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Zusammenhang Tätigkeitsschlüssel, Personengruppenschlüssel und Beitragsgruppenschlüssel

Tätigkeitsschlüssel

Der Tätigkeitsschlüssel enthält verschlüsselte Angaben zur Tätigkeit, zur Person und zum Arbeitsvertrag der Arbeitnehmer.

Es wird hier das neue Schlüsselverzeichnis (Tätigkeitsschlüssel) 2010 für Meldungen ab 01.12.2011 verwendet.

Angaben zur Tätigkeit (9-stelliger Tätigkeitsschlüssel)

Personengruppenschlüssel

Der Personengruppenschlüssel kennzeichnet im Meldeverfahren nach der DEÜV Besonderheiten von Personengruppen unabhängig vom Tätigkeitsschlüssel. Der dreistellige Personengruppenschlüssel macht eine genauere Berufsbildzuordnung des Versicherten möglich.

Beitragsgruppenschlüssel

Der Beitragsgruppenschlüssel kennzeichnet die Beitragspflicht in den Versicherungszweigen.

Auf allen Meldungen zur Sozialversicherung ist ein numerischer Schlüssel anzugeben. Dabei wird für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung die jeweils zutreffende Ziffer angegeben (Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge 2012). Wenn keine Beitragspflicht vorliegt, wird dies mit der Ziffer 0 ausgewiesen.

Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Pflegeversicherung
0 - kein Beitrag

1 - allgemeiner Beitrag

2 - erhöhter Beitrag
(nur für Meldezeiträume bis 31.12.2008 zulässig)

3 - ermäßigter Beitrag

4 - Beitrag zur landwirtschaftlichen KV

5 - Arbeitgeberbeitrag zur landwirtschaftlichen KV

6 - Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte

9 - Firmenzahler
0 - kein Beitrag

1 - voller Beitrag

3 - halber Beitrag

5 - Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte
0 - kein Beitrag

1 - voller Beitrag

2 - halber Beitrag
0 - kein Beitrag

1 - voller Beitrag

2 - halber Beitrag


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