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Die Tabelle zur Berechnung des Kug steht auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zum Download zur Verfügung.
Hier finden Sie Excel-Dateien zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes. Dort können Sie nach Eintragung der entsprechenden Werte (Soll-Entgelt, Ist-Entgelt, Steuerklasse) das Kurzarbeitergeld berechnen lassen:
Um ihr Netto während der Kurzarbeit berechnen zu können müssen sie noch eine normale Lohnberechnung von ihrem Istentgelt vornehmen. Verwenden sie dazu einen Lohn- und Gehaltsrechner. Mit ihrem Istentgelt und persönlichen Einstellungen ermitteln sie ihr Netto ohne Kurzarbeitergeld. Wenn sie zu diesem Betrag das Kurzarbeitergeld dazurechnen haben sie ihr verfügbares Einkommen. Weiter unten finden sie einige Beispiele.
Erkrankt ein Arbeitnehmer vor dem Beginn des Bezuges von Kurzarbeitergeld, erhält er für Zeiten des Arbeitsausfalles an Stelle des Kurzarbeitergeldes Krankengeld in gleicher Höhe (§47b Abs. 4 SGB V). Dies gilt solange Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz besteht.
Sofern ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht oder nicht mehr besteht, wird das Krankengeld nach dem regelmäßigen Arbeitsentgelt bemessen, das zuletzt vor Eintritt des Arbeitsausfalls erzielt wurde.
Arbeitnehmer mit:
Arbeitsort ist nicht Sachsen
Arbeitsort ist Sachsen
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