Beteiligte Institutionen - Geldinstitute

Grundsätzliches

Alle Zahlungen im Lohnbereich laufen im Prinzip über Geldinstitute. Wichtige Bereiche sind:

Das Bankenwesen in Deutschland ist nach dem Kreditwesengesetz (KWG) geregelt. Die jeweils gültige Fassung des Kreditwesengesetzes ist auf der Website der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu finden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt alle Bereiche des Finanzwesens, dazu zählen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierhandelsunternehmen.

Gliederung des Bankenwesens

Das Bankenwesen in Deutschland gliedert sich in drei Sektoren: private, öffentlich-rechtliche und genossenschaftliche Banken.

Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) ist die Interessenvertretung der privaten Banken in der Bundesrepublik Deutschland.

Öffentliche Banken vertreten ihre Interessen durch den Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB).

Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. (DGRV) ist der Dachverband der deutschen Genossenschaftsorganisation.

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) ist die Dachorganisation der Volksbanken und Raiffeisenbanken.

Die Bundesbank ist gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank (EZB) verantwortlich für die Erfüllung der währungspolitischen Aufgaben des Eurosystems.

Einlagenschutz von Privatpersonen bei deutschen Banken

Der gesetzliche Einlagenschutz sichert 100 Prozent jeden Guthabens auf Girokonten, Sparbüchern, Termin- und Festgeldkonten. Maximal 100.000 Euro sind pro Kunde bei jeder Bank ab 31.12.2010 gesichert.
Bis zum 30.06.2009 waren Einlagen von Nichtbanken (Privatpersonen) bei deutschen Kreditinstituten nur zu 90 Prozent, maximal jedoch bis zu einer Höhe von 20.000 Euro gesichert.
Zum 01.07.2009 wurde der gesetzliche Einlagenschutz von 20.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht. Gleichzeitig wurde die Verlustbeteiligung für Einleger in Höhe von 10 Prozent abgeschafft. Der Prozentsatz der Sicherung beträgt also 100 Prozent.
Ab dem 31.12.2010 erhöhte sich der Betrag dann auf 100.000 Euro. Die Rückzahlung im Entschädigungsfall erfolgt ab dem 31.12.2010 innerhalb von 30 Tagen nach der schriftlichen Meldung des Geschädigten. Bisher waren es drei Monate.

Die verschiedenen Zweige der Kreditwirtschaft (Privatbanken, Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken) haben eigene Sicherungssysteme für die Einlagen ihrer Kunden. Diese gehen weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Informationen finden sie hier:

Der Einlagenschutz in Deutschland kann wohl als das beste Sicherungssystem weltweit bezeichnet werden.

Bankleitzahlen, IBAN, BIC-Code und SEPA

Bankleitzahl (BLZ)

Die Bankleitzahl (BLZ) ist eine Kennziffer zur eindeutigen Identifizierung eines Kreditinstituts. Inländische Kreditinstitute, die im Zahlungsverkehr tätig sind, werden durch Bankleitzahlen gekennzeichnet. Für Zuteilung, Änderung und Löschung der Bankleitzahlen ist die Deutsche Bundesbank zuständig.

Hier können Sie im aktuell gültigen Bankleitzahlenverzeichnis nach Bankleitzahlen, Banknamen und Orten suchen.

International Bank Account Number (IBAN) und die SWIFT-Adresse (BIC-Code)

Im Zuge der Internationalisierung gibt es neben der Bankleitzahl und der Kontonummer die International Bank Account Number (IBAN) und die SWIFT-Adresse (BIC-Code). Die International Bank Account Number (IBAN) ist eine internationale, standardisierte Notation für Bankkontonummern. Die IBAN wurde entwickelt, um die Zahlungsverkehrssysteme zu verbessern bzw. zu vereinheitlichen. Die IBAN enthält maximal 34 Stellen (in Deutschland 22 Stellen) und ist mit Ausnahme der ersten vier Stellen (Länderkennung und Prüfziffern) in jedem Land individuell aufgebaut.

Eine IBAN enthält niemals Sonderzeichen oder Bindestriche. Beim elektronischen Format sind auch keine Leerzeichen enthalten.

In Deutschland setzt sich die IBAN nach folgendem Muster zusammen:

DE XX YYYYYYYY ZZZZZZZZZZ
Ländercode für Deutschland Prüfziffer (2-stellig) Bankleitzahl (8-stellig) Konto-Nr. (10-stellig)

Die IBAN ist so konzipiert, dass Fehler bei der Eingabe fast immer aufgedeckt werden (Prüfziffer). Damit kann das Geld üblicherweise keinem Empfänger zugeordnet werden. Bei der herkömmlichen Kontonummer kann es bei einem Schreibfehler häufig zu einer falschen Zuordnung kommen. Da die Bank seit Anfang 2010 nicht mehr prüfen muss, ob der Name des Empfängers zur Kontonummer passt, muss sich der Auftraggeber bei einem falschen Empfänger sein Geld notfalls mit einer Klage zurückholen. Der Auftraggeber trägt in so einem Fall auch das Insolvenzrisiko des Empfängers. Die Bank ist aber verpflichtet, dem Auftraggeber den Namen und die Anschrift des falschen Empfängers zu geben.
Die IBAN ist damit sicherer als die herkömmliche Kontonummer.

Der BIC (Bank Identifier Code, auch als SWIFT-Code bekannt) ist eine internationale Bankleitzahl, mit der sich Banken weltweit eindeutig identifizieren lassen. Er umfasst acht oder elf Stellen.

Der BIC für die Sparkasse KölnBonn lautet: COLSDE33

Nach dem 01.02.2014 für inländische Überweisungen und nach dem 01.02.2016 für grenzüberschreitende Zahlungen sind Zahlungsdienstnutzer nicht verpflichtet, den BIC des Zahlungsdienstleisters eines Zahlers oder des Zahlungsdienstleisters eines Zahlungsempfängers anzugeben.

Die Kontoidentifikatoren IBAN und BIC werden bei der EU-Standardüberweisung und im SEPA-Zahlungsverkehr verwendet.

SEPA

SEPA steht für Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum). Ziel des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) ist es, bargeldlose Zahlungen innerhalb der Teilnehmerländer so zu standardisieren, dass es für die Bankkunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen gibt. Dabei ist aus Effizienzgründen die parallele Nutzung der nationalen Verfahren und SEPA-Verfahren dauerhaft nicht sinnvoll.

Die SEPA-Überweisung wird seit dem 28. Januar 2008 zur Abwicklung sowohl nationaler als auch grenzüberschreitender europäischer Zahlungen angeboten. Die SEPA-Verordnung (EU-Verordnung 260/2012) regelt, dass ab 01.02.2014 die bisherigen nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren auslaufen. Die Unternehmen hatten bis zum 01.02.2014 die nach der SEPA-Verordnung erforderlichen technischen Umstellungen vorzunehmen. Die SEPA-Verordnung räumte die Möglichkeit ein, dass das im deutschen Einzelhandel stark genutzte Elektronische Lastschriftverfahren bis zum 01.02.2016 genutzt werden konnte.


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