Berechnung der Personalzusatzkosten

Ermittlung der tatsächlichen Arbeitstage pro Jahr

Als Basis der Ermittlung der Personalzusatzkosten dient die Zahl der tatsächlichen Arbeitstage im Jahr.
Das Beispiel gilt für 2016.

Samstage 53
Sonntage 52
Gesetzliche Feiertage
soweit nicht Samstage oder Sonntage
Beispiel gilt für Bundesland Hessen
8
Urlaubstage (angenommem) 30
Krankheitstage mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung (angenommem) 10
Krankheitstage ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung (angenommem) 2
Ausfalltage bei einer persönlichen Arbeitsverhinderung (angenommem) 3
Summe der Ausfalltage 158

Die Anzahl der Samstage und Sonntage ist abhängig vom Kalenderjahr.
Die Anzahl der Feiertage ist abhängig vom Kalenderjahr und vom Bundesland.

Die Anzahl der Urlaubstage ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag.

Für die Anzahl der Krankheitstage müssen Erfahrungswerte oder Schätzungen herangezogen werden.
Das gilt auch bei Ausfalltagen wegen einer Arbeitsverhinderung.

Kalendertage im Jahr 366
- Ausfalltage 158
= Tatsächliche Arbeitstage (Anwesenheitsstage) 208

Berechnung des Zuschlagsatzes

Grundlohn   100,00%
Personalzusatzkosten    
   Vergütung arbeitsfreier Tage    
   Feiertage (8 Feiertage / 208 Anwesenheitsstage * 100) 3,85%  
   Urlaubstage (30 Urlaubstage / 208 Anwesenheitsstage * 100) 14,42%  
   Krankheitstage mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung (10 Krankheitstage / 208 Anwesenheitsstage * 100) 4,81%  
   Ausfalltage bei einer persönlichen Arbeitsverhinderung (3 Krankheitstage / 208 Anwesenheitsstage * 100) 1,44%  
   Summe Soziallöhne   24,52%
   Sonderzahlungen    
   Weihnachtsgeld, zusätzliches Urlaubsgeld (Wert angenommen) 6,00%  
   Vermögensbildung (Wert angenommen) 0,60%  
   Summe Sonderzahlungen   6,60%
Bruttolohn/ Bruttogehalt   131,12%

 
Der Bruttolohn ist die Basis für die Sozialkosten und die lohnbezogenen Kosten.
Das Beispiel gilt für 2016.

Soziale Abgaben    
Krankenversicherung (allgemeiner Beitrag, Arbeitgeberanteil) 7,300%  
Pflegeversicherung (Arbeitgeberanteil, außer Sachsen) 1,175%  
Rentenversicherung (Arbeitgeberanteil) 9,350%  
Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeberanteil) 1,500%  
Insolvenzgeldumlage (zahlt Arbeitgeber allein) 0,120%  
Unfallversicherung (zahlt Arbeitgeber allein, Beiträge abhängig von Gefahrklassen, die für den Betrieb gelten. Wert angenommen) 3,000%  
Summe Soziale Abgaben 22,445%  
Umrechnung auf Basis Grundlohn (22,445% * 131,12%)   29,430%

Die Umlagen U1 und U2 (Entgeltfortzahlungsversicherung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz) werden nicht angesetzt.
Umlage für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - U1
An dieser Versicherung nehmen nur Firmen teil, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Zahlt Arbeitgeber allein. Höhe der Umlagesätze wird in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse festgelegt. Sie ist also nicht einheitlich. Beim einbeziehen dieser Werte, müsste man auch die Erstattung im Krankheitsfall durch die Krankenkasse berücksichtigen.
Umlage für Mutterschaftsaufwendungen - U2
An dieser Versicherung nehmen seit 2006 alle Firmen teil. Zahlt Arbeitgeber allein. Höhe der Umlagesätze wird in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse festgelegt. Sie ist also nicht einheitlich. Beim einbeziehen dieser Werte, müsste man auch die Erstattung für die Aufwendungen bei Mutterschaft durch die Krankenkasse berücksichtigen.

Damit ergeben sich:

Summe Soziallöhne 24,52%
Summe Sonderzahlungen 6,60%
Summe Soziale Abgaben (umgerechnet auf Basis Grundlohn) 29,43%
Personalzusatzkosten 60,55%

Die Kosten für den arbeitsmedizinischen Dienst, die Ausgleichsabgabe (wenn der Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl von Schwerbehinderten nicht beschäftigt) sowie die Kosten für Arbeitsschutz und -sicherheit sind aus Übersichtsgründen nicht enthalten.

Ebenso fehlen die Firmenhaftpflicht und die Beiträge zu den Berufsverbänden.


© 2007-2024 A.Liebig - Impressum - Kontakt - Datenschutz - Inhaltsverzeichnis (Sitemap) - Lohnlexikon