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Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Sie soll nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit den Verletzten, seine Angehörigen und seine Hinterbliebenen entschädigen.
Der Versicherungsschutz gilt für die Folgen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit sowie für Unfälle auf dem direkten Weg von und zur Arbeit.
Die gesetzliche Unfallversicherung finanziert sich ausschließlich durch die Beiträge, die die Unternehmer zahlen.
Die Beiträge bemessen sich nach den Lohnsummen der Versicherten und der Gefahrenklasse, welche dem jeweiligen Unternehmenszweig zugeordnet wird. Diese wiederum ist abhängig von Anzahl und Schwere der in den einzelnen Unternehmenszweigen vorkommenden Arbeitsunfälle. Die Gefahrklassen werden errechnet aus dem Verhältnis der in einem Beobachtungszeitraum gezahlten Entschädigungsleistungen zu den Arbeitsentgelten und Versicherungssummen (Entgelte) des Beobachtungszeitraums, bezogen auf 1.000 € Entgelt.
Für das laufende Jahr stehen die Beiträge wegen des Umlageverfahrens nicht fest. Größere Abweichungen zum Vorjahr sind aber der Ausnahmefall.
Jeder Arbeitsunfall muss unverzüglich der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Dafür gibt es ein gesetzlich vorgeschriebenes Formblatt (Unfallanzeige). Dieses bekommt man von seiner Berufsgenossenschaft oder im Schreibwarenhandel.
Das Insolvenzgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Die Beiträge hierfür wurden bis 2008 von den Berufsgenossenschaften bei den Unternehmen erhoben und an die Bundesagentur weitergeleitet. Ab 2009 ist der Beitrag zum Insolvenzgeld mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstellen der Krankenkassen zu überweisen. Die Auszahlung des Insolvenzgeldes erfolgt an die Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen tätig sind, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und gegen das sie aus den drei Monaten vor der Verfahrenseröffnung noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben.
Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UVMG) ist am 01.10.2008 in Kraft getreten. Wichtige Änderungen für Arbeitgeber traten aber erst ab 01.01.2009 in Kraft.
Einen Überblick zum UVMG finden sie auf der Seite Unfallversicherung.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
| Gewerbliche Berufsgenossenschaften | Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand |
|---|---|
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Die DGUV ist regional in sechs Landesverbände gegliedert. Die Landesverbände übernehmen gemeinsame regionale Aufgaben ihrer Mitglieder auf den Gebieten der Prävention und Rehabilitation.
Eine besondere Rolle spielen die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, Alterskasse, Krankenkasse und Pflegekasse bilden zusammen die landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV).
Ein Ende des Monopols der Berufsgenossenschaften bei der gesetzlichen Unfallversicherung fordern viele Vertreter aus der Wirtschaft. Wegen der fehlenden Vergleichsangebote von Versicherern aus dem In- und Ausland ergibt sich für die Gegner des Monopols ein Einsparpotenzial von bis zu 30 Prozent gegenüber den heutigen Beiträgen.
Insgesamt hatten knapp 100 Unternehmer gegen die Pflichtmitgliedschaft bei den Berufsgenossenschaften geklagt. Das Landessozialgericht Sachsen
hatte die Frage schließlich dem EuGH zur Beurteilung vorgelegt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 05.03.2009 entschieden:
"Das Monopol der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen auf die Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ist mit dem Europarecht
vereinbar."
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