Startseite > Lehrgang > Lohnsteuerabzugsverfahren > Aufgaben zu Teillohnzahlungszeiträumen
Berechnen Sie für die unten aufgeführten Beispiele die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag.
Zur Berechnung der Lohnsteuer und Einkommensteuer existiert ein interaktiver Abgabenrechner (Service des Bundesministeriums der Finanzen).
Für alle Beispiele soll gelten:
Zur Berechnung des Teilmonatsentgelts für den Teillohnzahlungszeitraum schreibt eine Betriebsvereinbarung die arbeitstägliche Berechnungsmethode vor.
Beispiel 1
| Februarabrechnung 2012 | Wert der Lohnsteuer-Tagestabelle | Steuerbeträge für den Teillohnzahlungszeitraum |
|---|---|---|
| Lohnsteuer | ||
| Solidaritätszuschlag | ||
| Kirchensteuer |
Beispiel 2
| Februarabrechnung 2012 | Wert der Lohnsteuer-Tagestabelle | Steuerbeträge für den Teillohnzahlungszeitraum |
|---|---|---|
| Lohnsteuer | ||
| Solidaritätszuschlag | ||
| Kirchensteuer |
Beispiel 3
| Februarabrechnung 2012 | Wert der Lohnsteuer-Tagestabelle | Steuerbeträge für den Teillohnzahlungszeitraum |
|---|---|---|
| Lohnsteuer | ||
| Solidaritätszuschlag | ||
| Kirchensteuer |
Bildschirmbild von www.abgabenrechner.de (Service des Bundesministeriums der Finanzen)
Das Alter ist eine notwendige Eingabe, da es ab vollendetem 64. Lebensjahr einen Altersentlastungsbetrag gibt. Sie müssen für jedes Beispiel alle 3 Steuerbeträge nach der Tagestabelle ablesen.
Die Angaben unter Vorsorgeaufwendungen sind notwendig, da diese verstärkt bei der Lohnsteuer berücksichtigt werden.
|
Bücher zum Thema Lohnabrechnung |
© 2007-2012 A.Liebig - Impressum - Kontakt - Datenschutz - Inhaltsverzeichnis (Sitemap) - Lohnlexikon