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Hier finden Sie Testaufgaben zu rechtlichen Fragen bei Arbeitsverhältnissen!
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Da bei der Einstellung von Arbeitnehmern neben einer Vielzahl von Gesetzen auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gelten können, ist im Einzelfall eine eingehende Rechts- und Steuerberatung zu empfehlen.
Besondere Anforderungen stellt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Arbeitgeber haben die Aufgabe, von der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses über die Vertragsgestaltung und die praktische Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses bis hin zur Beendigung Diskriminierungen zu vermeiden. (weiter ...)
Die Grundlage eines jeden Beschäftigungsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag. In diesem privatrechtlichen, gegenseitigen Austauschvertrag, verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit und der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Für den auf unbestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung seitens des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers zu beenden. (weiter ...)
Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) bildet die rechtliche Grundlage. Mit diesem Gesetz soll die Teilzeitarbeit gefördert und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern verhindert werden. (weiter ...)
Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge regelt das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG). Mit diesem Gesetz soll die Diskriminierung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern verhindert werden. (weiter ...)
Pflegezeitgesetz
Zum 01.07.2008 trat das neue Pflegezeitgesetz in Kraft. Das Gesetz hat das Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern. Auswirkungen des Pflegezeitgesetzes
Schwerbehinderte
Ende 2007 gab es 6,9 Millionen Schwerbehinderte in Deutschland. Darunter fallen Personen mit einem Grad der Behinderung von 50 Prozent und mehr. Rund 3 Millionen erwerbsfähige Schwerbehinderte leben in Deutschland. Um diese Menschen besser in den Arbeitsprozess integrieren zu können, wurden Gesetze erlassen und spezielle Behörden geschaffen. (weiter ...)
Sozialauswahl
Die Begriff Sozialauswahl kommt aus dem Arbeitsrecht. Der §1 Abs. 3 Kündigungsschutzgesetz definiert die Notwendigkeit einer Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung. Danach ist die Kündigung eines Arbeitnehmers aus dringenden betrieblichen Erfordernissen sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat. Der Arbeitgeber hat auf Verlangen des Arbeitnehmers die Gründe anzugeben, die zu der getroffenen sozialen Auswahl geführt haben. Der Arbeitnehmer hat die Beweislast im Streitfall. (weiter ...)
Mindestlöhne
In Deutschland gibt es keinen allgemeinen, für alle Arbeitsverhältnisse gültigen, durch Gesetz festgelegten Mindestlohn. Es existieren aber zwei Gesetze die Möglichkeiten der Regulierung bieten:
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