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Die Grundsätze der Bewertung von Sachbezügen finden sie im Kapitel Lohnsteuerabzug unter Sachbezüge. Dort werden alle steuerlich relevanten Begriffe (Sachbezugswerte, Bagatellgrenze, Rabattfreibetrag) erläutert. In diesem Punkt soll es nur um die Abrechnung von Sachbezügen gehen.
Das nachfolgende Abrechnungsschema wurde auf das wesentliche reduziert. Im Punkt Abrechnungsschema finden sie eine detaillierte Übersicht.
Der Sachbezug soll bewertet sein. Er steht also als Geldbetrag fest.
Bruttolohn/ Bruttogehalt
+ Sachbezug (geldwerter Vorteil)
= Gesamtbrutto
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer (nur bei entsprechendem Merkmal auf der Lohnsteuerkarte)
- Solidaritätszuschlag
- AN-Anteil zur Sozialversicherung
= Nettolohn/ Nettogehalt
- Sachbezug (geldwerter Vorteil)
= Auszahlungsbetrag
Der geldwerte Vorteil (Sachbezug) ist beim Nettogehalt wieder in Abzug zu bringen, da dieser lediglich der Besteuerung und Beitragsberechnung unterliegen soll. Würde der Abzug nicht geschehen, hätte der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil (z.B. die kostenlose private Nutzung seines Dienstwagens) und zusätzlich den Geldbetrag.
Der geldwerte Vorteil erhöht also nur das Steuer- und SV-Brutto.
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