wurde ein neues Meldeverfahren zur Sozialversicherung eingeführt. Dabei wurde beabsichtigt, einen neuen Tätigkeitsschlüssel einzuführen, der im Meldevordruck bereits neunstellig vorgesehen ist. Es war jedoch nicht möglich, diesen neunstelligen Schlüssel bereits mit Beginn des neuen Meldeverfahrens einzuführen. Das ändert sich ab 01.12.2011. Für Meldungen bis 30.11.2011 sind noch die bisherigen Tätigkeitsschlüssel (fünfstellig) zu verwenden. Diese sind in dem neunstelligen Signierfeld linksbündig einzutragen. Der neue Tätigkeitsschlüssel wird 9-stellig sein und soll ab 01.12.2011 verbindlich eingeführt werden.

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Schlüsselverzeichnis 2003 für Meldungen bis 30.11.2011

Die Angaben zur Tätigkeit (fünfstelliger Tätigkeitsschlüssel) umfassen:

Tätigkeitsschlüssel fünfstellig

Beispiele für die Ausgeübte Tätigkeit (Erste bis dritte Stelle):

Bezeichnung Tätigkeitsschlüssel
Dachdecker/in 452
Bürokaufmann/-frau 781
Sekretär/in 782

Für die 4. Stelle - Stellung im Beruf - gilt folgende Schlüsselübersicht:

Schlüsselzahl Personenkreis
0 Auszubildende (Lehrlinge, Anlernlinge, Praktikant/innen, Volontär/innen)
1 Arbeiter/innen, die nicht als Facharbeiter/innen tätig sind
2 Arbeiter/innen, die als Facharbeiter/innen tätig sind
3 Meister/innen, Polier/innen (gleichgültig ob Arbeiter/innen oder Angestellte)
4 Angestellte (aber nicht Meister/innen im Angestelltenverhältnis)
7 Heimarbeiter/innen, Hausgewerbetreibende
8 Teilzeitbeschäftigte mit einer Wochenarbeitszeit von weniger als 18 Stunden (einschließlich der geringfügig Beschäftigten)
9 Teilzeitbeschäftigte mit einer Wochenarbeitszeit von 18 Stunden und mehr, jedoch nicht vollbeschäftigt

Für die 5. Stelle - Ausbildung - gilt folgende Schlüsselübersicht:

Schlüsselzahl Personenkreis
1 Volks-/Hauptschule, mittlere Reife oder gleichwertige Schulbildung ohne abgeschlossene Berufsausbildung
2 Volks-/Hauptschule, mittlere Reife oder gleichwertige Schulbildung mit abgeschlossener Berufsausbildung (abgeschlossene Lehr- oder Anlernausbildung, Abschluss einer Berufsfach-/Fachschule)
3 Abitur (Hochschulreife allgemein oder fachgebunden) ohne abgeschlossene Berufsausbildung
4 Abitur (Hochschulreife allgemein oder fachgebunden) mit abgeschlossener Berufsausbildung (abgeschlossene Lehr- oder Anlernausbildung, Abschluss einer Berufsfach-/Fachschule
5 Abschluss einer Fachhochschule (frühere Bezeichnung: höhere Fachschule)
6 Hochschul-/Universitätsabschluss
7 Ausbildung unbekannt, Angabe nicht möglich

Ausführliche Informationen für die Angaben zur Tätigkeit in den Meldungen zur Sozialversicherung auf den Seiten der Agentur für Arbeit

Dort finden Sie Erläuterungen zum Schlüsselverzeichnis sowie eine Suchmaske, mit der Sie die zu den Berufsbezeichnungen gehörigen Berufskennziffern herausfinden können.

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Schlüsselverzeichnis 2010 für Meldungen ab 01.12.2011

Durch den Wandel von Beschäftigung und Arbeitsmarkt, war es erforderlich den Tätigkeitsschlüssel den veränderten Gegebenheiten anzupassen. Es gibt viele neue Berufe, bestimmte Berufsbezeichnungen haben sich geändert und viele neue Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse sind entstanden bzw. wurden angepasst. In der Rentenversicherung wird nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden (einheitlicher Arbeitnehmerbegriff), der alte Tätigkeitsschlüssel bildet die rentenrechtliche Trennung aber noch ab.

Inhalt des 9-stelligen Tätigkeitsschlüssels:

Stellen 1 bis 5 Stelle 6 Stelle 7 Stelle 8 Stelle 9
Ausgeübte Tätigkeit Höchster allgemeinbildender Schulabschluss Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss Arbeitnehmerüberlassung Vertragsform

Angaben zur Tätigkeit (9-stelliger Tätigkeitsschlüssel)

Ausgeübte Tätigkeit

Maßgebend ist allein die Tätigkeit, die der Beschäftigte aktuell im Betrieb ausübt. Das gilt auch, wenn diese Tätigkeit nicht dem erlernten Beruf entspricht.

Beispiele für die Ausgeübte Tätigkeit (Erste bis fünfte Stelle):

Bezeichnung Tätigkeitsschlüssel
Dachdecker/in 32142
Bürokaufmann/-frau 71402
Sekretär/in 71402
Sekretär/in (gepr.) 71403

Für die 6. Stelle - Höchster allgemeinbildender Schulabschluss - gilt folgende Schlüsselübersicht:

Schlüsselzahl Personenkreis
1 Ohne Schulabschluss
2 Haupt-/Volksschulabschluss
3 Mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss
4 Abitur/Fachabitur
9 Abschluss unbekannt

Für die 7. Stelle - Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss - gilt folgende Schlüsselübersicht:

Schlüsselzahl Personenkreis
1 Ohne beruflichen Ausbildungsabschluss
2 Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung
3 Meister-/Techniker- oder gleichwertiger Fachschulabschluss
4 Bachelor
5 Diplom/Magister/Master/Staatsexamen
6 Promotion
9 Abschluss unbekannt

Für die 8. Stelle - Arbeitnehmerüberlassung - gilt folgende Schlüsselübersicht:

Nur Zeitarbeitsunternehmen mit einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (§ 1 AÜG) unterscheiden hier, ob ihre Arbeitnehmer als Zeitarbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) eingesetzt werden oder nicht.

Alle anderen Unternehmen verschlüsseln ihre Beschäftigten mit der Schlüsselzahl 1.

Schlüsselzahl Arbeitnehmerüberlassung
1 nein
2 ja

Zeitarbeitsunternehmen müssen also Arbeitnehmer, die an Dritte verliehen werden, mit 2 verschlüsseln. Das Personal in der Verwaltung wird dagegen mit 1 verschlüsselt.

Für die 9. Stelle - Vertragsform - gilt folgende Schlüsselübersicht:

Schlüsselzahl Personenkreis
1 unbefristeter Arbeitsvertrag - Vollzeit
2 unbefristeter Arbeitsvertrag - Teilzeit
3 befristeter Arbeitsvertrag - Vollzeit
4 befristeter Arbeitsvertrag - Teilzeit

Teilzeit ist jede vertraglich festgelegte Arbeitszeit, die geringer als die tariflich festgelegte Regelarbeitszeit ist.

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