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Hier finden Sie Testaufgaben zur Wissensüberprüfung in der Sozialversicherung!
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Die gesetzlichen Krankenkassen (AOK, Innungskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Ersatzkassen,
Landwirtschaftliche Krankenkasse) sind im System der Sozialversicherung die wichtigsten Ansprechpartner für den Arbeitgeber. Die Krankenkassen sind
Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Unter dem Begriff Gesamtsozialversicherungsbeitrag versteht man die Summe der Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur gesetzlichen
Arbeitslosen-, Kranken-, und Rentenversicherung sowie zur sozialen Pflegeversicherung. (weiter ...)
Im Rahmen der Sozialgesetzgebung Bismarcks entstand die deutsche Sozialversicherung. Hier hatte Deutschland eine Vorreiterrolle, denn diese Sozialversicherung war das erste umfassende Gesetzeswerk der Welt zur Absicherung der Arbeitnehmer. (weiter ...)
Laut §5 SGB V besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind.
Diese Versicherungspflicht bestand bis 2010 nur dann, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt an drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.
Die 3-Jahres-Hürde zum Wechsel von der Gesetzlichen Krankenkasse in die Private Krankenversicherung ist gefallen. Die Gesetzesänderung tritt bereits am 31.12.2010 in Kraft, damit die Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr 2010 überstiegen hat, bereits zum Jahresbeginn 2011 versicherungsfrei werden (ohne die dreijährige Wartefrist erfüllt zu haben). (weiter ...)
Informationen zu den Beitragsbemessungsgrenzen
Informationen zur Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze).
Berechnungen zur Krankenversicherung in EXCEL
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist die fünfte Säule der Sozialversicherung.
Laut §20 SGB XI besteht Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung, wenn Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Darüber hinaus sind freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung auch versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung. Es gilt der Grundsatz: "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung". (weiter ...)
Berechnungen zur Pflegeversicherung in EXCEL
Arbeitnehmer die versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, erhalten vom Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zu ihrer privaten Kranken- und Pflegeversicherung. (weiter ...)
Berechnungen zur Privaten Kranken- und Pflegeversicherung in EXCEL
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht (außer bei einer geringfügigen Beschäftigung) Versicherungspflicht bei jeder Entgelthöhe.
Seit 01.01.2005 wird in der Rentenversicherung nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden (einheitlicher Arbeitnehmerbegriff). (weiter ...)
Berechnungen zur Rentenversicherung in EXCEL
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung (AV) beträgt ab 01.01.2009 2,8%. Der AN und der AG tragen jeweils 1,40%. Ausnahmen von der Verteilung je zur Hälfte finden Sie auf der Seite Beitragsberechnung. (weiter ...)
Berechnungen zur Arbeitslosenversicherung in EXCEL
Auf allen Meldungen zur Sozialversicherung ist ein numerischer Schüssel anzugeben. Dabei wird für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung die jeweils zutreffende Ziffer angegeben. Wenn keine Beitragspflicht vorliegt, wird dies mit der Ziffer 0 ausgewiesen.
Die Voraussetzungen für das Bestehen eines Pflichtversicherungsverhältnisses sind in den einzelnen Versicherungszweigen nicht einheitlich. Damit besteht die Notwendigkeit einer Angabe von 4 Ziffern. Diese Angabe nennt man Beitragsgruppenschlüssel (oder SV-Schlüssel). (weiter ...)
Der Personengruppenschlüssel kennzeichnet im Meldeverfahren nach der DEÜV Besonderheiten von Personengruppen unabhängig vom Tätigkeitsschlüssel. Der dreistellige Personengruppenschlüssel macht eine genauere Berufsbildzuordnung des Versicherten möglich. (weiter ...)
Übungsaufgaben zur Beitragsberechnung in der Sozialversicherung
Übungsaufgaben zur Beitragsberechnung in der Sozialversicherung (Fortsetzung)
Bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Ersatz des Arbeitslohns, den ihm der Arbeitgeber für die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht gezahlt hat.
Das Insolvenzgeld dient also zum Ausgleich des Nettolohnanspruchs der Arbeitnehmer für die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Abweisung mangels Masse.
Die notwendigen Mittel werden durch die Insolvenzgeldumlage erbracht. Umlagepflichtig sind grundsätzlich alle Arbeitgeber. (weiter ...)
