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Geringverdiener Abrechnungsjahr 2011

Beispiel 1:

Abrechnungsjahr 2011
Der Auszubildende erhält eine Ausbildungsvergütung von 300 €.
Es ist kein AN-Anteil einzubehalten.
Der AG hat die vollen SV-Beiträge zu übernehmen und abzuführen. Sie betragen im Jahr 2011:

Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge 2011

Der Auszubildende hat in unserem Beispiel das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet. Damit fällt kein Zusatzbeitrag in der Pflegeversicherung an.

SV-Beiträge Auszubildender Arbeitgeber
Rentenversicherung 0,00 € 59,70 €
Arbeitslosenversicherung 0,00 € 9,00 €
Pflegeversicherung 0,00 € 5,85 €
Krankenversicherung 0,00 € 46,50 €
Summe 0,00 € 121,05 €

Wenn der Auszubildende das 23. Lebensjahr vollendet hätte und ohne Elterneigenschaft wäre, müsste der Arbeitgeber in der Pflegeversicherung auch den Zusatzbeitrag übernehmen. Der Beitrag würde von 5,85 € auf 6,60 € steigen.

Beispiel 2:

Abrechnungsjahr 2011
Der Auszubildende erhält eine Ausbildungsvergütung von 300 € und 100 € Urlaubsgeld.
Bis zum Betrag von 325 € ist kein AN-Anteil einzubehalten.
Der AG hat bis zum Betrag von 325 € die vollen SV-Beiträge zu übernehmen und abzuführen. Siehe Beispiel 1.

Für den übersteigenden Betrag von 75 € sind die normalen Beitragsberechnungsgrundsätze anzuwenden. Das wären:

Der Auszubildende hat in unserem Beispiel das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet. Damit fällt kein Zusatzbeitrag in der Pflegeversicherung an.

SV-Beiträge Auszubildender
(Arbeitnehmeranteile von 75 €)
Arbeitgeber
(Volle Beiträge für 325 € und Arbeitgeberanteile von 75 €)
Rentenversicherung 7,46 € 72,14 €
Arbeitslosenversicherung 1,13 € 10,88 €
Pflegeversicherung 0,73 € 7,07 €
Krankenversicherung 6,15 € 55,86 €
Summe 15,47 € 145,95 €

Wenn der Auszubildende das 23. Lebensjahr vollendet hätte und ohne Elterneigenschaft wäre, müsste in der Pflegeversicherung auch der Zusatzbeitrag gezahlt werden. Die Beiträge des Auszubildenden und des Arbeitgebers würden steigen.
Wäre der Ausbildungsbetrieb in Sachsen würde für den übersteigenden Betrag von 75 € eine andere Aufteilung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile in der Pflegeversicherung erfolgen (AG-Anteil: 0,475% und AN-Anteil:1,475%).


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