www.lohn-info.de  -  Informationen zur Lohn und Gehaltsabrechnung

Krankenkassen |  Annahmestellen/ ITSG |  Finanzämter |  Berufsgenossenschaften |  Arbeitsagentur |  Rentenversicherungsträger |  Berufsständische Versorgungswerke |  Knappschaft-Bahn-See |  Minijob-Zentrale |  Versorgungseinrichtungen |  Zahlstellen |  Versicherungen |  Geldinstitute |  Hauptfürsorgestellen |  Integrationsämter |  Arbeitnehmerkammer Bremen |  Arbeitskammer Saarland |  Künstlersozialkasse

Startseite > Institutionen > Arbeitsagentur

Beteiligte Institutionen - Arbeitsagentur

Die Bundesagentur für Arbeit (BA, ehemals Bundesanstalt für Arbeit) erfüllt für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen und Institutionen Dienstleistungsaufgaben für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Zur Erfüllung dieser Dienstleistungsaufgaben steht ein Netz von Arbeitsagenturen und Geschäftsstellen zur Verfügung.

Das Meldeverfahren zur Sozialversicherung erhebt verschlüsselte Daten zur Tätigkeit der Beschäftigten. In diesem Zusammenhang werden den Betrieben von den Agenturen für Arbeit Betriebsnummern zugeteilt. Bisher wurden die Betriebsnummern regional vergeben. Seit 01.01.2008 ist für die Vergabe und Aktualisierung der Betriebsnummern der zentrale Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit zuständig.

Kontaktdaten:
Betriebnummern-Service
der Bundesagentur für Arbeit
Eschberger Weg 68
66121 Saarbrücken

Hinweise zur Betriebsnummer und zum Meldeverfahren zur Sozialversicherung

Auf der Seite Sozialversicherung der Bundesagentur für Arbeit finden Sie das Schlüsselverzeichnis für die Angaben zur Tätigkeit in den Meldungen zur Sozialversicherung (Download kann dauern, große PDF-Datei). Auf der gleichen Seite finden Sie auch Erläuterungen zum Schlüsselverzeichnis.

Am 01.01.1999 wurde ein neues Meldeverfahren zur Sozialversicherung eingeführt. Dabei wurde beabsichtigt, einen neuen Tätigkeitsschlüssel einzuführen, der im Meldevordruck bereits neunstellig vorgesehen ist. Es war jedoch nicht möglich, diesen neunstelligen Schlüssel bereits mit Beginn des neuen Meldeverfahrens einzuführen. Das ändert sich ab 01.12.2011. Für Meldungen bis 30.11.2011 sind noch die bisherigen Tätigkeitsschlüssel (fünfstellig) zu verwenden. Diese sind in dem neunstelligen Signierfeld linksbündig einzutragen. Der neue Tätigkeitsschlüssel wird 9-stellig sein und soll ab 01.12.2011 verbindlich eingeführt werden. Zu beiden Varianten finden sie Informationen auf der Seite Tätigkeitsschlüssel.

Die Bundesagentur für Arbeit hat Leistungsbilanzen der deutschen Jobcenter online gestellt. Auf der Internetseite www.sgb2.info kann jeder Bürger nachsehen, wie leistungsfähig die einzelnen Jobcenter in Deutschland sind.

Auf der Seite Finanzielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie Informationen zu geldlichen Leistungen der Arbeitsagentur.

Auf der Seite Rechtsgrundlagen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie:


Bücher bei Amazon zum Thema Lohnabrechnung

© 2007-2012 A.Liebig - Impressum - Kontakt - Datenschutz - Inhaltsverzeichnis (Sitemap) - Lohnlexikon