www.lohn-info.de  -  Informationen zur Lohn und Gehaltsabrechnung

Abrechnungsschema |  Lohnarten |  Fahrkostenersatz |  VWL |  Geringfügige Beschäftigungen |  Sachbezüge |  Lohnfortzahlung |  Zuschläge |  Auslagenersatz |  Kurzarbeitergeld |  Nettolohnvereinbarungen |  Mutterschaft |  Reisekosten |  Arbeitszeitkonten |  Lohnpfändung |  Betriebliche Altersversorgung |  Schüler |  Studenten |  Praktikanten |  Auszubildende |  Rentner |  Urlaubsgeld |  Weihnachtsgeld |  Arbeitgeberdarlehen |  Abschlagszahlungen |  Gehaltsverzicht |  Abfindungen |  Geschenke

Startseite > Abrechnung > Abrechnungsschema > Abrechnungsbeispiel für einen Stundenlohnempfänger mit Zuschlägen

Abrechnungsbeispiel für einen Stundenlohnempfänger mit Zuschlägen im Jahr 2012

Angaben zur Abrechnung

Ermittlung des Gesamtbrutto

Bruttolohn/ Bruttogehalt 2.640,00 €
(22 Schichten x 8 Stunden pro Schicht x 15 € pro Stunde)
+ Vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers 30,00 €
+ Erschwerniszulagen 115,00 €
+ Nachtarbeitszuschläge 150,00 €
(5 Nachtschichten x 8 Stunden pro Schicht x 15 € pro Stunde x 25%)
= Gesamtbrutto 2.935,00 €

Da die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge nicht zwangsläufig vom Gesamtbrutto berechnet werden, folgt im nächsten Schritt die Berechnung des Steuerbrutto und des SV-Brutto.

Für die Berechnung des Steuerbrutto und das SV-Brutto gelten unterschiedliche Grundsätze. Diese werden extra behandelt. Im Anschluss wird wieder das Abrechnungsschema aufgegriffen und zu Ende geführt.

Steuerberechnung

Steuerbrutto ist der Betrag von 2.785,00 €. Die Nachtarbeitszuschläge sind steuerfrei. Die Erschwerniszulagen sind steuerpflichtig.
Es gilt also: 2.640,00 € + 30,00 € + 115,00 €

Wegen der verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen müssen beim Steuerabzug Angaben zu Vorsorgeaufwendungen gemacht werden. Für unser Beispiel sind das:

Mit den obigen Angaben (Steuerklasse IV, 2 Kinderfreibeträge und das Kirchensteuermerkmal ev) ergeben sich folgende Steuerbeträge:

Lohnsteuer 413,00 €
Kirchensteuer 21,96 €
Solidaritätszuschlag 13,42 €

Die Berechnung können Sie mit dem Abgabenrechner des Bundesministerium der Finanzen selbst nachvollziehen. Hier sehen Sie das Ergebnis der Berechnung als Bildschirmausdruck:

Abrechnungsbeispiel für einen Stundenlohnempfänger mit Zuschlägen

Beitragsberechnung

SV-Brutto ist der Betrag von 2.785,00 €. Die Nachtarbeitszuschläge sind beitragsfrei. Die Erschwerniszulagen sind beitragspflichtig.
Es gilt also: 2.640,00 € + 30,00 € + 115,00 €
Mit den obigen Angaben ergeben sich folgende SV-Beiträge:

Versicherungszweig Arbeitnehmer-Anteil Arbeitgeber-Anteil
Krankenversicherung 228,37 € 203,31 €
Rentenversicherung 272,93 € 272,93 €
Arbeitslosenversicherung 41,78 € 41,78 €
Pflegeversicherung 27,15 € 27,15 €

Seit 01.07.2005 müssen die AN einen zusätzlichen Beitrag von 0,9% zur Krankenversicherung bezahlen. Für 2012 beträgt der allgemeine einheitliche Beitragssatz 15,5%. Der Arbeitnehmerbeitrag beträgt 8,2% und der Arbeitgeberbeitrag 7,3%.

Für 2012 beträgt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung 1,95%. Der Arbeitnehmerbeitrag und der Arbeitgeberbeitrag betragen jeweils 0,975%. In Sachsen gibt es eine andere Verteilung.
Mit dem "Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung" (Kinder-Berücksichtigungsgesetz) wurde ein Beitragszuschlag ab 01.01.2005 in Höhe von 0,25% für Kinderlose eingeführt. Den Beitrag trägt der AN allein. In unserem Beispiel hat der Arbeitnehmer die Elterneigenschaft. Der Arbeitnehmerbeitrag und der Arbeitgeberbeitrag betragen jeweils 0,975%.

Für 2012 beträgt der Beitragssatz zur Rentenversicherung 19,60%. Der Arbeitnehmerbeitrag und der Arbeitgeberbeitrag betragen jeweils 9,80%.

Für 2012 beträgt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 3,00%. Der Arbeitnehmerbeitrag und der Arbeitgeberbeitrag betragen jeweils 1,50%.

Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge 2012

Nach der Ermittlung der Abzugsbeträge geht es mit dem oben ermittelten Gesamtbrutto weiter.

Gesamtbrutto 2.935,00 €
- Lohnsteuer 413,00 €
- Kirchensteuer 21,96 €
- Solidaritätszuschlag 13,42 €
- AN-Anteil Krankenversicherung 228,37 €
- AN-Anteil Rentenversicherung 272,93 €
- AN-Anteil Arbeitslosenversicherung 41,78 €
- AN-Anteil Pflegeversicherung 27,15 €
= Nettolohn/ Nettogehalt 1.916,39 €
- Vermögenswirksame Anlage (Überweisungsbetrag) 40,00 €
= Auszahlungsbetrag 1.876,39 €

Zum Vergleich wurde der Arbeitnehmer mit der Online Lohn-Software ilohngehalt abgerechnet

Online Lohn-Software ilohngehalt

Kopfdaten des Lohnbelegs:

Online Lohn-Software ilohngehalt

Abgerechnete Lohnarten:

Online Lohn-Software ilohngehalt

Abrechnungsdaten:

Online Lohn-Software ilohngehalt

Bücher bei Amazon zum Thema Lohnabrechnung

© 2007-2012 A.Liebig - Impressum - Kontakt - Datenschutz - Inhaltsverzeichnis (Sitemap) - Lohnlexikon