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Das Kurzarbeitergeld wird auf Antrag für den jeweiligen Anspruchszeitraum (Kalendermonat) gewährt.
Vordrucke auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit
In der Zeit vom 1.2.2009 bis 31.12.2011 (sollte ursprünglich bis 31. März 2012 gelten) wird mit dem Antrag auf Kurzarbeitergeld auch die pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet. Beide Vordrucke stellen zusammen den Antrag auf Kurzarbeitergeld dar.
Beide Dokumente sind vom Arbeitgeber unter Beifügung der Stellungnahme der Betriebsvertretung (Betriebsrat) innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten bei der Agentur für Arbeit einzureichen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, für den das Kurzarbeitergeld beantragt wird.
Ab 2012 gibt es keine pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge mehr.
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