www.lohn-info.de  -  Informationen zur Lohn und Gehaltsabrechnung

Abrechnungsschema |  Lohnarten |  Fahrkostenersatz |  VWL |  Geringfügige Beschäftigungen |  Sachbezüge |  Lohnfortzahlung |  Zuschläge |  Auslagenersatz |  Kurzarbeitergeld |  Nettolohnvereinbarungen |  Mutterschaft |  Reisekosten |  Arbeitszeitkonten |  Lohnpfändung |  Betriebliche Altersversorgung |  Schüler |  Studenten |  Praktikanten |  Auszubildende |  Rentner |  Urlaubsgeld |  Weihnachtsgeld |  Arbeitgeberdarlehen |  Abschlagszahlungen |  Gehaltsverzicht |  Abfindungen |  Geschenke

Startseite > Abrechnung > Abrechnungsschema > Abrechnungsbeispiel für einen privat versicherten Arbeitnehmer

Abrechnungsbeispiel für einen privat versicherten Arbeitnehmer im Jahr 2012

Angaben zur Abrechnung

Ermittlung des Gesamtbrutto

Bruttolohn/ Bruttogehalt 6.000,00 €
+ Vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers 30,00 €
+ Geldwerter Vorteil für Dienstwagen zur privaten Nutzung 480,00 €
= Gesamtbrutto 6.510,00 €

Der geldwerte Vorteil erhöht nur das Steuer- und SV-Brutto. Der geldwerte Vorteil wird beim Nettogehalt wieder abgezogen, da er lediglich der Besteuerung und Beitragsberechnung unterliegen soll.

Da die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge nicht zwangsläufig vom Gesamtbrutto berechnet werden, folgt im nächsten Schritt die Berechnung des Steuerbrutto und des SV-Brutto.

Für die Berechnung des Steuerbrutto und das SV-Brutto gelten unterschiedliche Grundsätze. Diese werden extra behandelt. Im Anschluss wird wieder das Abrechnungsschema aufgegriffen und zu Ende geführt.

Steuerberechnung

Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung bzw. privaten Pflegeversicherung, zu dem eine gesetzliche Verpflichtung besteht, ist steuerfrei. Steuerbrutto ist deshalb nur der Betrag von 6.510 €.

Wegen der verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen müssen beim Steuerabzug Angaben zu Vorsorgeaufwendungen gemacht werden. Für unser Beispiel sind das:

Mit den obigen Angaben (Steuerklasse IV, keine Kinderfreibeträge und das Kirchensteuermerkmal ev) ergeben sich folgende Steuerbeträge:

Lohnsteuer 1.795,00 €
Kirchensteuer 161,55 €
Solidaritätszuschlag 98,72 €

Die Berechnung können Sie mit dem Abgabenrechner des Bundesministerium der Finanzen selbst nachvollziehen. Hier sehen Sie das Ergebnis der Berechnung als Bildschirmausdruck:

Abrechnungsbeispiel für einen privat versicherten Arbeitnehmer

In der Eingabemaske steht:
monatlicher Beitrag zur privaten Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung
Damit sind 570 € (500 € + 70 €) einzutragen.
In der Ergebnisanzeige steht nur noch Beiträge zur privaten KV.

Bei Pflegeversicherung steht: ohne Zuschlag, nicht Sachsen

Das ist hier (private Kranken- und Pflegeversicherung) ohne Bedeutung. Es gibt in der Auswahl des Abgabenrechners keine Option für Private Pflegeversicherung. Die hier gemachte Auswahl, wird aber ignoriert (wenn zuvor Private Krankenversicherung ausgewählt wurde).

Beitragsberechnung

Mit den obigen Angaben ergeben sich folgende SV-Beiträge:

Versicherungszweig Arbeitnehmer-Anteil Arbeitgeber-Anteil Bemerkung
Krankenversicherung - - Privat versichert
Rentenversicherung 548,80 € 548,80 € Beitragsbemessungsgrenze überschritten
Arbeitslosenversicherung 84,00 € 84,00 € Beitragsbemessungsgrenze überschritten
Pflegeversicherung - - Privat versichert

Da die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (alte Länder und Berlin-West) überschritten ist, werden die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung nur von dieser Grenze (2012: 5.600 €) erhoben.

Für 2012 beträgt der Beitragssatz zur Rentenversicherung 19,60%. Der Arbeitnehmerbeitrag und der Arbeitgeberbeitrag betragen jeweils 9,80%.

Für 2012 beträgt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 3,00%. Der Arbeitnehmerbeitrag und der Arbeitgeberbeitrag betragen jeweils 1,50%.

Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge 2012

Berechnung des Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer ist privat versichert in der Kranken- und Pflegeversicherung.

Sein Beitrag in der privaten Krankenversicherung beträgt 500,00 € monatlich. Da der Höchstzuschuss für 2012 (279,23 €) höher ist, als die Hälfte des Betrags (250 €) für die private Krankenversicherung, sind als Beitragszuschuss nur 250 € zu zahlen (Beitragszuschuss des AG zur privaten Krankenversicherung des AN).

Sein Beitrag in der privaten Pflegeversicherung beträgt 70,00 € monatlich. Da der Höchstzuschuss für 2012 (37,29 €) höher ist, als die Hälfte des Betrags (35 €) für die private Pflegeversicherung, sind als Beitragszuschuss nur 35 € zu zahlen (Beitragszuschuss des AG zur privaten Pflegeversicherung des AN).

Rechner Beitragszuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung

Nach der Ermittlung der Abzugsbeträge und der Berechnung des Beitragszuschuss des Arbeitgebers geht es mit dem oben ermittelten Gesamtbrutto weiter.

Gesamtbrutto 6.510,00 €
- Lohnsteuer 1.795,00 €
- Kirchensteuer 161,55 €
- Solidaritätszuschlag 98,72 €
- AN-Anteil Rentenversicherung 548,80 €
- AN-Anteil Arbeitslosenversicherung 84,00 €
= Nettolohn/ Nettogehalt 3.821,93 €
+ Beitragszuschuss des AG zur privaten Krankenversicherung des AN 250,00 €
+ Beitragszuschuss des AG zur privaten Pflegeversicherung des AN 35,00 €
- Vermögenswirksame Anlage (Überweisungsbetrag) 40,00 €
- Sachbezug (geldwerter Vorteil für Dienstwagen zur privaten Nutzung) 480,00 €
= Auszahlungsbetrag 3.586,93 €

Der geldwerte Vorteil (Sachbezug) ist beim Nettogehalt wieder in Abzug zu bringen, da dieser lediglich der Besteuerung und Beitragsberechnung unterliegen soll. Würde der Abzug nicht geschehen, hätte der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil (z.B. die kostenlose private Nutzung seines Dienstwagens) und zusätzlich den Geldbetrag. Der geldwerte Vorteil erhöht also nur das Steuer- und SV-Brutto.

Der Arbeitnehmer zahlt seinen Beitrag zur privaten Krankenversicherung und zur privaten Pflegeversicherung selbst.


Bücher bei Amazon zum Thema Lohnabrechnung

© 2007-2012 A.Liebig - Impressum - Kontakt - Datenschutz - Inhaltsverzeichnis (Sitemap) - Lohnlexikon