Sachbezugswerte für freie Verpflegung und freie Unterkunft


 

Der Geldwert von Sachbezügen ist entweder durch Einzelbewertung zu ermitteln oder mit einem amtlichen Sachbezugswert anzusetzen.

Amtliche Sachbezugswerte werden durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung, die Bekanntmachung des Werts der Beköstigung in der Seeschifffahrt und Fischerei oder durch Erlasse der obersten Landesfinanzbehörden nach § 8 Abs. 2 Satz 10 EStG festgesetzt.

Die oberste Finanzbehörde eines Landes kann mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen für weitere Sachbezüge der Arbeitnehmer Durchschnittswerte festsetzen.

Weitere Sachbezugswerte sind für die Bewertung von Freiflügen bei Luftfahrtunternehmen festgesetzt worden.

Sind für bestimmte Sachbezüge Sachbezugswerte festgesetzt worden, gelten sie zwingend. Die Sachbezugswerte gelten auch dann, wenn sie angeblich über dem Marktwert liegen (BFH Urteil vom 23.8.2007, VI R 74/04).

Die amtlichen Sachbezugswerte gelten auch dann, wenn in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in einem Arbeitsvertrag für Sachbezüge höhere oder niedrigere Werte festgesetzt worden sind.
Die Sachbezugswerte nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung gelten nach § 8 Abs. 2 Satz 7 EStG auch für Arbeitnehmer, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen.
Die Sachbezugswerte gelten nicht, wenn die vorgesehenen Sachbezüge durch Barvergütungen abgegolten werden. In diesem Fall müssen die Barvergütungen versteuert werden. Es besteht aber eine Ausnahme bei Barvergütungen die nur gelegentlich oder vorübergehend gezahlt werden.
Wenn Barvergütungen nur gelegentlich oder vorübergehend gezahlt werden, z. B. bei tageweiser auswärtiger Beschäftigung, für die Dauer einer Krankheit oder eines Urlaubs, und wenn mit der Barvergütung nicht mehr als der tatsächliche Wert der Sachbezüge abgegolten wird, gelten die Sachbezugswerte auch für Barvergütungen (R 8.1 LStR).

Grundsätzlich gilt:

  • Wenn der Arbeitnehmer mindestens den Sachbezugswert selbst bezahlt, entsteht kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil.
  • Bezahlt der Arbeitnehmer weniger als den Sachbezugswert, so ist die Differenz zwischen Sachbezugswert und Zuzahlung als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil zu behandeln.
  • Bezahlt der Arbeitnehmer nichts, so ist der Sachbezugswert als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil zu behandeln.

Sachbezugswerte 2025

  • Der Sachbezugswert für freie Unterkunft steigt bundeseinheitlich von 278 Euro auf 282 Euro monatlich.
  • Der Sachbezugswert für freie Verpflegung steigt bundeseinheitlich von 313 Euro auf 333 Euro monatlich.
Sachbezugs­werte 2025 Früh­stück Mittag­essen Abend­essen Gesamt
monatlich 69,00 € 132,00 € 132,00 € 333,00 €
kalendertäglich 2,30 € 4,40 € 4,40 € 11,10 €

Wenn ein Arbeitnehmer also freie Unterkunft (belegt nur mit ihm) und freie Verpflegung erhält, ist der Wert im Jahr 2025 mit monatlich 615,00 € (282,00 € + 333,00 €) anzusetzen. Dieser Betrag erhöht das Steuer- und das SV-Brutto.


Nur wenn eine Unterkunft im Sinne der Sozialversicherungsentgeltverordnung vorliegt, ist die Anwendung des Sachbezugs für freie Unterkunft zulässig. Wenn es sich um eine Wohnung handelt, muss der ortsübliche Mietpreis angesetzt werden.
Berechnung des geldwerten Vorteils bei Wohnungsüberlassung und freier Unterkunft
Bei der Belegung einer Unterkunft mit mehreren Beschäftigten sowie für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende gelten andere Werte.


Die Versteuerung von kostenloser Verpflegung (Mahlzeiten) kann individuell beim Arbeitnehmer oder pauschal mit dem Pauschsteuersatz von 25% erfolgen.
Die Pauschalierungsmöglichkeit von Mahlzeiten ist in § 40 Abs. 2 Nr. 1 und 1a EStG geregelt:

(2) Abweichend von Absatz 1 kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 Prozent erheben, soweit er
1. arbeitstäglich Mahlzeiten im Betrieb an die Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt abgibt oder Barzuschüsse an ein anderes Unternehmen leistet, das arbeitstäglich Mahlzeiten an die Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt abgibt. Voraussetzung ist, dass die Mahlzeiten nicht als Lohnbestandteile vereinbart sind,
1a. oder auf seine Veranlassung ein Dritter den Arbeitnehmern anlässlich einer beruflichen Tätigkeit außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte Mahlzeiten zur Verfügung stellt, die nach § 8 Absatz 2 Satz 8 und 9 mit dem Sachbezugswert anzusetzen sind,

Die Pauschalierung löst Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung aus.

Berechnung des geldwerten Vorteils bei freier Verpflegung

Übersicht der Sachbezugswerte

Übersicht der Sachbezugswerte für folgende Jahre: 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024, 2025

EXCEL-Aufgabe zu Sachbezugswerten


 

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