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Beteiligte Institutionen - Versorgungseinrichtungen

Versorgungseinrichtungen sind Institutionen, die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung bestimmte Funktionen übernehmen.

Für bestimmte kammerfähige freie Berufe ist eine Altersvorsorge in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung vorgeschrieben. Wer auf diese Weise pflichtversichert ist, wird von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Die berufsständischen Versorgungseinrichtungen werden hier nicht näher betrachtet.

Mit Versorgungseinrichtungen kommt man in der Lohnabrechnung bei der betrieblichen Altersversorgung in Berührung. Der Träger in der betrieblichen Altersvorsorge hängt von der Art des jeweiligen Durchführungsweges ab.

In der betrieblichen Altersversorgung werden fünf Durchführungswege unterschieden:

Der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ist eine Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz des Arbeitgebers. Er sichert die betriebliche Altersversorgung in Form von Direktzusagen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds sowie in bestimmten Fällen der Direktversicherung. Finanziert wird der PSVaG durch Pflichtbeiträge der Arbeitgeber.


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