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Lehrgang der Lohnabrechnung - EXCEL-Aufgaben zur Sozialversicherung

Berechnungen zur Krankenversicherung im Jahr 2012

Erstellen Sie folgende Tabelle. Die grauen Zellen enthalten Formeln. Die gelben Zellen sind Eingabefelder. Diese Aufgabe wird bei den folgenden Themen fortgesetzt. Die Zeilen 15 bis 21 werden später gebraucht. Die Spalte J ebenfalls.

Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge 2012

Berechnung der SV-Beiträge 2012

In den Zellen B3 und B4 werden mit der Datenüberprüfung auf Zellen mögliche Zelleinträge festgelegt. Die Optionen für die Datenüberprüfung befinden sich auf der Registerkarte Daten in der Gruppe Datentools. In B3 ist nur Ost und West zulässig. In B4 ist nur ja und nein zulässig. Wählen Sie bei Zulassen Liste und trennen Sie die möglichen Eingaben mit Semikolon. Abbildung für Zelle B3:

Gültigkeitsprüfung B3

In C4 ist mit einer WENN-Funktion bei einer unsinnigen Eingabe (B3 gleich West und B4 gleich ja) folgende Fehlermeldung zu erzeugen.

Fehlermeldung

Der Beitragssatz zur Krankenversicherung ist zwar ab 2011 per Gesetz festgeschrieben. Künftige Ausgabensteigerungen sollen nur noch durch Zusatzbeiträge der Versicherten finanziert werden. Wir wollen aber auch eine Änderung dieses Gesetzes mit berücksichtigen.

Die Formeln in C12 und D12 nehmen Bezug auf B12 und B14. Bei einer Beitragssatzänderung in B12 und B14 muss sich die Anzeige in C12 und D12 entsprechend ändern.

Die Formeln in C13 und D13 nehmen Bezug auf B13 und B14. Bei einer Beitragssatzänderung in B13 und B14 muss sich die Anzeige in C13 und D13 entsprechend ändern.

Beitragssatzänderung

Die Formeln in H23 und I23 nehmen Bezug auf E23. Je nach Beitragssatz des Arbeitnehmers wird der entsprechende Prozentsatz geholt (Bezug auf C12 bis D13). Sie brauchen die WENN-Funktion. Die Formeln aus Zeile 23 müssen kopierfähig bis Zeile 28 sein.

Mit den Formeln in K23 und L23 berechnen Sie die Beiträge für AN und AG. Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt steht in Spalte G und die für den jeweiligen AN zutreffenden Beitragssätze in den Spalten H und I. Beachten Sie die Beitragsbemessungsgrenze in C8. Sie brauchen die WENN-Funktion. Wenn das beitragspflichtige Arbeitsentgelt größer als die Beitragsbemessungsgrenze ist, erfolgt die Beitragsberechnung nur von der Beitragsbemessungsgrenze. Die Formeln aus Zeile 23 müssen kopierfähig bis Zeile 28 sein.

Damit die Summen in Zeile 30 stimmen müssen Sie die Funktion RUNDEN (2 Dezimalstellen) in den Formeln K23 und L23 verwenden.

Bei Problemen: E-Mail an lohn@lohn-info.de
Es folgen weitere Hinweise.

Diese Aufgabe wird beim Punkt Pflegeversicherung fortgesetzt. Weitere Fortsetzungen erfolgen bei den Punkten Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.


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