Startseite > Abrechnung > Abrechnungsschema > Abrechnungsbeispiel für einen privat versicherten Arbeitnehmer
| Bruttolohn/ Bruttogehalt | 6.000,00 € |
| + Vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers | 30,00 € |
| + Geldwerter Vorteil für Dienstwagen zur privaten Nutzung | 480,00 € |
| = Gesamtbrutto | 6.510,00 € |
Der geldwerte Vorteil erhöht nur das Steuer- und SV-Brutto. Der geldwerte Vorteil wird beim Nettogehalt wieder abgezogen, da er lediglich der Besteuerung und Beitragsberechnung unterliegen soll.
Da die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge nicht zwangsläufig vom Gesamtbrutto berechnet werden, folgt im nächsten Schritt die Berechnung des Steuerbrutto und des SV-Brutto.
Für die Berechnung des Steuerbrutto und das SV-Brutto gelten unterschiedliche Grundsätze. Diese werden extra behandelt. Im Anschluss wird wieder das Abrechnungsschema aufgegriffen und zu Ende geführt.
Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung bzw. privaten Pflegeversicherung, zu dem eine gesetzliche Verpflichtung besteht, ist steuerfrei. Steuerbrutto ist deshalb nur der Betrag von 6.510 €.
Wegen der verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen müssen beim Steuerabzug Angaben zu Vorsorgeaufwendungen gemacht werden. Für unser Beispiel sind das:
Mit den obigen Angaben (Steuerklasse IV, keine Kinderfreibeträge und das Kirchensteuermerkmal ev) ergeben sich folgende Steuerbeträge:
| Lohnsteuer | 1.795,00 € |
| Kirchensteuer | 161,55 € |
| Solidaritätszuschlag | 98,72 € |
Die Berechnung können Sie mit dem Abgabenrechner des Bundesministerium der Finanzen selbst nachvollziehen. Hier sehen Sie das Ergebnis der Berechnung als Bildschirmausdruck:
|
In der Eingabemaske steht: Bei Pflegeversicherung steht: ohne Zuschlag, nicht Sachsen Das ist hier (private Kranken- und Pflegeversicherung) ohne Bedeutung. Es gibt in der Auswahl des Abgabenrechners keine Option für Private Pflegeversicherung. Die hier gemachte Auswahl, wird aber ignoriert (wenn zuvor Private Krankenversicherung ausgewählt wurde). |
Mit den obigen Angaben ergeben sich folgende SV-Beiträge:
| Versicherungszweig | Arbeitnehmer-Anteil | Arbeitgeber-Anteil | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung | - | - | Privat versichert |
| Rentenversicherung | 548,80 € | 548,80 € | Beitragsbemessungsgrenze überschritten |
| Arbeitslosenversicherung | 84,00 € | 84,00 € | Beitragsbemessungsgrenze überschritten |
| Pflegeversicherung | - | - | Privat versichert |
Da die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (alte Länder und Berlin-West) überschritten ist, werden die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung nur von dieser Grenze (2012: 5.600 €) erhoben.
Für 2012 beträgt der Beitragssatz zur Rentenversicherung 19,60%. Der Arbeitnehmerbeitrag und der Arbeitgeberbeitrag betragen jeweils 9,80%.
Für 2012 beträgt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 3,00%. Der Arbeitnehmerbeitrag und der Arbeitgeberbeitrag betragen jeweils 1,50%.
Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge 2012
Der Arbeitnehmer ist privat versichert in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Sein Beitrag in der privaten Krankenversicherung beträgt 500,00 € monatlich. Da der Höchstzuschuss für 2012 (279,23 €) höher ist, als die Hälfte des Betrags (250 €) für die private Krankenversicherung, sind als Beitragszuschuss nur 250 € zu zahlen (Beitragszuschuss des AG zur privaten Krankenversicherung des AN).
Sein Beitrag in der privaten Pflegeversicherung beträgt 70,00 € monatlich. Da der Höchstzuschuss für 2012 (37,29 €) höher ist, als die Hälfte des Betrags (35 €) für die private Pflegeversicherung, sind als Beitragszuschuss nur 35 € zu zahlen (Beitragszuschuss des AG zur privaten Pflegeversicherung des AN).
Rechner Beitragszuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung
| Gesamtbrutto | 6.510,00 € |
| - Lohnsteuer | 1.795,00 € |
| - Kirchensteuer | 161,55 € |
| - Solidaritätszuschlag | 98,72 € |
| - AN-Anteil Rentenversicherung | 548,80 € |
| - AN-Anteil Arbeitslosenversicherung | 84,00 € |
| = Nettolohn/ Nettogehalt | 3.821,93 € |
| + Beitragszuschuss des AG zur privaten Krankenversicherung des AN | 250,00 € |
| + Beitragszuschuss des AG zur privaten Pflegeversicherung des AN | 35,00 € |
| - Vermögenswirksame Anlage (Überweisungsbetrag) | 40,00 € |
| - Sachbezug (geldwerter Vorteil für Dienstwagen zur privaten Nutzung) | 480,00 € |
| = Auszahlungsbetrag | 3.586,93 € |
Der geldwerte Vorteil (Sachbezug) ist beim Nettogehalt wieder in Abzug zu bringen, da dieser lediglich der Besteuerung und Beitragsberechnung unterliegen soll. Würde der Abzug nicht geschehen, hätte der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil (z.B. die kostenlose private Nutzung seines Dienstwagens) und zusätzlich den Geldbetrag. Der geldwerte Vorteil erhöht also nur das Steuer- und SV-Brutto.
Der Arbeitnehmer zahlt seinen Beitrag zur privaten Krankenversicherung und zur privaten Pflegeversicherung selbst.
Bücher bei Amazon zum Thema Lohnabrechnung
© 2007-2012 A.Liebig - Impressum - Kontakt - Datenschutz - Inhaltsverzeichnis (Sitemap) - Lohnlexikon