EXCEL-Aufgabe zu Sachbezugswerten

Sachbezugswerte - Freie Verpflegung

Amtliche Sachbezugswerte werden durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung festgesetzt. Der § 2 enthält für das Jahr 2017:

(1) Der Wert der als Sachbezug zur Verfügung gestellten Verpflegung wird auf monatlich 241 Euro festgesetzt. Dieser Wert setzt sich zusammen aus dem Wert für
  1. Frühstück von 51 Euro,
  2. Mittagessen von 95 Euro und
  3. Abendessen von 95 Euro.
(2) Für Verpflegung, die nicht nur dem Beschäftigten, sondern auch seinen nicht bei demselben Arbeitgeber beschäftigten Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird, erhöhen sich die nach Absatz 1 anzusetzenden Werte je Familienangehörigen,
  1. der das 18. Lebensjahr vollendet hat, um 100 Prozent,
  2. der das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, um 80 Prozent,
  3. der das 7., aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat, um 40 Prozent und
  4. der das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, um 30 Prozent.
Bei der Berechnung des Wertes ist das Lebensalter des Familienangehörigen im ersten Entgeltabrechnungszeitraum des Kalenderjahres maßgebend. Sind Ehegatten bei demselben Arbeitgeber beschäftigt, sind die Erhöhungswerte nach Satz 1 für Verpflegung der Kinder beiden Ehegatten je zur Hälfte zuzurechnen.

Erstellen Sie folgende Tabelle. Die grauen Zellen enthalten Formeln. Die gelben Zellen sind Eingabefelder.

Sachbezugswert für freie Verpflegung

 
Hinweise:

  • Die Formel in C5 dividiert den Monatswert aus C4 durch 30. Da die Ergebnisse weiter verarbeitet werden, müssen Sie die Funktion RUNDEN (2 Dezimalstellen) verwenden. Die Formel kopieren Sie bis zur Spalte F.
  • In der Zeile 6 übernehmen Sie die Werte aus der Zeile 4.
  • In der Zeile 7 übernehmen Sie die Werte aus der Zeile 5.
  • In der Zeile 8 sind 80% von den Werten aus der Zeile 4 zu berechnen.
  • In der Zeile 9 sind 80% von den Werten aus der Zeile 5 zu berechnen.
  • In der Zeile 10 sind 40% von den Werten aus der Zeile 4 zu berechnen.
  • In der Zeile 11 sind 40% von den Werten aus der Zeile 5 zu berechnen.
  • In der Zeile 12 sind 30% von den Werten aus der Zeile 4 zu berechnen.
  • In der Zeile 13 sind 30% von den Werten aus der Zeile 5 zu berechnen.

Sachbezugswerte - Freie Unterkunft

Die Sozialversicherungsentgeltverordnung enthält im § 2 Abs. 3 für das Jahr 2017:

(3) Der Wert einer als Sachbezug zur Verfügung gestellten Unterkunft wird auf monatlich 223 Euro festgesetzt. Der Wert der Unterkunft nach Satz 1 vermindert sich
  1. bei Aufnahme des Beschäftigten in den Haushalt des Arbeitgebers oder bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft um 15 Prozent,
  2. für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende um 15 Prozent und
  3. bei der Belegung
    1. mit zwei Beschäftigten um 40 Prozent,
    2. mit drei Beschäftigten um 50 Prozent und
    3. mit mehr als drei Beschäftigten um 60 Prozent.
Ist es nach Lage des einzelnen Falles unbillig, den Wert einer Unterkunft nach Satz 1 zu bestimmen, kann die Unterkunft mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden; Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend.

Ergänzen Sie die obige Tabelle. Die grauen Zellen enthalten Formeln. Die gelbe Zelle ist ein Eingabefeld.

Sachbezugswert für freie Unterkunft

 
Hinweise Freie Unterkunft - Volljährige Arbeitnehmer:

  • Die Formel in D18 berechnet 85% des Wertes aus C18 (Der Wert der Unterkunft nach Satz 1 vermindert sich um 15 Prozent. Haushalt des Arbeitgebers).
  • Die Formel in C19 dividiert den Monatswert aus C18 durch 30. Verwenden Sie die Funktion RUNDEN (2 Dezimalstellen). Die Formel kopieren Sie bis zur Spalte D.
  • Die Formel in C20 berechnet 60% des Wertes aus C18 (Der Wert der Unterkunft nach Satz 1 vermindert sich mit zwei Beschäftigten um 40 Prozent).
  • Die Formel in D20 berechnet 45% des Wertes aus C18 (Der Wert der Unterkunft nach Satz 1 vermindert sich mit zwei Beschäftigten um 40 Prozent. Zusätzlich sind noch 15% Verminderung Arbeitgeberhaushalt anzusetzen. Ergibt eine Verminderung von 55%. Es bleiben also noch 45%).
  • In Zeile 21 wird der Monatswert aus Zeile 20 durch 30 dividiert. Verwenden Sie die Funktion RUNDEN (2 Dezimalstellen).
  • Die Formel in C22 berechnet 50% des Wertes aus C18 (Der Wert der Unterkunft nach Satz 1 vermindert sich mit drei Beschäftigten um 50 Prozent).
  • Die Formel in D22 berechnet 35% des Wertes aus C18 (Der Wert der Unterkunft nach Satz 1 vermindert sich mit drei Beschäftigten um 50 Prozent. Zusätzlich sind noch 15% Verminderung Arbeitgeberhaushalt anzusetzen. Ergibt eine Verminderung von 65%. Es bleiben also noch 35%).
  • In Zeile 23 wird der Monatswert aus Zeile 22 durch 30 dividiert. Verwenden Sie die Funktion RUNDEN (2 Dezimalstellen).
  • Die Formel in C24 berechnet 40% des Wertes aus C18 (Der Wert der Unterkunft nach Satz 1 vermindert sich mit mehr als drei Beschäftigten um 60 Prozent).
  • Die Formel in D24 berechnet 25% des Wertes aus C18 (Der Wert der Unterkunft nach Satz 1 vermindert sich mit mehr als drei Beschäftigten um 60 Prozent. Zusätzlich sind noch 15% Verminderung Arbeitgeberhaushalt anzusetzen. Ergibt eine Verminderung von 75%. Es bleiben also noch 25%).
  • In Zeile 25 wird der Monatswert aus Zeile 24 durch 30 dividiert. Verwenden Sie die Funktion RUNDEN (2 Dezimalstellen).

Hinweise Freie Unterkunft - Jugendliche und Auszubildende:

  • Die Formel in C30 berechnet 85% des Wertes aus C18 (Der Wert der Unterkunft nach Satz 1 vermindert sich um 15 Prozent. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende).
  • Die Formel in D30 berechnet 70% des Wertes aus C18 (15% Verminderung Jugendliche und 15% Verminderung Arbeitgeberhaushalt. Ergibt eine Verminderung von 30%. Es bleiben also noch 70%).
  • Vervollständigen Sie sinngemäß.

Testen Sie die Tabelle mit den Werten aus anderen Jahren. Es müssen nur die 4 Werte aus den gelben Zellen geändert werden. Die Werte finden Sie auf den folgenden Seiten:
Sachbezugswerte 2019
Sachbezugswerte 2020


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