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Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch III. Es ermöglicht bei vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung von Arbeitskräften. Die Arbeitnehmerin/ der Arbeitnehmer setzt nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fort und es erfolgt keine Kündigung.
Für die Arbeitgeber ist Kurzarbeit eine teure Lösung (auch zu Zeiten der Erstattung der SV-Beiträge bis Ende 2011). Es ist nur eine Lösung für
finanzkräftige Unternehmen, die ihre Stammbelegschaft halten wollen. Ein Unternehmen was schon finanzielle Probleme hat, wird bei einer längeren
Phase von Kurzarbeit noch größere Probleme bekommen. Da ja das Umfeld nicht stimmt und Aufträge weg brechen besteht in vielen Firmen ein Problem
bei den Fixkosten. Wer natürlich deutlich helles Licht am Ende des Tunnels sieht behält mit dem Instrument
Kurzarbeit seine Betriebsbereitschaft und kann den Motor schnell wieder anwerfen.
Durch das eingesparte Arbeitsentgelt (Verminderung der Arbeitszeit sowie Erstattung von
Sozialversicherungsbeiträgen) stellt Kurzarbeit eine Möglichkeit zur Kosteneinsparung in wirtschaftlich
schwierigen Zeiten für die Unternehmen dar. Die Zukunft des Unternehmens und die Weiterbeschäftigung von
erfahrenen Mitarbeitern kann damit gewährleistet werden.
Informationen zur Berechnung des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes.
Eine IAB-Studie bestätigt diese Auffassung. Auszug aus dem IAB-Kurzbericht 15/2011:
Ein Grund dafür, dass Betriebe Kurzarbeit mit Augenmaß einsetzen, sind sogenannte Remanenzkosten. Im Vergleich zu den variablen Personalkosten (z. B. dem Arbeitslohn) sinken quasi-fixe Arbeitskosten (z. B. Verwaltungskosten) und Lohnnebenkosten bei Kurzarbeit unterproportional. Die so entstehenden Remanenzkosten machen den Einsatz von Kurzarbeit für die Betriebe nicht kostenlos. Alternativ zur Kurzarbeit kann sich der Betrieb für Kündigungen entscheiden und bei verbesserter wirtschaftlicher Lage dann erneut Personal einstellen. Durch diese Option entstehen dem Betrieb sogenannte Fluktuationskosten für Entlassungen und spätere Wiedereinstellungen, z. B. durch Entschädigungszahlungen und Einarbeitung neuer Beschäftigter. Ist ein Betrieb von Arbeitsausfall betroffen, wägt er beide Optionen gegeneinander ab. Erwartet er, dass die Remanenzkosten geringer ausfallen als die Fluktuationskosten, wird der Betrieb sich dafür entscheiden, Kurzarbeit einzuführen. Bei Beschäftigten mit hoher Qualifikation und/oder betriebsspezifischem Wissen schlagen die Fluktuationskosten besonders stark zu Buche.
Grundsätzlich beträgt das konjunkturelle Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Wenn ein Kind mit im Haushalt lebt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Kommt es also zu einer Arbeitsreduzierung von 25 Prozent, erhält der Arbeitnehmer 75 Prozent des Bruttolohns vom Arbeitgeber. Von den entfallenden 25 Prozent übernimmt die Bundesagentur für Arbeit entweder 60 oder 67 Prozent des Nettoarbeitsentgeltes. Bruttolohn und Kurzarbeitergeld werden gemeinsam vom Arbeitgeber an die Arbeitnehmer ausgezahlt.
Die Tabelle zur Berechnung des Kug steht auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zum Download zur Verfügung. In jedem Lohnprogramm ist die automatische Berechnung hinterlegt.
Der Arbeitgeber richtet einen schriftlichen Antrag auf Erstattung des von ihm verauslagten Kurzarbeitergeldes an die Agentur für Arbeit. Diese erstattet ihm dann seine entsprechenden Auslagen. Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge (Februar 2009 bis Dezember 2011) kann mit dem Antragsformular auf Erstattung des Kurzarbeitergeldes beantragt werden.
Informationen zur Behandlung des Kurzarbeitergeldes in der Sozialversicherung
Informationen zum Antrag auf Kurzarbeitergeld und Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge
Diese Frage lässt sich nicht eindeutig beantworten!
Im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf das volle (ungekürzte) Arbeitsentgelt. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber sie noch voll beschäftigen kann oder nicht.
Bei Kurzarbeit bleibt das Know-how der Mitarbeiter für den Betrieb erhalten und es kann bei Verbesserungen der Auftragslage schnell zur regulären Arbeitszeit übergegangen werden.
Bei Mitarbeitern mit geringer Qualifikation und kurzer Kündigungsfrist kann eine Kündigung günstiger sein.
Kurzarbeit schürt wie bei einem Personalabbau Ängste. Jeder denkt nur noch an die Sicherheit des eigenen Arbeitsplatzes. Diese Situation lähmt und erzeugt Misstrauen. Es findet praktisch eine Entsolidarisierung statt. Viele Arbeitgeber berichten von großen Problemen die nach der Phase der Kurzarbeit aufgetreten sind. Mitarbeiter in Kurzarbeit haben sich an 60% des Einkommens ohne Arbeitsleistung gewöhnt. Die anderen Mitarbeiter denken, dass sich die Kurzarbeiter auf ihrem Rücken ausruhen.
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