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ELSTER (elektronische Steuererklärung) bietet Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionsempfängern, Unternehmern und Arbeitgebern eine Möglichkeit, verschiedene Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Ausführliche Informationen zum Elster-Projekt
In der Lohn- und Gehaltsabrechnung von Bedeutung sind:
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Das papierorientierte Lohnsteuerverfahren stammt aus den 30er-Jahren des 20. Jahrhunderts. Für die am Lohnsteuerverfahren Beteiligten (Gemeinden, Finanzämter, Arbeitgeber und Arbeitnehmer) ist der Aufwand extrem hoch. Bundesweit über 36 Millionen Lohnsteuerkarten lassen den unsinnigen Verwaltungsaufwand erahnen. Ziel der geplanten Veränderungen ist es, die papiergebundenen Abläufe und den damit verbundenen Aufwand durch eine elektronische Abwicklung zu ersetzen. |
Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ist geplant.
Die Lohnsteuerkarte wird durch die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ab dem Abrechnungsjahr 2012 abgelöst.
Den Arbeitgebern werden dann die Lohnsteuerabzugsmerkmale für ihre Arbeitnehmer maschinell verwertbar zur
Verfügung gestellt. Die mitgeteilten Lohnsteuerabzugsmerkmale bleiben für die Dauer des Arbeitsverhältnisses
anwendbar. Änderungen werden den Arbeitgebern elektronisch zum Abruf bereitgestellt.
ElsterLohn II soll den Verfahrensweg von der Ausstellung der Lohnsteuerkarte durch die Gemeinden bis zur Übergabe an den Arbeitnehmer durch ein elektronisches Verfahren ersetzen. Aus der Sicht des Steuerpflichtigen soll sich das Verfahren auf das Finanzamt als zuständige Behörde konzentrieren.
Ziel ist es die Lohnsteuerkarte in Papierform abzuschaffen. Ändern sich die Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers, werden nur die gespeicherten Daten angepasst. Die Arbeitgeber können (nach entsprechender Legitimation durch den Arbeitnehmer) die Besteuerungsmerkmale abrufen und ohne großen Aufwand in die Lohnabrechnung übernehmen.
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