Länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung - Religionsgemeinschaften und Beiträge zu Kammern
Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2024 - Auszug
Mit dem Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung wird eine "Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung" bekannt gemacht.
Dabei ist die Evangelische Kirchensteuer 2024 immer in Zeile 26 und die Römisch-Katholische Kirchensteuer 2024 immer in Zeile 27 einzutragen.
Für viele Bundesländer gibt es weitere zur Erhebung von Kirchensteuer berechtigte Religionsgemeinschaften.
Keine weiteren zur Erhebung von Kirchensteuer berechtigte Religionsgemeinschaften gibt es in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Dort gibt es nur die Eintragungen ev und rk.
Der Arbeitgeber hat die Kirchensteuer nur dann vom Arbeitslohn einzubehalten, wenn ihm von der Finanzverwaltung ein entsprechendes Kirchensteuerabzugsmerkmal vorliegt. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 25.05.2001 gibt es gegen die Eintragung (Bereitsstellung) der Religionszugehörigkeit keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Auszug aus dem Beschluss vom 25.05.2001 - 1 BvR 2253/00:
Die Annahmevoraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Die Frage, ob es zulässig ist, auf Lohnsteuerkarten das Fehlen der Mitgliedschaft in einer kirchensteuererhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft durch Striche kenntlich zu machen, gibt der Verfassungsbeschwerde keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung. Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung von Verfassungsrechten des Beschwerdeführers angezeigt. Denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg.
In den Bundesländern Saarland und Bremen werden hier auch die Kammerbeiträge angegeben.
Ausschnitt aus dem Ausdruck der Lohnsteuer-Anmeldung 2024 - Zeilen
Lohnsteuer-Anmeldung 2024 - Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung
Die Lohnsteuer-Anmeldung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung authentifiziert zu übermitteln. Für die elektronische authentifizierte Übermittlung, die gesetzlich vorgeschrieben ist,
wird ein Zertifikat benötigt. Dieses kann man nach kostenloser Registrierung auf der Internetseite www.elster.de erhalten.
Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten. In diesem Fall ist die Lohnsteueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben und vom
Arbeitgeber oder von einer zu seiner Vertretung berechtigten Person zu unterschreiben.
Beiträge zu Kammern
Beitrag | Kennzahl | Bundesland |
---|---|---|
Beiträge zur Arbeitnehmerkammer | 68 | Bremen (Zeile 28) |
Beiträge zur Arbeitskammer | 70 | Saarland (Zeile 30) |
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