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Startseite > Sozialversicherung > Krankenversicherung > Vorschläge zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Sozialversicherung - Vorschläge zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung

Grundsätze

Jedem Bürger sollte eine qualitativ hochwertige und dem Stand der Medizin entsprechende Gesundheitsversorgung zugänglich sein. Um übermäßig hohe Kosten für zukünftige Beitragszahler zu vermeiden, sind folgende Punkte notwendig:

Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV)

Das häufig gehörte Argument, dass die PKV die GKV subventioniert, ist unsachlich und falsch. Viele Ärzte rechnen bei ihren Privatpatienten für die gleiche Behandlung zwar deutlich mehr ab, dafür sind die Versicherten mit hohen Risiken mehrheitlich in der GKV. Das bedeutet, dass die PKV teure Patienten über den Tarif abschreckt sowie Familien mit nur einem Verdiener und/oder vielen Kindern sich eine PKV selten leisten können.

Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung
Solidaritätsprinzip
Man bezahlt nach seiner Leistungsfähigkeit, aber man erhält nach seiner Bedürftigkeit.
Äquivalenzprinzip (die Prämie ist dem Risiko äquivalent; Individualversicherungsprinzip)
Dabei werden für jeden Versicherten seinem persönlichen Risiko entsprechende Beiträge erhoben.
Über den Einheitstarif werden die Kosten für medizinische Leistungen gleichmäßig auf alle Versicherten verteilt. In der GKV hat jeder den gleichen und nur von seinem gesundheitlichen Bedarf abhängigen Zugang zur medizinischen Versorgung. Die individuelle Höhe des Beitrags hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand bei Antragstellung, Geschlecht sowie Art und Umfang der versicherten Leistungen ab. Für jeden Versicherten müssen Altersrückstellungen gebildet werden. Damit zahlen Kranke mehr als Gesunde und Ältere mehr als Junge.

Missbrauch von Krankenversicherungskarten verhindern

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist dringend notwendig, um Sozialschmarotzern das Handwerk zu legen.

"Ein schwunghafter Handel wird in Neukölln mit den Chipkarten der AOK getrieben. Auf einer Karte werden oft ganz unterschiedliche Leute behandelt, häufig Illegale aus den Heimatorten der migrantischen Familien. Die AOK zeigte sich bisher nicht daran interessiert mit der Begründung, es werde ja sowieso nur eine Quartalspauschale an die Ärzte gezahlt." (Sarrazin, Thilo: Deutschland schafft sich ab. Wie wir unser Land aufs Spiel setzen, 21., durchgesehene Auflage 2011, S. 302)

Mit der missbräuchlichen Verwendung einer Krankenversicherungskarte musste sich auch schon das Bundessozialgericht beschäftigen. Im Urteil vom 12.06.2008 (B 3 KR 19/07 R) ging es um einen nigerianischen Staatsangehörigen der aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung krankenversichert war, aber seine Krankenversichertenkarte einem nicht krankenversicherten liberianischen Staatsangehörigen überließ, der sich wegen einer Analfistel behandeln wollte.
Leitsatz des Urteils:

Ein Krankenhaus hat gegen eine Krankenkasse keinen Anspruch auf Vergütung einer stationären Behandlung, die ein nicht krankenversicherter, unter dem Namen eines Versicherten auftretender Patient durch missbräuchliche Verwendung der ihm vom Versicherten überlassenen Krankenversichertenkarte erlangt hat.

Durch solchen Betrug wird der Kostendruck im System unnötig erhöht. Das schadet den ehrlichen Beitragszahlern, die sich wegen solcher Betrüger immer mehr einschränken müssen.

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