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Lehrgang der Lohnabrechnung - Aufgaben zum Lohnsteuerabzugsverfahren

Sonstige Bezüge

Berechnen Sie für die unten aufgeführten Beispiele die Lohnsteuer für den sonstigen Bezug sowie die Lohnsteuer für den laufenden Bezug. Berechnen Sie außerdem für beide Entlohnungsbestandteile die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag.

Zur Berechnung der Lohnsteuer und Einkommensteuer existiert ein interaktiver Abgabenrechner (Service des Bundesministeriums der Finanzen).

Für alle Beispiele soll gelten:

Bei sonstigen Bezügen darf nur die Lohnsteuer aus der Lohnsteuerjahrestabelle abgelesen werden. Die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag müssen bei sonstigen Bezügen immer prozentual ermittelt werden. Für den laufenden Bezug des Monats können aber alle 3 Steuerbeträge aus der Monatstabelle abgelesen werden.

Beispiel 1

Novemberabrechnung 2012 Weihnachtsgeld von 1.000 €
(Anwendung der Jahrestabelle)
Gehalt von 3.000 €
(Anwendung der Monatstabelle)
Lohnsteuer    
Solidaritätszuschlag    
Kirchensteuer    

Beispiel 2

Novemberabrechnung 2012 Weihnachtsgeld von 500 €
(Anwendung der Jahrestabelle)
Gehalt von 2.500 €
(Anwendung der Monatstabelle)
Lohnsteuer    
Solidaritätszuschlag    
Kirchensteuer    

Beispiel 3

Novemberabrechnung 2012 Weihnachtsgeld von 500 €
(Anwendung der Jahrestabelle)
Gehalt von 3.000 €
(Anwendung der Monatstabelle)
Lohnsteuer    
Solidaritätszuschlag    
Kirchensteuer    

Bildschirmbild von www.abgabenrechner.de (Service des Bundesministeriums der Finanzen)

Lohnsteuer bei sonstigen Bezügen

Das Alter ist eine notwendige Eingabe, da es ab vollendetem 64. Lebensjahr einen Altersentlastungsbetrag gibt. Sie müssen für jedes Beispiel 3 Ablesungen vornehmen:

Die Angaben unter Vorsorgeaufwendungen sind notwendig, da diese bei der Lohnsteuer berücksichtigt werden.


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