www.lohn-info.de  -  Informationen zur Lohn und Gehaltsabrechnung

Abgabenfluss |  Arbeitnehmer |  Arbeitgeber |  Freibetrag und Freigrenze |  Arbeitslohn/ Arbeitsentgelt |  Versorgungsbezüge |  Zeitberechnungen |  Arbeitszeitgesetz |  Lohnformen |  Entgeltabrechnung |  ELSTER-Projekt |  Elektronischer Einkommensnachweis |  DEÜV |  Lohnkonto |  Gesetze |  Kindergeld |  Personalarbeit |  Personalkosten |  Rente

Startseite > Grundlagen > DEÜV

Grundlagen der Lohn- und Gehaltsabrechnung - DEÜV

Überblick

Die Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung regelt unter anderem die praktische Durchführung des Meldeverfahrens von Beschäftigten durch den Arbeitgeber. Sie enthält Festlegungen, nach welchen Maßgaben die sozialversicherungsrelevanten Daten der Beschäftigten in Unternehmen erfasst und an die Sozialversicherungsträger übermittelt werden. Die DEÜV enthält Bestimmungen zu Art und Zeitpunkt und zur Erstellung der Meldungen. Außerdem gibt es Regelungen für das verbindliche elektronische Übermittlungsverfahren für die Meldungen und Beitragsnachweise durch die Arbeitgeber.

Seit dem 01.01.2006 sind alle Meldungen und Beitragsnachweise an die Krankenkassen durch eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen zu erstatten. Es dürfen keine Meldungen bzw. Beitragsnachweise mehr in Papierform, per Fax oder auf Diskette übersendet werden.

Rechtsgrundlagen

Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung, DEÜV).
Auf der Seite www.aok-business.de finden Sie unter Fachthemen
- die gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung und
- die Besprechungsergebnisse der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung

Gemeinsame Fehlerprüfung für das Meldeverfahren

Die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit haben sich auf die Verwendung eines gemeinsamen Programms zur Plausibilitätsprüfung von Meldungen nach der DEÜV verständigt. Jede am Meldeverfahren beteiligte Institution führt vor einer Weiterleitung an eine andere Stelle die Prüfung der Daten mit diesem Programm durch. Die dazu getroffenen Absprachen werden in einem gemeinsamen Rundschreiben "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" (in der jeweiligen Fassung) veröffentlicht.

Überblick über beteiligte Institutionen

Überblick über die Meldungen und Beitragsnachweise

Der elektronische Einkommensnachweis (ELENA) wurde im Jahr 2009 eingeführt und sollte ab 01.01.2012 für 6 Bescheinigungen verpflichtend gelten. Als Trägerverfahren für die Übermittlung diente das bereits etablierte DEÜV-Verfahren. Das ELENA-Verfahren wird eingestellt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich nach eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen.

Sofortmeldung

Im Jahr 2009 erfolgte die Einführung einer Sofortmeldung zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme (spätestens) in Wirtschaftsbranchen, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht.

Erweitertes Meldeverfahren - DEÜV-Meldungen für die Unfallversicherung

Seit dem 01.01.2009 müssen alle Arbeitgeber mit ihren Meldungen zur Sozialversicherung auch Angaben zur gesetzlichen Unfallversicherung machen. Hintergrund ist der Übergang der Betriebsprüfung zur Unfallversicherung von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen auf die Rentenversicherung. In das Datenerfassungs- und übermittlungsverfahren der Sozialversicherung (DEÜV) wurde ein eigener Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV) integriert.

Informationen zum Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz.


Bücher zum Thema Lohnabrechnung

   

© 2007-2012 A.Liebig - Impressum - Kontakt - Datenschutz - Inhaltsverzeichnis (Sitemap) - Lohnlexikon