Bundesagentur für Arbeit - Arbeitsamt

Die Bundesagentur für Arbeit (BA, ehemals Bundesanstalt für Arbeit) erfüllt für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen und Institutionen Dienstleistungsaufgaben für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Zur Erfüllung dieser Dienstleistungsaufgaben steht ein Netz von Arbeitsagenturen und Geschäftsstellen zur Verfügung.


Die Europäische Arbeitsbehörde wurde im Juni 2017 von Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Europäischen Union 2017 angekündigt. Am 13. März 2018 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag vorgelegt für eine Verordnung zur Einführung einer Europäischen Arbeitsbehörde (European Labour Authority, ELA). Die ELA soll sicherstellen, dass alle EU-Vorschriften zur Mobilität von Arbeitskräften durchgesetzt werden.
Zum Vorschlag der EU-Kommission hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände am 13.03.2018 erklärt: "Wir brauchen keine neue Mammutbehörde ohne jeden Mehrwert."
In der Sitzung vom 16.04.2019 hat sich das Europäische Parlament für den Aufbau einer Europäischen Arbeitsbehörde ausgesprochen.

Betriebsnummer

Die Betriebsnummer identifiziert einen Beschäftigungsbetrieb für alle Meldungen an die Träger der Sozialversicherung. Sie ist Voraussetzung um als Arbeitgeber tätig zu werden.

Mit der Einstellung des ersten Beschäftigten (geringfügig entlohnte Beschäftigte, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Auszubildende) ist eine Betriebsnummer erforderlich.

Der Zugang zur Beantragung einer Betriebsnummer wird mit dem 6. SGB IV-Änderungsgesetz ab dem 01.01.2017 reglementiert. Zusätzlich werden die Betriebsnummer und der Beschäftigungsbetrieb im § 18i SGB IV erstmalig gesetzlich normiert. Ab dem 01.01.2017 ist eine Betriebsnummer ausschließlich elektronisch bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Die elektronische Beantragung erfolgt über ein unter www.arbeitsagentur.de eingerichtetes Antragsformular. Die fachlichen Voraussetzungen für die Vergabe einer Betriebsnummer ändern sich nicht.
Auszug aus dem Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 19.10.2016 (Tagesordnungspunkt 2):

Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anpassungen wird in den Gemeinsamen Grundsätzen nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 SGB IV in der Fassung ab dem 01.07.2017 eine neue Ziffer 1.2 aufgenommen.

Ziffer 1.2 Betriebsnummer

Die Betriebsnummer ist der eindeutige Identifikator für einen Beschäftigungsbetrieb eines Arbeitgebers. Die BA vergibt die Betriebsnummer auf der Grundlage eines elektronischen Antrags. Dieser steht unter www.arbeitsagentur.de zur Verfügung.

Die Betriebsnummer ist dem Betriebsnummernbescheid der BA zu entnehmen und in die Meldung zu übertragen. Die betrieblichen Daten werden in der Datei der Beschäftigungsbetriebe gespeichert. Änderungen der Betriebsdaten sind unverzüglich mit dem Datensatz Betriebsdatenpflege (siehe Ziffer 3.2.2) zu übermitteln.

Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer - Antragsformular unter www.arbeitsagentur.de. Es handelt sich um eine Antragsstrecke, die webbasiert einen direkten Datenbankdialog ermöglicht. Damit entfällt ein gesondertes Versenden von Daten per Mail. Die bisherige Kommunikation (z.B. über Telefon) steht weiterhin für Fragen und Beratung zur Verfügung.

Die Arbeitgeber erstatten für ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung (§ 28a SGB IV). Damit Betriebe an dem automatisierten Meldeverfahren zur Sozialversicherung teilnehmen können, benötigen sie eine Betriebsnummer. Die Betriebsnummer wird automatisch erstellt und besteht aus acht Ziffern.
Früher wurden die Betriebsnummern regional vergeben. Seit 01.01.2008 ist für die Vergabe und Aktualisierung der Betriebsnummern der zentrale Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit zuständig.

Schlüsselverzeichnis für die Angaben zur Tätigkeit in den Meldungen zur Sozialversicherung

Auf der Seite Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit finden Sie das Schlüsselverzeichnis für die Angaben zur Tätigkeit in den Meldungen zur Sozialversicherung. Auf der gleichen Seite finden Sie auch Erläuterungen zum Schlüsselverzeichnis.

Der Tätigkeitsschlüssel ist 9-stellig und wurde ab 01.12.2011 verbindlich eingeführt.
Für Meldungen bis 30.11.2011 war noch der bisherige Tätigkeitsschlüssel (fünfstellig) zu verwenden.

Sonstiges

Die Bundesagentur für Arbeit hat Leistungsbilanzen der deutschen Jobcenter online gestellt. Auf der Internetseite www.sgb2.info kann jeder Bürger nachsehen, wie leistungsfähig die einzelnen Jobcenter in Deutschland sind.

Der Interessenbereich Unternehmen der Bundesagentur für Arbeit bietet verschiedene Informationen zu folgenden Themen:

  • Arbeitskräfte finden
  • Fachkräfte ausbilden
  • Personalfragen klären
  • Finanzielle Hilfen und Unterstützung
    • Leistungen zum Verbleib in Beschäftigung (Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld, Transferkurzarbeitergeld)
    • Insolvenzgeld
      Das Insolvenzgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Die Beiträge hierfür werden bei den Unternehmen erhoben (Insolvenzgeldumlage) und an die Bundesagentur weitergeleitet. Die Auszahlung des Insolvenzgeldes erfolgt dann von dort aus an die Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen tätig sind, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und gegen das sie aus den drei Monaten vor der Verfahrenseröffnung noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben.
    • Europäischer Globalisierungsfonds
    • Förderung von Beschäftigten (Ausbildung, Weiterbildung, Arbeitsaufnahme, Menschen mit Behinderungen)
  • Betriebsnummern-Service
  • Arbeitgeber-Service

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