Überblick |
Sozialgesetzgebung |
Sozialversicherungswerte |
Beitragsberechnung |
Beitragsgruppenschlüssel |
Personengruppenschlüssel |
Tätigkeitsschlüssel |
Beitragsbemessungsgrenzen |
Krankenversicherung |
Jahresarbeitsentgeltgrenze |
Pflegeversicherung |
Rentenversicherung |
Arbeitslosenversicherung |
Insolvenzgeldumlage |
Künstlersozialversicherung |
Geringverdiener |
Gleitzone |
Mehrfachbeschäftigung |
Private Krankenversicherung |
Einmalige Zuwendungen |
Teillohnzahlungszeiträume |
Umlageverfahren |
Unfallversicherung |
Meldungen und Beitragsnachweis
Startseite > Sozialversicherung > Tätigkeitsschlüssel > Zusammenhang
Tätigkeitsschlüssel
Der Tätigkeitsschlüssel enthält verschlüsselte Angaben zur Tätigkeit, zur Person und zum Arbeitsvertrag der Arbeitnehmer.
Es wird hier das neue Schlüsselverzeichnis (Tätigkeitsschlüssel) 2010 für Meldungen ab 01.12.2011 verwendet.
Personengruppenschlüssel
Der Personengruppenschlüssel kennzeichnet im Meldeverfahren nach der DEÜV Besonderheiten von Personengruppen unabhängig vom
Tätigkeitsschlüssel. Der dreistellige Personengruppenschlüssel macht eine genauere Berufsbildzuordnung des Versicherten möglich.
- 101 - Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale
- 102 - Auszubildende
- 103 - Beschäftigte in Altersteilzeit
- 104 - Hausgewerbetreibende
- 105 - Praktikanten
- 106 - Werkstudenten
- 107 - Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen
- 108 - Bezieher von Vorruhestandsgeld
- 109 - Geringfügig entlohnte Beschäftigte
- 110 - Kurzfristig Beschäftigte
- 111 - Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen
- 112 - Mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft
- 113 - Nebenerwerbslandwirte
- 114 - Nebenerwerbslandwirte - saisonal beschäftigt
- 116 - Ausgleichsempfänger nach dem FELEG (Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit)
- 118 - Unständig Beschäftigte
- 119 - Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters
- 121 - Auszubildende, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nicht übersteigt (für Meldezeiträume ab dem 01.01.2012)
- 122 - Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung (für Meldezeiträume ab dem 01.01.2012)
- 123 - Personen, die ein freiwilliges soziales, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten (für Meldezeiträume ab dem 01.01.2012)
- 127 - Behinderte Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt in einem Integrationsprojekt beschäftigt sind
- 190 - Beschäftigte, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind
Beitragsgruppenschlüssel
Der Beitragsgruppenschlüssel kennzeichnet die Beitragspflicht in den Versicherungszweigen.
Auf allen Meldungen zur Sozialversicherung ist ein numerischer Schlüssel anzugeben. Dabei wird für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge
Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung die jeweils zutreffende Ziffer angegeben
(Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge 2012). Wenn keine Beitragspflicht vorliegt, wird
dies mit der Ziffer 0 ausgewiesen.
| Krankenversicherung |
Rentenversicherung |
Arbeitslosenversicherung |
Pflegeversicherung |
|
0 - kein Beitrag
1 - allgemeiner Beitrag
2 - erhöhter Beitrag (nur für Meldezeiträume bis 31.12.2008 zulässig)
3 - ermäßigter Beitrag
4 - Beitrag zur landwirtschaftlichen KV
5 - Arbeitgeberbeitrag zur landwirtschaftlichen KV
6 - Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte
9 - Firmenzahler
|
0 - kein Beitrag
1 - voller Beitrag
3 - halber Beitrag
5 - Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte
|
0 - kein Beitrag
1 - voller Beitrag
2 - halber Beitrag
|
0 - kein Beitrag
1 - voller Beitrag
2 - halber Beitrag
|