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Das Lohnsteuerabzugsverfahren - Grundlagen

Grundlegendes Schema zur Systematik des Lohnsteuerabzugs

Arbeitgeber
Eine Definition gibt es weder im Gesetz noch in Verwaltungsanweisungen. Sie ergibt sich aus der Umkehrung des Arbeitnehmerbegriffs (§ 1 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung).
Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers durch einen Arbeitsvertrag fordern kann, dem Arbeitnehmer Weisungen erteilen kann und diesem das Arbeitsentgelt schuldet.
Dem Arbeitgeber werden im Lohnsteuerabzugsverfahren Aufgaben übertragen, derer er sich auch durch eine bestimmte Vertragsgestaltung nicht entziehen kann.
Lohnsteuerabzugsverfahren
Arbeitnehmer
Die Frage, ob jemand eine selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung ausübt, ist ein zentrales Problem. Die Feststellung der sogenannten Arbeitnehmereigenschaft hat im Lohnsteuerrecht eine entscheidende Bedeutung.
Die Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers, Weisungsgebundenheit und fehlendes Unternehmerrisiko sowie eine persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber sprechen für die Arbeitnehmereigenschaft.
Nach § 1 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung sind alle Personen die im öffentlichen oder privaten Dienst angestellt oder beschäftigt sind oder waren und die aus diesem Dienstverhältnis oder einem Früheren Arbeitslohn beziehen Arbeitnehmer.
Lohnsteuerabzugsverfahren         Lohnsteuerabzugsverfahren
Alle Arbeitnehmer mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind
Unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 EStG).
Ausländische Arbeitnehmer, die nur vorübergehend (weniger als 6 Monate) im Inland arbeiten, sind
Beschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG).
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Arbeitslohn

Beantwortung der Frage, inwieweit der Arbeitslohn lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig ist oder nicht.
Kein Arbeitslohn sind:
  • Aufmerksamkeiten (Sachzuwendungen anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses bis 40 Euro brutto) und
  • Annehmlichkeiten (Zuwendungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse, z. B. Parkplätze)
Steuerfrei, aufgrund besonderer gesetzlicher Regelungen
Anwendung der 44-Euro-Freigrenze (Bagatellgrenze)
In § 8 Abs. 2 EStG ist eine Kleinbetragsregelung enthalten, die die Bagatellvorteile aus Sachbezügen nicht der Lohnsteuer unterwirft (Geldwerter Vorteil im Monat nicht über 44 Euro (inkl. Umsatzsteuer).
Der Rest ist steuerpflichtiger Arbeitslohn

Weitere Informationen zum Arbeitslohnbegriff enthält der Punkt Arbeitslohn/ Arbeitsentgelt im Kapitel Grundlagen dieser Web-Site.

Steuerpflichtiger Arbeitslohn
Nach der Klärung der Steuerpflicht ist zu klären, ob die Lohnsteuer pauschaliert werden kann, oder der Lohnsteuerabzug nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte bzw. ab Einführung nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) erfolgt.
Lohnsteuerabzugsverfahren         Lohnsteuerabzugsverfahren         Lohnsteuerabzugsverfahren
Unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte vorlegen.
Die Lohnsteuerkarte 2010 ist die letzte ihrer Art; diese gilt auch für 2011 und nach der Verzögerung der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) auch für 2012.

Zum 01.01.2013 soll das neue Verfahren (ELStAM) erstmalig für den Lohnsteuerabzug eingesetzt werden.
Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer erhalten auf Antrag vom Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers eine Lohnsteuerabzugsbescheinigung.
Zukünftig soll das Finanzamt die Erteilung einer Identifikationsnummer für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer anstoßen können (VIFA-Verfahren). Sobald diesem Personenkreis eine Identifikationsnummer erteilt werden kann (voraussichtlich ab 2013), werden auch sie am neuen elektronischen Verfahren teilnehmen können.
Bei einer Pauschalierung der Lohnsteuer muss keine Lohnsteuerkarte vorgelegt werden.
Dies betrifft:

Der Arbeitgeber ist Schuldner der Pauschalsteuer. Er kann den Lohnsteuerabzug auch nach Lohnsteuerkarte verlangen.

Lohnsteuerabzug
nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte (ab Einführung nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen) bzw. der Lohnsteuerabzugsbescheinigung.

Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011 und 2012 weiter und darf damit nicht vernichtet werden. Für Berufseinsteiger, die für 2011 bzw. 2012 zum ersten Mal eine Lohnsteuerkarte benötigen, stellen die Finanzämter einen Antragsvordruck als Ersatzbescheinigung zur Verfügung. Das gilt auch beim Verlust der Lohnsteuerkarte 2010.

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Lohnkonto
Der Arbeitgeber hat nach § 28f Abs. 1 SGB IV für jeden Beschäftigten Lohnunterlagen in deutscher Sprache zu führen. Diese sind bis zum Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Kalenderjahrs (getrennt nach Kalenderjahren) aufzubewahren.
Der Arbeitgeber hat für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto zu führen (§41 Aufzeichnungspflichten beim Lohnsteuerabzug - EStG)
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Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer
(ab 01.01.2005 elektronische Übermittlung gesetzlich vorgeschrieben)
Der Arbeitgeber muss die einbehaltene oder pauschalierte Lohnsteuer beim Finanzamt anmelden und termingerecht abführen (Lohnsteueranmeldung). Dies gilt auch für die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag.
Besonderheit bei 400-Euro-Jobs mit Pauschalabgabe. Die Pauschalsteuer in Höhe von 2% geht an die Bundesknappschaft.
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Lohnsteuerjahresausgleich nach § 42b EStG durch den Arbeitgeber (sollte 2008 entfallen, bleibt aber bestehen).
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Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
Als Lohnsteuerbescheinigung wurden die Eintragungen, die der Arbeitgeber auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte vorzunehmen hatte, bezeichnet. Diese Bezeichnung ist mit Einführung des elektronischen Verfahrens beibehalten worden.
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Ausgleich der Lohnsteuer durch das Finanzamt nach Ablauf des Kalenderjahres (hiermit hat der Arbeitgeber nichts mehr zu tun)
Das Einkommensteuergesetz unterscheidet die Pflicht- und die Antragsveranlagung. Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur in bestimmten Fällen durchgeführt (geregelt in § 46 EStG). Die Antragsveranlagung gibt denjenigen Arbeitnehmern, die nicht bereits zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, die Möglichkeit eine Steuererklärung auf freiwilliger Basis abzugeben.

Die Bundesregierung hat am 18.02.2009 das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz) beschlossen. Die Steuerzahler können danach ab 2010 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung deutlich besser steuerlich geltend machen. Das gilt sowohl für gesetzlich wie für privat Versicherte. Damit wurde ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt.

Weitere Informationen zur Lohnsteuerkarte und Lohnsteuerabzugsbescheinigung enthält der Punkt Arbeitspapiere im Kapitel Arbeitsverhältnisse dieser Web-Site.


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