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Der Pensionsfonds ist der jüngste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (erst seit 2002 als ein Vorsorgemodell in der betrieblichen Altersversorgung zugelassen worden). Pensionsfonds sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen. Sie erbringen im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens Altersversorgungsleistungen in Form von Leistungszusagen oder Beitragszusagen mit Mindestleistung für einen oder mehrere Arbeitgeber zugunsten von Arbeitnehmern. Der Arbeitgeber gewährt die Versorgungszusage also nicht selbst, sondern schaltet dafür den Pensionsfond ein. Die Arbeitnehmer haben einen eigenen Anspruch auf Leistung durch den Pensionsfonds.
Der Pensionsfonds ähnelt der Pensionskasse, darf aber im Gegensatz zu den anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge ein höheres Risiko bei der Anlage eingehen. Ziel ist es, eine höhere Rendite zu erwirtschaften. Höhere Renditechancen bedeuten aber auch mehr Risiko.
Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze für die alten Bundesländer in der Rentenversicherung sind bundesweit seit 01.01.2005 steuer- und sozialversicherungsfrei (für 2012 sind das 2.688 Euro).
Es besteht eine gesetzliche Insolvenzsicherungspflicht beim Pensionssicherungsverein (PSVaG).
Prinzip des Pensionsfonds
Weitere Durchführungswege: Direktversicherung | Pensionskasse | Unterstützungskasse | Direktzusage (Pensionszusage)
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