Abrechnung von Lohn- und Gehaltsempfängern - Aktuelle Informationen zur Kurzarbeit und zum Kurzarbeitergeld

Der Bundesrat hat am 7. Juli 2023 dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (Weiterbildungsgesetz) zugestimmt.
Der Bundestag hatte am 23. Juni 2023 das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (Weiterbildungsgesetz) beschlossen. Darin ist die Verlängerung der Erstattungen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit bis zum 31. Juli 2024 vorgesehen (Qualifizierung während der Kurzarbeit).


Nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit wurde im März 2023 für 133.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 140.000 im Februar und 136.000 im Januar. Im Vorjahresmonat März 2022 hatte es noch 727.000 konjunkturelle Kurzarbeiter gegeben.
Im März 2023 waren nach vorläufigen Angaben 0,4 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in konjunktureller Kurzarbeit, nach ebenfalls 0,4 Prozent im Vormonat und 2,1 Prozent im Vorjahr. Im April 2020, dem Monat mit der höchsten Inanspruchnahme von Kurzarbeit in der CoronaPandemie, hatte die Kurzarbeiterquote bei 17,9 Prozent gelegen.
Endgültige detaillierte Daten zur Kurzarbeit stehen für den November 2022 zur Verfügung (Quelle: Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt Mai 2023 der Bundesagentur für Arbeit).


Bis zum 30. Juni 2023 bleiben der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld und die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bestehen.
Das Bundeskabinett hat die Regelung in seiner 44. Sitzung am 14. Dezember 2022 per Verordnung verlängert.


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