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Rentenversicherungsträger sind die Institutionen, die auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs VI Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung erbringen. Die Rentenversicherungsträger firmieren unter dem gemeinsamen Namen Deutsche Rentenversicherung.
Mit der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung wurde die deutsche Rentenversicherung neu strukturiert. Aus der BfA
(Bundesversicherungsanstalt für Angestellte), den LVAen (Landesversicherungsanstalten), der Bundesknappschaft, der Seekasse und der
Bahnversicherungsanstalt wurde die neue Deutsche Rentenversicherung.
Seit Oktober 2005 treten alle Rentenversicherungsträger unter dem gemeinsamen Dach "Deutsche Rentenversicherung" auf.
Die Trennung zwischen Arbeiter- und Angestelltenversicherung wurde damit aufgehoben. Im Beitragsnachweis an die Krankenkassen sind die Beitragsgruppen 0200, 0400 und 0600 ab 01.01.2005 entfallen. Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen Arbeitern und Angestellten.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger der deutschen Rentenversicherung. Sie entstand aus dem Zusammenschluss der
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger.
Die Landesversicherungsanstalten wurden am 1. Oktober 2005 umbenannt. Sie heißen jetzt zum Beispiel Deutsche Rentenversicherung Hessen oder
Deutsche Rentenversicherung Nord.
Aus der Bundesknappschaft, der Bahnversicherungsanstalt und der Seekasse wurde ein zweiter Bundesträger gebildet, die
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Informationen zu den Meldungen und Beitragsnachweisen in der Sozialversicherung.
Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Der Rentenversicherungsträger ist für die Sozialversicherungsprüfung zuständig.
Jeder Arbeitnehmer bekommt von seinem Rentenversicherungsträger einen Sozialversicherungsausweis. Auf ihm stehen der Name und die Versicherungsnummer.
Außer den Beamten erhält jeder, der zum ersten Mal eine Beschäftigung aufnimmt, einen Sozialversicherungsausweis (auch geringfügig Beschäftigte).
Der Ausweis ist dem Arbeitgeber vorzulegen. Einige Beschäftigte mussten ein Lichtbild in den Ausweis kleben und ihn während der Arbeit bei sich
führen. Dazu gehörten: Mitarbeiter im Baugewerbe, Schaustellergewerbe und Gebäudereinigungsgewerbe.
Ab 2009 besteht eine Mitführungs- und Vorlagepflicht von Personaldokumenten (anstelle des Sozialversicherungsausweises) bei der Erbringung von
Dienst- oder Werkleistungen in Wirtschaftsbranchen, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale
Beschäftigung besteht.
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