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Grundlagen der Lohn- und Gehaltsabrechnung - Gesetze
Gesetzestexte im Internet
Das Bundesministerium der Justiz stellt nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit.
Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Im gesamten Angebot
von www.lohn-info.de finden sie Links zum Projekt des Bundesministeriums der Justiz.
Gesetze im Internet
Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im
Bundesgesetzblatt.
Informationen zu Gesetzen in der Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Rechtliche Grundlagen im Angebot von www.lohn-info.de:
Gesetzgebungsverfahren in Deutschland
Ein Gesetzgebungsverfahren regelt den Weg von der Gesetzesinitiative bis zur Verkündung des Gesetzes. In Deutschland gilt folgender (auf das
wesentliche reduzierter) Ablauf:
- Am Anfang eines Bundesgesetzes steht der Gesetzentwurf.
Gesetzentwürfe in den Bundestag einbringen können:
- Der Bundestag berät den Gesetzentwurf in drei Lesungen und stimmt anschließend darüber ab.
- Der Bundesrat bekommt alle Gesetze zur Abstimmung vorgelegt.
Stimmt er dem Gesetz aber nicht zu, so kann er den Vermittlungsausschuss anrufen.
Bei Zustimmungsgesetzen ist die Zustimmung des Bundesrates zwingend erforderlich.
- Das beschlossene Gesetz wird gedruckt und der Bundeskanzlerin (dem Bundeskanzler) sowie dem zuständigen Fachminister zur
Gegenzeichnung zugeführt.
- Der Bundespräsident prüft, ob das Gesetz verfassungsgemäß zu Stande
gekommen ist und nicht inhaltlich gegen das Grundgesetz verstößt.
- Nach der Unterschrift des Bundespräsidenten wird es im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht. Damit ist das Gesetz verkündet. Wenn kein besonderes Datum des In-Kraft-Tretens im Gesetz genannt ist, gilt es automatisch
ab dem 14. Tag nach der Ausgabe des Bundesgesetzblattes.
Rechtsprechung
Für viele Sachverhalte im Zusammenhang mit der Beschäftigung und Entlohnung von Arbeitnehmern gibt es Urteile verschiedener Gerichte.