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Abrechnung von Lohn- und Gehaltsempfängern - Betriebliche Altersversorgung

Pensionskasse

Pensionskassen sind eigenständige, rechtsfähige Versorgungseinrichtungen. Sie gewähren den zu Versorgenden auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch. Träger können ein oder mehrere Unternehmen sein, die Beiträge an die Pensionskassen zahlen, aus denen die späteren Leistungen finanziert werden. Die Versorgungsleistungen werden nicht vom Arbeitgeber selbst gewährt, sondern durch die Pensionskasse.

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich nur auf kapitalgedeckte Pensionskassen. Für umlagefinanzierte Pensionskassen existieren andere Regelungen zur steuer- und beitragsrechtlichen Behandlung.

Pensionskassen sind verpflichtet, ihr Vermögen so anzulegen, dass eine möglichst große Sicherheit bei gleichzeitiger Rentabilität gewährleistet ist (maximal 35 % des Vermögens darf in Aktien investiert werden).

Kennzeichen:

Prinzip der Pensionskasse

Prinzip der Pensionskasse

Der Unterschied zwischen einer Direktversicherung und einer Pensionskasse erschließt sich nur historisch. Pensionskassen haben ihren Ursprung als Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung in Großunternehmen bzw. im öffentlichen Dienst. Bis 2002 gab es nur Branchen- oder Firmenpensionskassen für die Versorgung der "eigenen" Mitarbeiter.

Mit dem Inkrafttreten des Altersvermögensgesetzes (AVmG) zum 01.01.2002 wurden die Pensionskassen auch für einen breiten Kreis von Unternehmen interessant. Es kam zur Öffnung konzerneigener und zur Gründung überbetrieblicher Pensionskassen. Mit dem Wegfall der Pauschalbesteuerung für Pensionskassen-Neuzusagen und der Erweiterung der Förderung nach §3 Nr. 63 EStG auf die Direktversicherung ab 01.01.2005 unterscheidet sich eine Pensionskasse kaum noch von einer Direktversicherung.

Ein Unterschied besteht noch bei der Insolvenzsicherung, für Versicherer besteht hier eine Pflicht und für Pensionskassen die Option. Die Bedeutung der Pensionskassen nimmt ab.


Weitere Durchführungswege: Direktversicherung |  Pensionsfonds |  Unterstützungskasse |  Direktzusage (Pensionszusage)


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