Versorgungseinrichtungen

Versorgungseinrichtungen sind Institutionen, die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung bestimmte Funktionen übernehmen.

Für bestimmte kammerfähige freie Berufe ist eine Altersvorsorge in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung vorgeschrieben. Wer auf diese Weise pflichtversichert ist, wird von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit.
Die berufsständischen Versorgungseinrichtungen werden hier nicht betrachtet.

Mit Versorgungseinrichtungen kommt man in der Lohnabrechnung bei der betrieblichen Altersversorgung in Berührung. Der Träger in der betrieblichen Altersvorsorge hängt von der Art des jeweiligen Durchführungsweges ab.

In der betrieblichen Altersversorgung werden fünf Durchführungswege unterschieden:

  • Direktversicherung
    Die Direktversicherung ist die einfachste und beliebteste Form der betrieblichen Altersversorgung. Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt. Die Leistungen aus der Versicherung fließen dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen zu.
  • Pensionsfond
    Der Pensionsfonds ist der jüngste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (erst seit 2002 als ein Vorsorgemodell in der betrieblichen Altersversorgung zugelassen worden). Pensionsfonds sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen, jedoch keine Versicherungsunternehmen. Sie gewähren dem Arbeitnehmer und ggf. seinen Hinterbliebenen einen Anspruch auf Versorgungsleistungen.
  • Direktzusage
    Eine Direktzusage ist eine unmittelbare Zusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer auf Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber räumt dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen ein. Der Arbeitgeber schaltet keinen Versorgungsträger zur Erfüllung ein. Die entsprechenden Verpflichtungen müssen in Form von Rückstellungen in der Bilanz erfasst werden. Vor allem große Unternehmen bieten dieses Modell für die Altersabsicherung ihrer Mitarbeiter an.
  • Pensionskasse
    Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Versicherungsunternehmen. Sie gewähren dem Arbeitnehmer und ggf. seinen Hinterbliebenen einen Anspruch auf Versorgungsleistungen. Eine spezielle Pensionskasse ist die Zusatzversorgungskasse (ZVK). Ihre Leistungen beruhen auf der Verpflichtung des Arbeitgebers aus einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag.
    Die Zusatzversorgungskassen im öffentlichen und kirchlichen Dienst sind ebenfalls von ihrer Rechtsnatur her Pensionskassen.
    Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist ebenfalls eine Zusatzversorgungskasse.
  • Unterstützungskasse
    Es ist die älteste Form der betrieblichen Altersversorgung. Die ersten Unterstützungskassen wurden bereits im 19. Jahrhundert gegründet. Unterstützungskassen sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen, jedoch keine Versicherungsunternehmen. Sie gewähren dem Arbeitnehmer keinen eigenen Anspruch auf Versorgungsleistungen. Der Arbeitnehmer hat nur einen Anspruch gegen den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber bedient sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen der Unterstützungskasse. Diese zahlt in der Regel die Leistungen an den Versorgungsempfänger aus.

Der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ist eine Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz des Arbeitgebers. Er sichert die betriebliche Altersversorgung in Form von Direktzusagen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds sowie in bestimmten Fällen der Direktversicherung. Finanziert wird der PSVaG durch Pflichtbeiträge der Arbeitgeber.


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