Arbeitslosengeld II und Erwerbstätigkeit - Aufstocker

Erwerbstätigkeit und Grundsicherungsbezug - Bertelsmann Stiftung, Gütersloh Dezember 2021

Auszug aus der Studie:

Eine große Gruppe der Aufstocker sind v. a. alleinstehende und alleinerziehende geringfügig Beschäftigte. Minijobs haben nicht nur langfristig finanzielle Nachteile wegen fehlender Ansprüche an die Arbeitslosenversicherung und geringen Rentenansprüchen, sondern auch ihre Qualität im Hinblick auf Arbeitnehmerrechte und die Arbeitsqualität ist eingeschränkt (Stegmaier et al., 2015; Hank/Stegmaier, 2018). Zudem hat sich gezeigt, dass sich geringfügig beschäftigte Aufstocker:innen besonders schwer tun, die Aufstocker-Situation zu überwinden. Hier können stärkere Anreize für eine Erweiterung der Arbeitszeit wie auch eine allgemeine Beschränkung der Minijobs hilfreich sein. Zudem spricht einiges dafür, den geringfügig beschäftigten Aufstocker:innen (freiwillige) Beratungsangebote zu unterbreiten, um die Aufnahme einer umfangreicheren Beschäftigung zu fördern. Eine Ausweitung der Arbeitszeit kann aber schwierig sein, wenn gesundheitliche Einschränkungen vorliegen (bei Alleinstehenden) und die Vereinbarkeit einer längeren Arbeitszeit bei Alleinerziehenden schwer mit der Betreuung der Kinder zu realisieren ist. Insofern sind solche Bemühungen mit einer Unterstützung bei der Vereinbarkeit und Angeboten im gesundheitlichen Bereich zu flankieren.

Arbeitsmarktsituation von Aufstockern - IAB Kurzbericht 19/2015

Nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung waren im Durchschnitt der letzten Jahre rund 1,3 Mio. Menschen oder etwa 30 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsbezieher im Rechtskreis SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) sowohl erwerbstätig als auch im Leistungsbezug. Im April 2015 traf dies auf etwa 1,24 Mio. Arbeitslosengeld-II-Bezieher zu (IAB Kurzbericht 19/2015).

Die Studie zeigt, dass Aufstocker oft Merkmale aufweisen, die entweder eine Ausweitung der Arbeitszeit erschweren oder für ein geringes Lohnpotenzial sprechen. Zu den Hauptproblemen zählen fehlende Bildungsabschlüsse, gesundheitliche Einschränkungen sowie Betreuungsverpflichtungen gegenüber Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen.

Auszug aus dem IAB Kurzbericht 19/2015:

Obwohl sich die Arbeitsmarktlage in den letzten Jahren deutlich verbessert hat, sind die Zahl der erwerbstätigen Leistungsbezieher (Aufstocker) und ihr Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nahezu unverändert geblieben. Eine geringe Stundenzahl und/oder geringe Stundenlöhne charakterisieren häufig die Tätigkeiten von Aufstockern. So hätten etwa 68 Prozent aller abhängig beschäftigten Aufstocker im Jahr 2013 (2011: 79 Prozent) die Höhe des - in 2015 eingeführten - allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro nicht erreicht. Aufgrund der auch nach 2013 anhaltenden positiven Lohnentwicklung dürfte jedoch die Betroffenheit unter den erwerbstätigen Leistungsbeziehern tendenziell abgenommen haben. Aufstocker, die 2013 unterhalb der Mindestlohngrenze lagen, lebten typischerweise in den neuen Bundesländern, waren relativ jung und hatten häufig keinen Berufsabschluss.
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Insgesamt ist bei der Beratung im Jobcenter im Einzelfall abzuwägen, ob eine Qualifizierung anstatt eines Jobangebots langfristig bessere Chancen für das Verlassen des Leistungsbezugs bietet.

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