Das Lohnsteuerabzugsverfahren

Hier werden Sie mit den Rechtsgrundlagen und den Aufgaben im Lohnsteuerabzugsverfahren vertraut gemacht. Über die Links in der folgenden Aufzählung oder die Unternavigation am oberen Rand kommen Sie zu den einzelnen Informationen.

  • Rechtsgrundlagen
    Übersicht über die Rechtsgrundlagen zum Lohnsteuerabzug. Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
    Unterseiten zu folgenden Themen:
  • Lohnsteuerabzug
    Vorstellung des Lohnsteuerabzugs in Form eines Ablaufschemas. Behandlung aller wichtigen Begriffe wie Lohnsteuerkarte, Lohnsteuerklasse, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Freibetrag.
  • Lohnsteuerklassen
    Informationen zu den 6 Lohnsteuerklassen nach dem Einkommensteuergesetz. Vorstellung des Faktorverfahren in der Steuerklassenkombination IV/IV.
  • Steueridentifikationsnummer
    Überblick zu Steuernummer, eTIN (elektronische Transfer-Identifikations-Nummer) und Steueridentifikationsnummer (IdNr).
  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
    Informationen zur Einführung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
  • Zahlen zur Lohnsteuer
    Übersicht über die aktuellen Zahlen zur Lohnsteuer. Vorstellung des Einkommensteuertarifs.
    Allgemeine Lohnsteuertabelle mit der ungekürzten Vorsorgepauschale für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer
    Besondere Lohnsteuertabelle mit der gekürzten Vorsorgepauschale für sozialversicherungsfreie Arbeitnehmer.
    Unterseiten zu folgenden Themen:
  • Kirchensteuer
    Übersicht über Kirchensteuerpflicht und Kirchensteuersätze. Berechnung der Kirchensteuer beim Lohnsteuerabzugsverfahren. Erläuterung der Besonderheiten Mindestkirchensteuer, Pauschalierung der Kirchensteuer, Kappung der Kirchensteuer und Halbteilungsgrundsatz. Bei der Ermittlung der Kirchensteuer werden die Kinderfreibeträge weiterhin berücksichtigt.
  • Solidaritätszuschlag
    Erläuterung der Berechnung des Solidaritätszuschlags. Klagen gegen den Solidaritätszuschlag. Bei der Ermittlung des Solidaritätszuschlag werden die Kinderfreibeträge weiterhin berücksichtigt.
  • Laufender Arbeitslohn
    Erläuterung des Lohnsteuerabzugs für laufenden Arbeitslohn nach der Monatstabelle. Differenzen bei Anwendung einer Lohnsteuertabelle im Vergleich mit einem Lohnprogramm.
    Unterseiten zu folgenden Themen:
  • Hinzurechnungsbetrag
    Erläuterung des Lohnsteuerabzugs bei Eintragung eines Hinzurechnungsbetrags auf der Lohnsteuerkarte.
  • Sonstige Bezüge
    Sonstige Bezüge sind Vergütungen, die ihrem Wesen nach nicht zum laufenden Arbeitslohn gehören. Sie werden als einmalige Zahlung aus besonderem Anlass oder zu einem bestimmten Zweck gewährt. Sie werden also nicht monatlich gezahlt. Erläuterung des Lohnsteuerabzugs für sonstige Bezüge wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Anwendung der Jahrestabelle.
    Unterseiten zu folgenden Themen:
    • Besteuerung von sonstigen Bezügen nach der Fünftelregelung bei steuerpflichtigen Entlassungsabfindungen und Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit
      Die Besteuerung von sonstigen Bezügen nach der Fünftelregelung bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer wird ab 2025 ersatzlos aufgehoben. Arbeitnehmer können die Tarifermäßigung - wie bisher - im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen.
    • Berechnungsbeispiele für: 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021
  • Teillohnzahlungszeiträume
    Ein Teillohnzahlungszeitraum entsteht bei einem monatlich entlohnten Arbeitnehmer immer dann, wenn der Anspruch auf Arbeitslohn nicht für einen vollen Monat besteht. Berechnung des Teilmonatsentgelts für den Teillohnzahlungszeitraum. Berechnung der Lohnsteuer für den Teillohnzahlungszeitraum. Anwendung der Tagestabelle.
