Lehrgang der Lohnabrechnung

5. Arbeitsverhältnisse

Hier finden Sie Testaufgaben zu rechtlichen Fragen bei Arbeitsverhältnissen!
Es öffnet sich ein extra Fenster zur Abarbeitung von 8 Aufgaben. Mit einem Klick auf Auswerten, werden ihnen die Ergebnisse angezeigt. Wenn Sie das Fenster schließen, ist diese Seite wieder aktiv.

5.1 Einstellung von Arbeitnehmern

Da bei der Einstellung von Arbeitnehmern neben einer Vielzahl von Gesetzen auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gelten können, ist im Einzelfall eine eingehende Rechts- und Steuerberatung zu empfehlen.

Besondere Anforderungen stellt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Arbeitgeber haben die Aufgabe, von der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses über die Vertragsgestaltung und die praktische Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses bis hin zur Beendigung Diskriminierungen zu vermeiden. (weiter ...)

5.2 Entlassung von Arbeitnehmern

Die Grundlage eines jeden Beschäftigungsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag. In diesem privatrechtlichen, gegenseitigen Austauschvertrag, verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit und der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Für den auf unbestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung seitens des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers zu beenden. (weiter ...)

5.3 Teilzeitarbeit

Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) bildet die rechtliche Grundlage. Mit diesem Gesetz soll die Teilzeitarbeit gefördert und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern verhindert werden. (weiter ...)

5.4 Befristung von Arbeitsverhältnissen

Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge regelt das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG). Mit diesem Gesetz soll die Diskriminierung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern verhindert werden. (weiter ...)

5.5 Weitere Besonderheiten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Pflegezeitgesetz

Zum 01.07.2008 trat das neue Pflegezeitgesetz in Kraft. Das Gesetz hat das Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern. Auswirkungen des Pflegezeitgesetzes

Schwerbehinderte

Zum Jahresende 2017 lebten rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das rund 151 000 oder 2,0 % mehr als am Jahresende 2015. 2017 waren somit 9,4 % der gesamten Bevölkerung in Deutschland schwerbehindert. Etwas mehr als die Hälfte (51 %) waren Männer, 49 % waren Frauen. Als schwerbehindert gelten Personen, denen die Versorgungsämter einen Grad der Behinderung von mindestens 50 zuerkannt sowie einen gültigen Ausweis ausgehändigt haben (Quelle: Pressemitteilung Nr. 228 des Statistischen Bundesamts vom 25.06.2018).
In Deutschland gibt es rund 3,3 Millionen Schwerbehinderte im erwerbsfähigen Alter (Jahresbericht 2016/2017 der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen).
Um diese Menschen besser in den Arbeitsprozess integrieren zu können, wurden Gesetze erlassen und spezielle Behörden geschaffen. (weiter ...)

Sozialauswahl

Die Begriff Sozialauswahl kommt aus dem Arbeitsrecht. Der §1 Abs. 3 Kündigungsschutzgesetz definiert die Notwendigkeit einer Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung. Danach ist die Kündigung eines Arbeitnehmers aus dringenden betrieblichen Erfordernissen sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat. Der Arbeitgeber hat auf Verlangen des Arbeitnehmers die Gründe anzugeben, die zu der getroffenen sozialen Auswahl geführt haben. Der Arbeitnehmer hat die Beweislast im Streitfall. (weiter ...)

Mindestlöhne

In Deutschland gibt es ab 01.01.2015 einen allgemeinen, für alle Arbeitsverhältnisse gültigen, durch Gesetz festgelegten Mindestlohn. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es aber auch schon Möglichkeiten der Regulierung. Ds Arbeitnehmerentsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungengesetz. (weiter ...)


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