Versicherungen

Aktuelles

Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) hält einen Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung in Höhe von 1,0 Prozent ab 2025 für angemessen.
Damit würde der vom Bundesfinanzministerium festzulegende Höchstrechnungszins zum ersten Mal seit 1994 steigen (Quelle: Pressemeldung der DAV vom 30.11.2023).


Der Höchstrechnungszins sinkt zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent (Fünfte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz am 27.04.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht).
Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) empfiehlt, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung 2024 unverändert bei 0,25 Prozent zu belassen.
Das Bundesfinanzministerium legt mit dem Höchstrechnungszins den Zinssatz fest, den Versicherungen für ihre Deckungsrückstellungen maximal zugrunde legen dürfen.


Ab dem 21. Dezember 2012 müssen alle Versicherungen einheitliche Tarife, so genannte "Unisex-Tarife", für Männer und Frauen anbieten.
Gerichtshof der Europäischen Union
Pressemitteilung Nr. 12/11
Luxemburg, den 1. März 2011
Urteil in der Rechtssache C-236/09
Auszug:

Die Berücksichtigung des Geschlechts von Versicherten als Risikofaktor in Versicherungsverträgen ist eine Diskriminierung
Die Regel geschlechtsneutraler Prämien und Leistungen ist ab dem 21. Dezember 2012 anzuwenden
Der Gerichtshof erklärt deshalb die Ausnahme von der Grundregel geschlechtsneutraler Prämien und Leistungen im Versicherungssektor für mit Wirkung vom 21. Dezember 2012 ungültig.

Versicherungsunternehmen

Die privatwirtschaftlichen Versicherungsunternehmen in Deutschland haben sich im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zusammengeschlossen.

Mit Versicherungsunternehmen kann man bei verschiedenen Lohnbestandteilen in Berührung kommen:

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt alle Bereiche des Finanzwesens, dazu zählen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierhandelsunternehmen.

Reform des Versicherungsvertragsrechts

Die Reform des Versicherungsvertragsrechts stärkt die Rechte von Versicherungsnehmern und damit auch die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Am 01.01.2008 ist das neue Versicherungsvertragsgesetz in Kraft getreten.
Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)

Die Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) beruht auf § 7 des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und bestimmt, welche Informationen den Versicherungsnehmern vor dem Vertragsschluss und während der Laufzeit des Vertrages übermittelt werden müssen.

Die Versicherungsnehmer erhalten künftig vor jedem Vertragsschluss ein Produktinformationsblatt, das sie in übersichtlicher und verständlicher Weise über die für den Abschluss oder die Erfüllung des Vertrages besonders wichtigen Umstände informiert.

Positive Wirkungen ergeben sich für Arbeitgeber im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Bei einem versicherungsförmig ausgestalteten Konzept (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfond), hat der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer einen Beratungs- und Informationsanspruch.


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