    Beispiel zur Berechnung für: 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020
  • Lohnsteuerpauschalierung
    Vorstellung der Möglichkeiten zur Pauschalierung der Lohnsteuer. Pauschalierung der Lohnsteuer von Teilen des Arbeitslohns mit festen Pauschsteuersätzen. Pauschalierung der Lohnsteuer für den gesamten Arbeitslohn mit festen Pauschsteuersätzen. Pauschalierung mit einem besonders ermittelten Pauschsteuersatz für sonstige Bezüge bis 1.000 Euro pro Jahr. Pauschalierung der Lohnsteuer durch das Finanzamt (Nachholung/Nacherhebung von Lohnsteuer) bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung. Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer auf den Arbeitnehmer.
    Eine Unterseite behandelt die Pauschalierung der Lohnsteuer für bestimmte Sachzuwendungen mit einem Pauschsteuersatz von 30%.
  • Sachbezüge
    Erläuterung der Bewertung sowie der Lohnabrechnung von Sachbezügen. Der Geldwert von Sachbezügen ist entweder durch Einzelbewertung zu ermitteln oder mit einem amtlichen Sachbezugswert anzusetzen.
    Anwendung der 50-Euro-Freigrenze (bis 31.12.2021 44-Euro-Freigrenze; sog. Bagatellgrenze). Bewertung nach den Vorschriften des § 8 Abs. 2 EStG (Ortsüblicher Preis). Bewertung nach den Vorschriften des § 8 Abs. 3 EStG (Rabattfreibetrag).
    Unterseiten zu folgenden Themen:
  • Lohnsteueranmeldung
    Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer. Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum und Berichtigung von Lohnsteueranmeldungen.
    Eine Unterseite behandelt Länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung (Religionsgemeinschaften und Beiträge zu Kammern)
  • Lohnsteuerjahresausgleich
    Vorstellung des Verfahrens des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgber. Arbeitgeber sind zur Durchführung eines Lohnsteuer-Jahresausgleichs verpflichtet, wenn sie am 31. Dezember des Ausgleichsjahres mindestens zehn Arbeitnehmer beschäftigen. Auf Unterseiten finden Sie ein Beispiel zum Lohnsteuerjahresausgleich für 2010 (große Lohnerhöhung) und ein Beispiel zum Lohnsteuerjahresausgleich für 2011 (Beispiel mit Besonderheiten durch sonstige Bezüge).
  • Lohnsteuerbescheinigung
    Als Lohnsteuerbescheinigung wurden die Eintragungen, die der Arbeitgeber auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte vorzunehmen hatte, bezeichnet. Diese Bezeichnung ist mit Einführung des elektronischen Verfahrens beibehalten worden. Erstellung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung durch den Arbeitgeber.
  • Progressionsvorbehalt
    Erläuterung des Begriffs und der Wirkung des Progressionsvorbehalts.
  • Werbungskosten
    Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Damit sind Werbungskosten für Arbeitnehmer alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind.
    Unterseiten zu folgenden Themen:
  • Vorsorgepauschale
    Vorsorgeaufwendungen gehören zu den steuerlich abzugsfähigen Sonderausgaben.

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Damit ist die Lohnsteuer eine Einkommensteuervorauszahlung der Arbeitnehmer und das Einkommensteuergesetz (EStG) die Rechtsgrundlage für die Lohnsteuer. Erst bei der Einkommensteuererklärung (= Veranlagung zur Einkommensteuer) wird die tatsächliche Einkommensteuer ermittelt.

Auf der Seite Lohnarten finden Sie in alphabetischer Reihenfolge die Lohnarten mit ihrer Behandlung in der Lohnsteuer und Sozialversicherung.

Hier finden Sie Testaufgaben zur Wissensüberprüfung im Lohnsteuerabzugsverfahren!
Es öffnet sich ein extra Fenster zur Abarbeitung von 10 Aufgaben. Mit einem Klick auf Auswerten, werden ihnen die Ergebnisse angezeigt. Wenn Sie das Fenster schließen, ist diese Seite wieder aktiv.


© 2007-2024 A.Liebig - Impressum - Kontakt - Datenschutz - Inhaltsverzeichnis (Sitemap) - Lohnlexikon