www.lohn-info.de  -  Informationen zur Lohn und Gehaltsabrechnung

Abgabenfluss |  Arbeitnehmer |  Arbeitgeber |  Freibetrag und Freigrenze |  Arbeitslohn/ Arbeitsentgelt |  Versorgungsbezüge |  Zeitberechnungen |  Arbeitszeitgesetz |  Lohnformen |  Entgeltabrechnung |  ELSTER-Projekt |  Elektronischer Einkommensnachweis |  DEÜV |  Lohnkonto |  Gesetze |  Kindergeld |  Personalarbeit |  Personalkosten |  Rente

Startseite > Grundlagen > Abgabenfluss

Grundlagen der Lohn- und Gehaltsabrechnung - Abgabenfluss

Lohn- und Gehaltsabrechnung - Abgabenfluss

Die Grafik als PDF-Dokument zum ausdrucken.

Beispiel zur Lohnabrechnung

Der Arbeitgeber hat im Prozess der Lohnabrechnung zentrale Aufgaben. Diese wird er selten selber erledigen sondern an einen Steuerberater oder einen Mitarbeiter in der Buchhaltung bzw. Lohnbuchhaltung delegieren. Trotzdem bleibt er laut den geltenden Rechtsgrundlagen die Verantwortliche und Haftende Person.

Wie aus dem Schema ersichtlich gibt es vier Stellen wohin Beträge fließen. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung hat der Arbeitgeber allein aufzubringen und an die zuständige Berufsgenossenschaft abzuführen. Dies gilt auch für 400-Euro-Jobs.
Ausnahme: Seit dem 01.01.2006 übernimmt die Minijob-Zentrale bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen in Privathaushalten die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung und den Einzug der Unfallversicherungsbeiträge.

Die Beiträge zu den vier Sozialversicherungszweigen gehen an die Einzugsstelle der Krankenkasse des Arbeitnehmers (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile). Dies gilt nicht für 400-Euro-Jobs.

Der Beitrag zum Insolvenzgeld ist ab 2009 mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstellen der Krankenkassen zu überweisen. Bis 2008 wurden die Beiträge von den Berufsgenossenschaften erhoben. Der Beitragssatz wird von der Bundesregierung festgelegt und von den Arbeitgebern allein finanziert. Es wird nicht mehr jährlich nachträglich gezahlt, sondern monatlich.

Für 400-Euro-Jobs gelten die entsprechenden Pauschalabgaben von 15% Rentenversicherung, 13% Krankenversicherung und 2% Pauschalsteuer. Alle Beträge werden grundsätzlich an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Minijob-Zentrale) abgeführt.

Alle Steuerbeträge (außer die 2% Pauschalsteuer für 400-Euro-Jobs) für Arbeitnehmer gehen an das zuständige Finanzamt.

Am 01.01.2009 erfolgte die Einführung des einheitlichen Beitragssatzes (allgemein und ermäßigt) in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ab diesem Zeitpunkt besteht die Pflicht zur Krankenversicherung für alle.
Alle Beitragssätze finden sie unter Beitragsberechnung.
Hier finden Sie eine Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge 2012 zum ausdrucken.

Im Schema nicht dargestellt sind die Umlagen zur Entgeltfortzahlungsversicherung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG).
Für alle Betriebe gilt seit dem 01.01.2006 die Pflicht zur Teilnahme am Umlageverfahren U2 (Mutterschaft). Für Betriebe mit bis zu 30 Arbeitnehmern gibt es zusätzlich die Pflicht zur Teilnahme am Umlageverfahren U1 (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall).


Bücher zum Thema Lohnabrechnung

   

© 2007-2012 A.Liebig - Impressum - Kontakt - Datenschutz - Inhaltsverzeichnis (Sitemap) - Lohnlexikon