Startseite > Grundlagen > Entgeltabrechnung
Die Entgeltabrechnung wird in folgenden vier Arbeitsschritten durchlaufen:
Bruttoentgelt
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer (bei entsprechendem Merkmal)
- Krankenversicherungsbeitrag (AN-Anteil)
- Pflegeversicherungsbeitrag (AN-Anteil)
- Rentenversicherungsbeitrag (AN-Anteil)
- Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AN-Anteil)
= Nettoentgelt
+ Nettobezüge (steuer- und beitragsfrei)
- Nettoabzüge (steuer- und beitragsfrei)
= Auszahlungsbetrag
Durch den Lohnsteuerjahresausgleich (im Dezember bzw. den permanenten Lohnsteuerjahresausgleich) des
Arbeitgebers können Veränderungen bei den Steuerbeträgen entstehen.
Für jeden Arbeitnehmer ist ein Lohnkonto zu führen.
Einen einfachen Brutto-/Nettorechner finden sie bei der DAK.
Auf der Seite Lohnarten finden Sie in alphabetischer Reihenfolge die Lohnarten mit ihrer Behandlung in der Lohnsteuer und Sozialversicherung.
Monatlich (in Ausnahmefällen quartalweise oder jährlich) ist die Lohnsteueranmeldung zu erstellen.
Es müssen die entsprechenden Zahlungsbelege fristgerecht erstellt werden
Nach Beendigung des Dienstverhältnis bzw. zum Ende des Kalenderjahres sind die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen zu erstellen.
Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Beachtung der Besonderheiten von Geringverdienern und bei einer Beschäftigung in der
Gleitzone.
Ausnahmen von der Versicherungspflicht bestehen für bestimmte Personengruppen. Für folgende Beschäftigte besteht Versicherungsfreiheit (zumindest in einzelnen Versicherungszweigen):
Für jede Krankenkasse müssen Beitragsnachweise und Zahlungsbelege erstellt werden. Für jeden Arbeitnehmer ist eine Jahresmeldung zu erstellen. Informationen finden Sie auf der Seite Meldungen und Beitragsnachweis.
Die Entgeltabrechnung ist eine Nebenbuchhaltung. Die Summen der Entgeltabrechnung müssen auf die entsprechenden Konten der Finanzbuchhaltung gebucht werden. Hierzu wird ein Lohnjournal und ein Buchungsbeleg erstellt.
Informationen zur Finanzbuchhaltung: www.rechnungswesen-info.de
Die Beträge müssen in Personalkostenarten umgesetzt werden. Die Personalkostenarten müssen auf den Kostenstellen erfasst werden.
Hier finden Sie einen Überblick über die Personalkosten und ein Beispiel zur Berechnung der Personalzusatzkosten
Hier werden weitere Auswertungen für die Personalkostenplanung und andere Zwecke erstellt.
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