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Beteiligte Institutionen - Finanzämter

Das Finanzamt (FA) ist die örtliche Behörde der Finanzverwaltung der Länder. Die Aufgaben der Finanzämter sind im Gesetz über die Finanzverwaltung festgelegt.

Das Betriebsstättenfinanzamt ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die lohnsteuerliche Betriebsstätte des Arbeitgebers befindet.

Berührungspunkte mit dem Finanzamt bei der Lohnabrechnung:

Seit 2005 sind die Lohnsteueranmeldungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Lohnbescheinigungen der Arbeitnehmer elektronisch über das ELSTER-System abzuwickeln.
Informationen zum Elster-Projekt

Im Arbeitgeber-Lohn-Portal von Elster sind alle notwendigen Informationen zu finden.

Zum 01.01.2012 soll das neue Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) erstmalig für den Lohnsteuerabzug eingesetzt werden. Die Bestimmung des Starttermins und die damit verbundene Beendigung des Übergangszeitraums wird durch ein BMF-Schreiben bekannt gegeben. Die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und dem Finanzamt soll so beschleunigt werden und der Papierkram soll entfallen.


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