Berechnungen zur Insolvenzgeldumlage in EXCEL
Geringverdiener im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sind nicht mit geringfügig Beschäftigten zu verwechseln.
Zur Berufsausbildung Beschäftigte, die nicht mehr als 325 Euro im Monat verdienen (Geringverdiener), müssen keine eigenen Beiträge zahlen (§ 20 Abs. 3 SGB IV). (weiter ...)
Die Behandlung geringfügiger Beschäftigungen ist in §8 SGB IV geregelt. Außerdem gilt die Regelung über die geringfügigen Beschäftigungen nach §8 a SGB IV auch für Beschäftigungen in Privathaushalten. (weiter ...)
Hier finden Sie Testaufgaben zu geringfügigen Beschäftigungen!
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Mit der Einführung der 400-Euro-Jobs (Minijobs) am 01.04.2003 wurde auch die Gleitzonenregelung eingeführt. Die Gleitzone geht von 400,01 € bis 800,00 €. Die in diesem Entgeltbereich Beschäftigten (Midijobs) bleiben versicherungspflichtig, der AN zahlt allerdings einen reduzierten Beitragsanteil in der Sozialversicherung. (weiter ...)
Übungsaufgaben zur Gleitzone im Niedriglohnbereich
Berechnungen zur Gleitzone in EXCEL
Wenn ein Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt ist, sind in der Sozialversicherung einige Besonderheiten zu beachten. Eine Mehrfachbeschäftigung kann nur bei verschiedenen Arbeitgebern vorliegen. Werden mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausgeübt, sind grundsätzlich alle Arbeitsentgelte hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Beurteilung zu addieren und die Versicherungspflicht zu überprüfen. Arbeitnehmer, die bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben, können neben dieser einen sozialversicherungsfreien 400-Euro-Minijob ausüben. (weiter ...)
Vom laufenden Arbeitslohn zu unterscheiden sind die einmaligen Zuwendungen. Besonderheiten ergeben sich, wenn der laufende Arbeitslohn und der Einmalbezug zusammen die jeweiligen Beitragbemessungsgrenzen übersteigen. (weiter ...)
Ein Teillohnzahlungszeitraum entsteht bei einem monatlich entlohnten Arbeitnehmer immer dann, wenn der Anspruch auf Arbeitslohn nicht für einen vollen Monat besteht. (weiter ...)
Hier finden Sie Testaufgaben zum Lohnsteuerabzug und zur Beitragsberechnung bei Teillohnzahlungszeiträumen!
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Es handelt sich hierbei um die Entgeltfortzahlungsversicherung. Die gesetzliche Regelung ist im Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) festgehalten. Dieses Gesetz wurde zum 01.01.2006 mit zahlreichen Neuerungen eingeführt. (weiter ...)
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Sie soll nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit den Verletzten, seine Angehörigen und seine Hinterbliebenen entschädigen. Rechtsgrundlage der gesetzlichen Unfallversicherung ist das SGB VII. (weiter ...)
Seit dem 01.01.2006 können Meldungen und Beitragsnachweise ausschließlich vollautomatisch durch Datenübertragung aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen oder mittels maschinell erstellten Ausfüllhilfen an die Datenannahmestellen der Krankenkassen übermittelt werden. Die Bereitstellung der Daten auf Papier oder auf Datenträgern wie CD bzw. Diskette entfällt.
Diese Regelung gilt für alle Unternehmen. Der Gesetzgeber hat keine Ausnahmen wie im Steuerrecht für die Abgabe der Lohnsteueranmeldung vorgesehen. Nur für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten gilt weiterhin das Haushaltsscheckverfahren. (weiter ...)
Hier finden Sie eine Übersicht zum Abgabenfluss in der Lohnabrechnung
Übersicht der wichtigsten Grenzwerte zur Beurteilung von Arbeitsverhältnissen.
Der Arbeitgeber hat für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto zu führen.
Die Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (DEÜV) regelt unter anderem die praktische Durchführung des Meldeverfahrens von Beschäftigten durch den Arbeitgeber.
Erläuterungen zum elektronischen Einkommensnachweis (ELENA - Das ELENA-Verfahren wird eingestellt).
Gesamtübersicht der aktuellen Sozialversicherungswerte (Beitragssätze, Rechengrößen und Grenzwerte).
Gesamtübersicht zur Beitragsberechnung.
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